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Pflegeversicherung – Vergleich der Anbieter

Laut Statistik wird fast jeder zweite Mensch in seinem Leben irgendwann einmal pflegebedürftig. Die meisten Betroffenen möchten trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreut und gepflegt werden. In der Regel übernehmen dann Angehörige die aufwendige Versorgung der Pflegebedürftigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt in solchen Fällen Pflegegeld, deckt mit den ausgezahlten Beträgen am Ende jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Schon in der Pflegestufe I übersteigen die realen Kosten die gesetzlichen Leistungen um mehrere hundert Euro im Monat. Die verbleibende Differenz müssen die Pflegebedürftigen aus ihrer Rente oder ihrem vorhandenen Vermögen dazuzahlen. Kann die Geldlücke auch damit nicht geschlossen werden, müssen Sozialhilfeleistungen beantragt werden. Dabei kann es durchaus passieren, dass die Kinder der betroffenen Person Unterhalt für diese zahlen müssen. Dies lässt sich mit dem Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung verhindern. Doch die Tarife und Leistungen der zahlreichen Anbieter von Pflegeversicherungen unterscheiden sich oftmals erheblich, so dass ein Vergleich der Pflegeversicherungen empfehlenswert ist. Mit dem online Pflegeversicherung Rechner lassen sich an die eigenen Bedürfnisse optimal angepasste und günstige Angebote bequem ermitteln. Der interne „Tarifrechner“der Betreiber dieser Internetseite ist durch die Versorgung mit aktuellen Daten stets auf dem neuesten Stand und ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Preisvergleich für die Pflegeversicherung. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um die individuelle Berechnung der Pflegeversicherung zu starten. 

Arten der Pflegeversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke, die das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung hinterlässt, schließen. Empfehlenswert ist in der Regel der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung, die dem Versicherten die Entscheidung überlässt, welche Dienstleistungen er im Pflegefall in Anspruch nehmen möchte. Beim Pflegetagegeld handelt es sich um einen sogenannten Risikotarif, denn nur im Schadensfall wird der festgelegte Tagessatz ausgezahlt. Daneben bieten die Versicherer aber auch Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen an. Die Pflegerentenversicherung gewährleistet, dass im Pflegefall Geld in Form einer Pflegerente ausgezahlt wird, beinhaltet aber gleichzeitig die Möglichkeit zum Kapitalaufbau. Die Versicherungsbeiträge bleiben hier während der gesamten Laufzeit stabil, während die Pflegetagegeldversicherung eine Anpassung der Beiträge durch den Versicherer erlaubt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach gewähltem Tarif den gesamten noch verbleibenden Restbetrag oder nur einen Teil davon. Die flexiblere Art der Pflegeversicherung ist im Vergleich zu den übrigen Varianten also das Pflegetagegeld, da diese Versicherungsform dem Versicherungsnehmer die Wahl lässt, ob er sich zu Hause lieber von Angehörigen versorgen, in ein Pflegeheim aufnehmen oder auf andere Weise betreuen lässt.

Leistungen

Die Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. In der Regel kann die Höhe des Pflegetagegeldes für jede Pflegestufe individuell festgelegt werden. Der vereinbarte Tagessatz wird unabhängig davon, wer den Pflegebedürftigen später einmal pflegen wird, ausgezahlt. Die meisten Versicherer geben eine Begrenzung des Höchstaufnahmealters vor, das in der Regel bei 75 Jahren liegt. Allerdings empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegeversicherung schon in jungen Jahren, da sich die Beiträge unter anderem nach dem Alter des Versicherten richten. Darüber hinaus lehnen manche Versicherer die Aufnahme von Personen mit Vorerkrankungen ab. Die Pflegeversicherung gewährleistet im Bedarfsfall einen qualifizierten Pflegedienst oder übernimmt die Pflegeschulung von Angehörigen. Je nach Tarif garantiert der Versicherer die Zuteilung eines Pflegeplatzes innerhalb von 24 Stunden, stellt ein Hausnotrufsystem zur Verfügung oder übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe. In der Regel wird der Versicherungsnehmer im Leistungsfall von der Beitragszahlung befreit. Wichtig ist bei der Tarifwahl die Mitversicherung von Demenzerkrankungen, die nicht immer automatisch in der Versicherung enthalten ist. Je nach Vereinbarung kann die Demenzleistung auf alle Pflegestufen ausgedehnt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass der Anbieter im Rahmen der Pflegeversicherung auch die Option zur Höherversicherung gewährleistet, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist. Darüber hinaus sollte eine Leistungs- und Nachversicherungsgarantie bei gesetzlichen Änderungen Bestandteil des Versicherungsvertrags sein. Bei einem Pflegeversicherungen Vergleich sollte also nicht nur der Pflegeversicherung Preisvergleich ausschlaggebend sein, sondern auch das gesamte Leistungspaket berücksichtigt werden.

