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Die Pflegeversicherung

Infolge des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Kostenexplosion im Pflegebereich ist es sinnvoll, zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung für den eigenen Pflegefall vorzusorgen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

  • deckt die Pflegekosten nur zum Teil ab
  • Leistungsanspruch nur bei Erfüllung bestimmter gesetzlich geregelter Anspruchsvoraussetzungen (Pflegestufen)

Pflegezusatzversicherung

  • schließt die Kostenlücke zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Pflegekosten
  • drei Abschlussvarianten sind möglich:

1.) Pflegekostenversicherung

      • Versicherungsleistungen orientieren sich an der realen Pflegekostenhöhe
      • Versicherung übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der Pflegekosten

2.) Pflegerentenversicherung

      • gleichbleibender monatlicher Versicherungsbeitrag
      • Auszahlung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erreichen einer Pflegestufe
      • Versicherung kann beitragsfrei gestellt werden
      • nur die „garantierte“ Höhe der Pflegerente ist entscheidend – die zu erwartende Rentenhöhe schließt fiktive Überschüsse mit ein

3.) Pflegetagegeldversicherung

      • Leistungen erfolgen nach einem vertraglich festgelegten Tagessatz
      • volle Auszahlung meist erst beim Erreichen der Pflegestufe III oder bei stationärer Pflege
      • Pflegetagegeld kann so eingesetzt werden, wie der Pflegebedürftige es wünscht

Anbieter

  • Krankenkassen
  • Versicherungsgesellschaften

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Pflegezusatzversicherungen werden von verschiedenen Anbietern in unterschiedlichen Versicherungsmodellen angeboten. Um die individuell passende Variante mit einem günstigen Versicherungsbeitrag zu finden, ist ein Versicherungsvergleich mit unserem internen Tarifrechner sinnvoll. Das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf den Tarifrechner.

Als Folge des demographischen Wandels werden in Zukunft immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig sein. Daher wurde die Pflegeversicherung bereits 1995 in das gesetzliche Sozialversicherungssystem aufgenommen. Doch die Kosten im Pflegebereich steigen stetig an, sodass die gesetzliche Versicherung bei weitem nicht mehr ausreicht, um im Pflegefall alle Kosten abzudecken. Eine private Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung ist daher dringend anzuraten. Der folgende Text soll Ihnen als eine Art von Infoportal dienen und die wichtigsten Fakten und Informationen rund um Pflege Versicherung, Pflege Vorsorge und Pflege Geld näher bringen. Die Frage „Was ist eine Pflegeversicherung“ soll dabei möglichst einfach geklärt werden.

Pflegeversicherung Einführung

Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung als finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung erfolgen bei der Pflege durch Familienangehörige als Pflegegeld, bei ambulanter oder stationärer Pflege als Kostenübernahme. Um Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung beanspruchen zu können, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, welche durch das Sozialgesetzbuch genau definiert sind. Ziel der gesetzlichen Vorsorgeversicherung ist es, Pflegekosten zumindest teilweise abzudecken. Durch den gewaltigen Kostenanstieg im Pflegebereich reicht die gesetzliche Absicherung jedoch bei weitem nicht mehr aus, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicher zu stellen. Zwar wurden im Jahr 2008 im Zuge der Kostenexplosion im Pflegebereich das Pflegegesetz und damit die gesetzliche Versicherung angepasst, dennoch entsteht bis heute ohne eine private Vorsorge eine Versorgungslücke. Eine Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke zuverlässig schließen. Seit 2013 ist das PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) in Kraft. Neben einer Erhöhung der Leistungen für Patienten mit Demenzerkrankungen wurde nun erstmals auch die Förderung einer privaten Vorsorge eingeführt. Nähere Information zur Förderung der privaten Pflegevorsorge bietet die Website der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pflege-neuausrichtungs-gesetz-615404.

Private Pflegeversicherung einfach erklärt

Eine Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige private Versicherung zur Abdeckung der Kosten im Pflegefall .Sie schließt die Versorgungslücke, die zwangsläufig entsteht, sofern bei Pflegebedürftigkeit lediglich die gesetzliche Versicherung vorhanden ist. Besteht ausschließlich der gesetzliche Versicherungsschutz im Rahmen der Sozialversicherung müssen Pflegebedürftige mit hohen Zuzahlungen und Einkommenseinbußen rechnen, denn die gesetzliche Pflege-Versicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung kann wahlweise als Pflegekosten-, Pflegerenten- oder Pflegegeldversicherung abgeschlossen werden. Welche der drei Varianten zur Pflegezusatzversicherung im Einzelfall die richtige ist, kann nicht generell beantwortet werden. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile, sodass die Auswahl des richtigen Versicherungsproduktes immer eine individuelle Entscheidung bleibt. In der folgenden Übersicht sollen Unterschiede, Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungsvarianten erklärt werden.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung orientieren sich die Leistungen an den tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Bei Abschluss der Versicherung wird der Prozentsatz, zu dem die private Zusatzversicherung die Pflegekosten übernimmt vertraglich festgelegt. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungsleistungen automatisch mit den realen Pflegekosten ansteigen. Wird zum Beispiel eine Kostenübernahme von 80% vereinbart, hat der Versicherte auch bei steigenden Pflegekosten die Gewähr, dass von der Zusatzversicherung, unabhängig vom tatsächlichen Kostenanstieg, auch in 10, 20, 30 oder mehr Jahren 80% der Kosten für Pflegeaufwendungen übernommen werden. Nachteilig ist jedoch der reine Sachleistungsanspruch gegenüber der Versicherung. Das bedeutet, der Versicherte kann nicht frei über ein vereinbartes Pflegegeld verfügen. Stattdessen sind die Versicherungsleistungen an die anfallenden Pflegeleistungen gebunden. Der monatliche Versicherungsbeitrag der Pflegekostenversicherung kann, angepasst an die Kostensteigerung im Pflegebereich, über die Jahre ansteigen.

Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegerentenversicherung wird beim Abschluss der Versicherung, anders als bei der Pflegegeld- oder Pflegekostenversicherung, die monatliche Beitragshöhe festgelegt. Auf Basis des Monatsbeitrages erhält der Versicherungsnehmer im Pflegefall eine lebenslange und steuerfreie Rente ausgezahlt. Vorteil einer Pflegerentenversicherung ist eine mögliche Auszahlung der Rente, beispielsweise im Falle einer Demenzerkrankung, schon dann, wenn laut der gesetzlichen Bestimmungen die Schwere der Pflegebedürftigkeit noch keine Zuteilung einer Pflegestufe erreicht hat. Ebenfalls vorteilhaft kann eine mögliche Beitragsfreistellung sein. Kann der Versicherungsbeitrag vorübergehend nicht mehr bezahlt werden, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Pflegeversicherung für eine gewisse Zeit beitragsfrei ruhen zu lassen. Zwar verringert sich durch die beitragsfreie Ruhephase die später ausgezahlte Versicherungssumme, die bis zur Beitragsfreistellung gezahlten Beiträge sind jedoch damit nicht verloren. Wichtig zu beachten ist beim Abschluss einer Pflegerentenversicherung „garantierte“ monatliche Pflegerente. In den meisten Versicherungsmodellen werden in Berechnungen der zu erwartenden Renten fiktive Überschüsse mit eingerechnet. Diese sind jedoch von der zukünftigen Entwicklung auf dem Kapitalmarkt abhängig. Die tatsächliche Pflegerente kann somit bei schlechter Kapitalmarkentwicklung deutlich geringer ausfallen, als die Modellberechnung unter Berücksichtigung fiktiver Überschüsse. Eine Pflegerentenversicherung bietet zwar einige Vorteile für den Versicherten, ist aber von den möglichen Modellen zur Versicherung Pflege mit Abstand die teuerste Variante.

Pflegegeldversicherung

Die Pflegegeldversicherung, oftmals auch Pflegetagegeldversicherung genannt, ist die häufigste Variante zur Absicherung im Pflegefall. Bei dieser Variante wird ein bestimmter Tagessatz vertraglich festgelegt, der im Fall der Pflegebedürftigkeit von der Versicherung ausgezahlt wird. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Leistungen selbst bestimmen. Die Höhe des monatlich gezahlten Pflegegeldes von dem gewählten Tagessatz ab. Dieser wird im Auszahlungsfall mit 30 multipliziert als monatlicher Pflegezuschuss von der Versicherung gezahlt. Die wählbaren Tagessätze liegen bei den meisten Anbietern zwischen 10 und 100 Euro. Einige Pflegetagegeldversicherungen bieten jedoch auch die Möglichkeit, einen höheren Tagessatz auszuwählen. In vielen Tarifen ist die Auszahlungsleistung nach Pflegestufen gestaffelt. So erfolgt die volle Auszahlung des Pflegetagegeldes bei den meisten Anbietern erst bei Erreichen der Pflegestufe III oder bei einer stationären Pflege. Entsprechend gibt es bei Pflegestufe I und II nur ein anteiliges Pflegetagegeld. Nicht ohne Grund ist die Pflegetagegeldversicherung die am häufigsten gewählte Versicherungsvariante. Zwar können die monatlichen Beitragszahlungen proportional zur Kostenentwicklung im Pflegebereich im Laufe der Versicherungsjahre ansteigen, dafür kann der Versicherte später jedoch über die ausgezahlten Leistungen völlig frei verfügen und das Pflegetagegeld so einsetzen, wie er es wünscht. Insgesamt sind die Beiträge für eine Pflegetagegeldversicherung trotz einer möglichen Beitragserhöhung über die Jahre recht günstig.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Pflegezusatzversicherungen werden in allen drei vorgestellten Varianten von vielen Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen angeboten. Welche Variante einer Pflegezusatzversicherung im persönlichen Fall das richtige Modell ist, muss jeder selbst entscheiden. Alle Variante haben für sich genommen Vor- und Nachteile. Nur der Einzelfall kann entscheiden, welches das passende Modell ist. Um eine umfassende Übersicht über die Pflegeversicherung online zu erhalten, Preise und Leistungen miteinander vergleichen zu können und letztendlich die richtige Versicherung für den individuellen Bedarf zu finden, ist ein Onlinevergleich mit unserem seiteninternen Tarifrechner eine optimale Lösung. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich