Ein Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes besteht auch für behinderte Kinder. Allerdings ist dieser Anspruch unabhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GDB), der aus der Behinderung des Kindes resultiert. Außerdem müssen Eltern wissen, dass einem Antrag auf Pflegegeld bei Kindern nur selten nachgegeben wird, da der individuelle Pflegebedarf schwer nachzuhalten ist.
Der Grad der Behinderung (GDB)
- Festgestellt vom Versorgungsamt
- Ab GDB 50 Anspruch auf Schwerbehindertenausweis
Unabhängigkeit der Pflegestufen
- GDB ist unabhängig von Pflegestufe
- Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst festgestellt
Schwierige Beurteilung bei Kindern
- Bei Kindern muss erheblicher Betreuungsaufwand vorliegen
- Nachweis als Pflegetagebuch sinnvoll
- Nur dann besteht Chance auf Pflegegeld
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Für gesunde Kinder kann sich schon frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung anbieten. Sie zahlt, wenn das Kind zum Pflegefall wird unabhängig von der Beantragung des gesetzlichen Pflegegeldes. Ist das Kind schon ein Pflegefall, kommt der Abschluss dieser Vorsorge allerdings meist nicht in Frage.
Ein Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes besteht auch für behinderte Kinder. Allerdings ist dieser Anspruch unabhängig von dem festgestellten Grad der Behinderung (GDB), der aus der Behinderung des Kindes resultiert. Außerdem müssen Eltern wissen, dass einem Antrag auf Pflegegeld bei Kindern nur selten nachgegeben wird, da der individuelle Pflegebedarf schwer nachzuhalten ist.
Der Grad der Behinderung (GDB)
- Festgestellt vom Versorgungsamt
- Ab GDB 50 Anspruch auf Schwerbehindertenausweis
Unabhängigkeit der Pflegestufen
- GDB ist unabhängig von Pflegestufe
- Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst festgestellt
Schwierige Beurteilung bei Kindern
- Bei Kindern muss erheblicher Betreuungsaufwand vorliegen
- Nachweis als Pflegetagebuch sinnvoll
- Nur dann besteht Chance auf Pflegegeld
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Für gesunde Kinder kann sich schon frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung anbieten. Sie zahlt, wenn das Kind zum Pflegefall wird unabhängig von der Beantragung des gesetzlichen Pflegegeldes. Ist das Kind schon ein Pflegefall, kommt der Abschluss dieser Vorsorge allerdings meist nicht in Frage.
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Grundsätzlich haben behinderte Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld. Bei der Beantragung ist das gleiche Verfahren zu durchlaufen, das auch bei einer Pflegegeldbeantragung für Erwachsene greift. Außerdem muss nachweisbar ein Pflegebedarf bestehen, der über den Betreuungsbedarf bei gleichaltrigen Kindern deutlich hinaus geht. Deshalb ist die Beantragung von Pflegegeld für sehr kleine Kinder ein nahezu vergebliches Unterfangen. Abzugrenzen ist die Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung außerdem von dem Grad der Behinderung (GDB). Er ist unabhängig von der diagnostizierten Pflegestufe, und er lässt auch keinen Rückschluss auf die mögliche Einstufung in eine Pflegestufe zu.
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Der Antrag auf Pflegegeld für behinderte Kinder wird bei der gesetzlichen Pflegekasse gestellt. Das Antragsverfahren durchläuft die gleichen Schritte wie bei alten Menschen, deren Angehörige Pflegegeld beantragen müssen. Allerdings ist bei kleinen Kindern der Nachweis zu führen, dass der Betreuungsaufwand aufgrund der Behinderung maßgeblich höher ist als der zeitliche Aufwand bei einem gleichaltrigen Kind. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, vor dem Einreichen des Antrags bei der Pflegekasse ein Pflegetagebuch zu führen. Darin ist der zeitliche Aufwand pro Tag in Minuten für alle Tätigkeiten festzuhalten, die für die Beurteilung der Pflegestufe maßgeblich sind. Auf den Internetseiten der Allgemeinen Ortskrankenkassen können sich Versicherte umfassend zur Einstufung in eine Pflegestufe informieren. Hier sind auch Angaben zu finden, welche Tätigkeiten bei der Festlegung der Pflegestufe relevant sind. Ein Pflegetagebuch wird helfen, den Bedarf gegenüber der Pflegekasse transparent zu machen. Insbesondere der Medizinische Dienst der Krankenkasse wird diese Aufzeichnung einfordern, um damit den Pflegebedarf objektiv zu überprüfen.