Versicherungsumfang

Die Pflegeversicherung umfasst im Rahmen ihrer Leistungen die Abdeckung aller Kosten, die dem Versicherungsnehmer im Pflegefall entstehen können. Dies gilt sowohl für erheblich Pflegebedürftige der Stufe I, schwer Pflegebedürftige der Stufe II als auch für Schwerstpflegebedürftige der Stufe III. Darüber hinaus gibt es die Pflegestufe 0 für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, aber trotz ihrer Erkrankung ansonsten oft noch rüstig sind, so dass sie im Rahmen der herkömmlichen Pflegestufen-Zuordnung meist keinen Anspruch auf Pflege haben. Immerhin bieten zahlreiche Versicherer gerade in Bezug auf die Pflegestufe 0, die Demenzkranken einen finanziellen Zuschuss gewährt, hervorragende Leistungen an, wie das Ergebnis des Pflegeversicherungsvergleichs durch Stiftung Warentest Finanztest gezeigt hat. In der Regel werden sowohl die Kosten für die ambulante als auch für die stationäre Pflege von der Pflegeversicherung übernommen, wobei die Höhe des Versicherungsbetrages von der zugeordneten Pflegestufe und dem Alter des Versicherungsnehmers sowie vom gewählten Tarif des jeweiligen Versicherers abhängig ist.

Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten, die in einem Pflegefall entstehen, abdeckt, fördert der Staat die Vorsorge über eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung seit 01. Januar 2013 mit 5 € im Monat. Diese Leistung ist einkommensteuerfrei und wird unabhängig vom persönlichen Einkommen gezahlt. Auch private Pflegeversicherungen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, können gefördert werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen. So dürfen die bestehenden Verträge beispielsweise keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse beinhalten. Dementsprechend bieten zahlreiche Pflegeversicherungen im Vergleich zu einigen anderen inzwischen Tarife an, die diese Vorgaben berücksichtigen und den staatlichen Zuschuss von 60 € pro Jahr für den Versicherungsnehmer ermöglichen.

Vergleich Testsieger 2013

Neben der Berechnung der günstigsten Tarife über den Pflegeversicherung Vergleichsrechner lohnt sich auch ein direkter Pflegeversicherungsvergleich der aktuellen Testsieger, die über Stiftung Warentest Finanztest ermittelt wurden. Der aktuelle Test 2013, der im Finanztest Heft 5/2013 dokumentiert ist, ermittelte die Hanse Merkur als Testsieger auf dem ersten Platz. Hier wurden die allgemeinen Leistungen und vor allem das Leistungsangebot für Demenzkranke in der Pflegestufe 0 mit sehr gut bewertet. Platz 2 belegte beim Vergleich der Pflegeversicherungen die Deutsche Familienversicherung mit der Bewertung sehr gut für allgemeine und demenzspezifische Leistungen und auf Platz 3 schaffte es die Mecklenburgische Versicherungsgruppe mit ebenfalls sehr guten Leistungen. Den vierten Platz belegte die LVM Versicherung mit einem guten allgemeinen und sehr guten Leistungsniveau in der Pflegestufe 0 für Demenzkranke. Die UKV, die Platz 5 erreichte, zeichnete sich durch ein gutes Leistungsniveau und gute Vertragsbedingungen aus. In diesem Pflegeversicherung Preisvergleich wurden 24 Pflegegeldtarife verschiedener Anbieter ohne staatliche Förderung in Bezug auf das Preis-Leistungsverhältnis getestet.

Online Tarifrechner

Für die Berechnung der Pflegeversicherung mit einem online Pflegeversicherung Vergleichsrechner sind nur wenige Eingaben erforderlich. Verlangt werden in der Regel die Angabe des Geburtsdatums sowie die Auswahl der finanziellen Leistung, die dem Versicherungsnehmer für die verschiedenen Pflegestufen im Ernstfall pro Monat zur Verfügung stehen soll. Einige online Pflegeversicherung Rechner fordern für den Preisvergleich in der Pflegeversicherung darüber hinaus auch noch Angaben zum Geschlecht des Versicherungsnehmers und zur gewünschten Beitragszahlweise. Außerdem bieten manche Tarifrechner für den Pflegeversicherung Vergleich online auch die Sofortleistung, also eine Einmalauszahlung des Versicherungsbetrages beim erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit zur Auswahl an. Via Internet kann man jedoch nicht nur die Pflegeversicherung online berechnen, sondern in den meisten Fällen kann man anschließend auch die ausgewählte Pflegeversicherung online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich