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Pflegeversicherung – Alle Ratgeber im Überblick

Die Pflegeversicherung wurde 1995 per Gesetz eingeführt und soll allen pflegebedürftigen Menschen ein lebenswertes Leben ermöglichen. Zur Einzahlung in diese Versicherung ist man verpflichtet. Der Beitragssatz ist prozentual gesehen für alle Versicherten gleich hoch. Alle wichtigen Informationen sind im Ratgeber Pflegeversicherung aufgelistet.

Ratgeber Pflegeversicherung – die wichtigsten Fakten

  • Beitragssatz liegt bundesweit bei 2,05% vom Einkommen
  • Beitragssatz wird mit dem Krankenkassensatz eingezogen
  • bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages
  • Höhe der Leistungen richtet sich nach der Pflegestufe
  • diese wird von der Pflegekasse festgelegt
  • der Anspruch auf Pflegegeld wird alle zwei Jahre überprüft
  • die krankenkassen stellen einen Ratgeber zur Pflegeversicherung zur Verfügung
  • Antrag auf Pflegegeld muss schriftlich gestellt werden
  • Pflegegeld wird erst ab dem Datum der Beantragung ausgezahlt
  • nicht nur der Pflegebedürftige kann den Antrag stellen, sondern auch Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter

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Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist es Ihnen möglich, alle relevanten finanziellen Aspekte der Versicherung zu berechnen und als Information auflisten zu lassen. So können Sie schnell und ohne großen Aufwand in Erfahrung bringen, welche Leistungen möglich sind und mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen.

 

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland profitieren momentan von der Pflegeversicherung. Sie wurde im Jahr 1995 per Gesetz eingeführt, um vor den Folgen der Pflegebedürftigkeit zu schützen. Per Gesetz ist auch geregelt wurden, was alles unter den Begriff Pflegebedürftig fällt und welche Leistungen in welchem Umfang abgerufen werden können. Dieser Ratgeber zur Pflegeversicherung soll wissenswerte Aspekte zur Pflegeversicherung aufzeigen und Tipps zur Beantragung und zur Abrufung der Leistungen geben.

Ratgeber Pflegeversicherung – Die Finanzierung

Die Pflegeversicherung ist eine Einheitsversicherung, welche keine Unterschiede bei den Leistungen und bei den Beitragssätzen macht. Alle zahlen in diese Versicherung ein. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 2,05%. Er wird direkt mit der Krankenversicherung vom Gehalt oder vom Lohn abgezogen. Die Hälfte des Beitragssatzes wird vom Arbeitgeber übernommen. Kinderlose bezahlen einen höheren Beitragssatz. Zudem sind Kinder familienversichert und müssen keinen eigenen Beitrag entrichten. Selbstständige und Freiberufler müssen den Beitrag eigenständig entrichten. Bei den Pflegekassen kann man einen entsprechenden Ratgeber zur Pflegeversicherung einsehen.

Ratgeber Pflegeversicherung – Die Leistungen

Die Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um das finanzielle Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu minimieren. Zudem soll sie den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, was nur dann möglich ist, wenn genügend Geld für die ganzheitliche Pflege aufgebracht werden kann.

Um Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Leistungen unterscheiden sich in Sachleistungen und in Geldleistungen, die auf Wunsch auch miteinander kombiniert werden können. Wie hoch diese Leistungen ausfallen, richtet sich immer nach der Pflegestufe, in die der Versicherte eingestuft wurde.

Folgende finanzielle Leistungen sind je nach Pflegestufe möglich.

  • Pflegestufe I: 235 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II: 440 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III: 700 Euro pro Monat

Liegt zudem eine Demenz vor, können sich die Leistungen noch einmal erhöhen. Folgende Leistungen sind dann möglich:

  • Pflegestufe 0: 120 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I: 305 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II: 525 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III: 700 Euro pro Monat

Alle Versicherten erhalten innerhalb ihrer Einstufung die selben Leistungen. Eine Einstufung bezüglich der Beiträge oder ähnliches gibt es nicht. Genaue Informationen erhält man im Ratgeber Pflegeversicherung der Kranken- und Pflegekassen.

Ratgeber Pflegeversicherung – Die Beantragung

Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen generell schriftlich beantragt werden. Die Krankenkassen stellen dafür spezielle Formulare zur Verfügung, die lediglich ausgefüllt werden müssen. Wer diese nicht nutzen kann oder möchte, kann auch einen formlosen Antrag stellen. Was darin vermerkt werden muss, finden Sie im Ratgeber Pflegekassen. Ist dieser bei der Krankenkasse eingegangen, wird sie den Antrag an die interne Pflegegeldstelle weiterleiten und ein Mitarbeiter wird einen Termin für die Begutachtung des Antragstellers vereinbaren. Bei diesem Termin wird geschaut, welche Pflegestufe vorliegt und wie dem Betroffenen geholfen werden kann. Es wird festgelegt, ob Sachleistungen oder Geldleistungen beantragt werden sollen und in welchem Umfang zusätzliche Hilfsmittel benötigt werden.

Die Auszahlung des Geldes aus der Pflegeversicherung geschieht monatlich. Sie beginnt erst mit dem Tag der Beantragung und kann nicht Rückwirkend ausgezahlt werden. Sollte der Pflegebedürftige nicht in der Lage sein, den Antrag aus eigener Kraft zu stellen, so kann ein Familienangehöriger oder ein gesetzlicher Vormund die Beantragung übernehmen. Für den Betroffenen bringt dies keine Nachteile.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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