Der Grad der Behinderung (GDB)
Die Behinderung eines Menschen wird unabhängig von seinem Alter durch den Grad der Behinderung (GDB) festgelegt. Der Grad der Behinderung wird vom örtlichen Versorgungsamt festgestellt. Er ist völlig unabhängig von der diagnostizierten Pflegestufe. Deshalb ist nur aufgrund einer Behinderung noch kein Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes gegeben. Vielmehr müssen auch Behinderte den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, und der Medizinische Dienst der Krankenkassen muss den pflegerischen Bedarf feststellen. Erst danach können behinderte Menschen Pflegegeld beziehen. Diese Unterscheidung zwischen dem Grad der Behinderung und der Pflegestufe besteht auch bei behinderten Kindern. Ob bei einem Grad von 60 eine Behinderung mit Pflegestufe festgestellt werden kann oder ob bei einem GDB von 80 eine Pflegestufe vorliegt, ist somit pauschal nicht zu beantworten. Auch ob ein Pflegegeld bei 60 mit Behinderung, ein Pflegegeld bei 70 mit Behinderung, ein Pflegegeld bei 80 mit Behinderung oder gar ein Pflegegeld bei 80 mit Schwerbehinderung bezahlt wird, muss die Pflegekasse genau prüfen. Sie wird ebenso verifizieren, ob ein Pflegegeld bei Down Syndrom bei Kindern erforderlich ist oder ob ein Anspruch auf Pflegegeld eine geistige Behinderung voraussetzt. Da aber eine Pflegestufe bei 80 mit Behinderung, eine Pflegestufe bei 80 mit Schwerbehinderung sowie eine Pflegestufe bei Querschnitt nicht zwingend festgestellt wird, dürfte ein Anspruch auf Pflegegeld bei 50 mit Behinderung oder eine Pflegestufe bei 60 Grad der Behinderung nur im Einzelfall in Frage kommen.
Unabhängigkeit der Pflegestufen
Bei der Beantragung eines Pflegegeldes ist unbedingt zu beachten, dass der Grad der Behinderung vollkommen unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe ist. Der Grad der Behinderung wird vom örtlichen Versorgungsamt festgestellt. Ob ein Anspruch auf die Zahlung eines Pflegegeldes besteht, muss der Medizinische Dienst der Krankenkasse des Versicherten dagegen anhand des Zeitbedarfs ermitteln, der für eine bestimmte Tätigkeit der Körperpflege oder im hauswirtschaftlichen Bereich erforderlich ist. Die Unabhängigkeit von Pflegestufe und Schwerbehinderung gilt auch für Kinder. Stellen die Eltern einen Antrag auf Zahlung eines Pflegegeldes aufgrund einer Behinderung, muss deutlich zwischen dem Grad der Behinderung und dem Schwerbehindertenausweis sowie der möglichen Pflegestufe unterschieden werden. Ob bei bestimmten Pflegestufen für Behinderte ein fester Anspruch auf Zahlung des Pflegegeldes besteht, ist somit nicht pauschal zu beantworten.
Schwierige Beurteilung bei Kindern
Wer plant, Pflegegeld zu beantragen für behindertes Kind, muss sich darüber im Klaren sein, dass ein Pflegegeld behindertes Kind vor allem bei Kleinkindern selten genehmigt wird. Das liegt daran, dass ein Pflegegeld für Behinderte nur dann gezahlt wird, wenn der Pflegebedarf transparent nachzuweisen ist. Gerade dieser Nachweis ist bei kleinen Kindern sehr schwer zu führen. Möchte man ein Pflegegeld für ein behindertes Kind anfordern, muss genau aufgezeigt werden, dass die Betreuung bei definierten Tätigkeiten deutlich länger dauert als bei einem gleichaltrigen Kind. Deshalb ist der Betreuungsaufwand pro Tätigkeit in Minuten zu dokumentieren. Ein Pflegetagebuch kann ein gutes Hilfsmittel sein, um den zeitlichen Bedarf objektiv und transparent zu ermitteln. Wer diesen Nachweis nicht führen kann, wird große Schwierigkeiten haben, ein Pflegegeld behindertes Kind zu beantragen.
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Ein behindertes Kind kann im Einzelfall einen Anspruch auf Pflegegeld gegenüber der Pflege-Pflichtversicherung haben. Ganz anders mag sich die Situation bei einer privaten Pflegeversicherung darstellen. In der Regel schließen Eltern für ihre Kinder zunächst keine Pflegeversicherung ab, da man hier meist eher an die Vorsorge für alte Menschen denkt. Die private Pflegeversicherung für Kinder steht weniger im Fokus. Doch auch Kinder können zum Pflegefall werden. Deshalb bieten einige Versicherer besondere Policen für Kinder an, die eine Rundum-Absicherung bei Unfällen, im Pflegefall, gegen Krankheiten oder gegen Berufsunfähigkeit bieten. Im Lauf der Jahre ist der Versicherungsschutz durch Nachversicherungsgarantien dann sinnvoll zu erweitern. Wenn sich Eltern für diese Versicherung entscheiden, ist ein Versicherungsvergleich angesagt. Er wird mit einem Klick auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen. Anders sieht der Fall aus, wenn das Kind bereits ein Pflegefall ist. Dann ist es meist nicht möglich, noch eine private Versicherung zur Ergänzung abzuschließen.