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Pflegeversicherung – Alle Anbieter im Überblick

Eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegeversicherung ist mehr als sinnvoll, um die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Kosten im Pflegefall zu schließen.

Pflegeversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungssystem

  • schließt die Kostenlücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den realen Kosten

Pflegeversicherung – Varianten

  • Pflegegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Anbieter

  • gesetzliche Krankenversicherungen
  • Versicherungsunternehmen

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Um die optimale Pflegeversicherung mit günstiger Versicherungsprämie abzuschließen, lohnt sich ein Tarifvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich gelangen Sie auf den Rechner und können schnell und einfach die besten Pflegegeldversicherungen ermitteln. Anschließend kann ein Onlineabschluss getätigt werden.

 

Seit 1995 ist die Pflegeversicherung ein fester Bestandteil im Sozialversicherungssystem. Dennoch reichen die Leistungen des gesetzlichen Systems bei weitem nicht aus, um die Kosten im Pflegefall auch tatsächlich zu decken. Private Vorsorge ist daher wichtiger denn je. Doch wer bietet Pflegeversicherungen an und welcher Anbieter von Pflegeversicherungen hält das richtige Produkt bereit?

Die Pflegeversicherung im Rahmen des Sozialversicherungssystems

Der demographische Wandel unserer Gesellschaft und die Kostenexplosion im Pflegebereich haben schon 1995 dazu geführt, dass der Gesetzgeber die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung mit in das Sozialversicherungssystem aufgenommen hat. Um im Pflegefall Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die im Sozialgesetzbuch genau festgelegt sind. Die Anbieter von Pflegeversicherungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems sind die gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Pflegeversicherung muss nicht extra abgeschlossen werden. Jeder Sozialversicherte ist automatisch auch pflegeversichert und muss sich demnach nicht die Frage stellen: Wer bietet Pflegeversicherung an, die im Rahmen der Sozialversicherungen gesetzlich verpflichtend sind?

Was leistet eine private Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht im Pflegefall bei weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten auch nur ansatzweise zu decken. Daher ist es sinnvoll, auf privater Basis für eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Pflegeversicherung zu sorgen. Mit einer Zusatzversicherung auf privater Basis soll und kann die Versorgungslücke geschlossen werden, die zwangsläufig aufgrund der steigenden Kosten im Pflegebereich entsteht, wenn tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Soll eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen werden, stellen sich zunächst zwei wichtige Entscheidungsfragen: Wer bietet Pflegeversicherungen an und welche Form der Pflegeversicherung ist im persönlichen Fall die richtige Variante?

Pflegeversicherung als Zusatzversicherung in drei Varianten

Um die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall zuverlässig zu schließen, halten die Anbieter von Pflegeversicherungen auf privater Basis drei verschiedene Varianten zum Abschluss bereit. Wer also eine Versicherung zur zusätzlichen privaten Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit abschließen möchte, muss sich nicht nur die Frage stellen „Wer bietet Pflegeversicherungen an?“, sondern sollte sich vorab auch umfassend über die unterschiedlichen Versicherungsmodelle informieren. Die häufigste Variante ist die sogenannte Pflegegeldversicherung. Sie kann bei nahezu jedem Anbieter von Pflegeversicherungen abgeschlossen werden. Bei einer Pflegegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz festgelegt, der später im Falle einer Pflegebedürftigkeit von der Versicherung ausgezahlt wird. Viele Anbieter von Pflegeversicherungen mit Pflegegeldtarifen erbringen erst bei Erreichen der Pflegestufe III die vollen Leistungen. Bei der Einstufung in Pflegestufe I oder II erfolgen nur anteilige Versicherungsleistungen. Ein großer Vorteil einer Pflegegeldversicherung ist die freie Verfügbarkeit des ausgezahlten Pflegegeldes, welches vom Versicherten so eingesetzt werden kann, wie es die Pflegesituation erfordert. Eine weitere Variante ist die Pflegekostenversicherung. Dabei richten sich die Versicherungsleistungen nach den realen Pflegekosten, denn in dieser Versicherungsvariante wird ein bestimmter Prozentsatz vereinbart, zu dem die Pflegeversicherung die Pflegekosten übernimmt. Vorteilhaft ist die garantierte Kostenübernahme zu einem festgelegten Prozentsatz. Allerdings erhöht sich dadurch auch der Versicherungsbeitrag entsprechend der Kostensteigerung bei den Pflegeaufwendungen. Als dritte Variante kann eine zusätzliche Pflegeversicherung in Form einer Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden. Dabei erhält der Versicherte ab Eintreten einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Pflegerente, deren Höhe sich an der vertraglich festgelegten Beitragshöhe orientiert. Diese Variante zur Pflegeversicherung ist in Bezug auf die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrags mit Abstand die teuerste Variante. Weiterhin gilt es zu beachten, dass nicht alle Anbieter von Pflegeversicherungen diese in Form einer Pflegerentenversicherung anbieten.

Wer bietet Pflegeversicherungen an?

Die Frage „Wer bietet Pflegeversicherungen an“ ist natürlich von zentraler Bedeutung, wenn eine private Vorsorge für den Pflegefall getroffen werden soll, denn wie bei jeder Versicherung ist vor der Entscheidung für ein bestimmtes Versicherungsprodukt ein Anbieter- und Tarifvergleich sinnvoll. Als Anbieter von Pflegeversicherungen kommen fast alle namhaften Versicherungsunternehmen sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Frage. Tarife und die angebotenen Versicherungsvarianten können je nach Anbieter unterschiedlich sein. Einige Unternehmen wie etwa die Allianz bieten zudem verschiedene Tarifvarianten, vom Basis-Tarif bis hin zum Premium-Tarif, an.

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Pflegeversicherungen können in drei Versicherungsvarianten in unterschiedlichen Tarifen und zu unterschiedlichen Preisen abgeschlossen werden. Ein Anbieter- und Tarifvergleich ist daher sehr sinnvoll. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Angebote schnell und zuverlässig. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu kommen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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