Die Förderpflege mit Pflege Bahr von der UKV bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz für den Pflegefall und wird durch eine staatliche Prämie gefördert.
Vorteile und Bedingungen der UKV Förderpflege
- Abschluss für Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 18 Jahren möglich
- keine Gesundheitsprüfung
- staatliche Prämie von 5 Euro pro Monat ab einem Monatsbeitrag von 15 Euro
- UKV übernimmt die Beantragung und Verrechnung der Förderung
- Kombination der Förderpflege mit den Tarifen PflegeOptimal und PflegePremium möglich
- Pflegegeld zur freien Verfügung
- 5 Jahre Wartezeit außer bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall
Leistungshöhe
- Pflegestufe 0 oder 1 zwanzig Prozent des vereinbarten Pflegegeldes
- Pflegestufe 2 vierzig Prozent des vereinbarten Pflegegeldes
- Pflegestufe 3 einhundert Prozent des vereinbarten Pflegegeldes
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Pflegebedürftigkeit kann jeden zu jeder Zeit treffen. Um im Pflegefall die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten, wird eine bestimmte Form der Pflegezusatzversicherung vom Staat gefördert. Eine Förderpflege mit Pflege Bahr der UKV kann separat und in Kombination mit dem Komfort- oder Premiumschutz der UKV abgeschlossen werden.
Die Vorteile einer Förderpflege mit Pflege Bahr der UKV
Die Förderpflege mit Pflege Bahr der UKV bietet gleich mehrere Vorteile. Ab einem Alter von 18 Jahren kann jeder gesetzlich Pflegeversicherte eine zusätzliche Förderpflege mit Pflege Bahr bei der UKV abschließen. Eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss ist nicht erforderlich. Ab einem Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich, erhält der Versicherte eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat. Um die Beantragung und Verrechnung der Förderung kümmert sich die UKV. Der Versicherungsnehmer zahlt lediglich den, um die Förderprämie verringerten Beitrag. Im Leistungsfall zahlt die UKV ein Pflegetagegeld, welches von der Pflegeart unabhängig zur freien Verfügung steht. In Kombination mit den anderen Versicherungsprodukten der UKV PflegeOptimal und PflegePremium können die Versicherungsleistungen aufgestockt werden.
Was leistet die Förderpflege mit Pflege Bahr von der UKV?
Nach Vertragsabschluss gibt es für den erstmaligen Erhalt von Leistungen eine Wartezeit von fünf Jahren im Vertrag. Kommt es aufgrund eines Unfalls zu einer Pflegebedürftigkeit, entfällt die Wartezeit. Im Pflegefall zahlt die Förderpflege mit Pflege Bahr der UKV ein Pflegetagegeld in Abhängigkeit der Schwere der Pflegebedürftigkeit. So erhalten Pflegebedürftige mit der Einstufung in die Pflegestufe 0 oder 1 zwanzig Prozent des vereinbarten Pflegegeldes. Versicherte mit der Pflegestufe 2 erhalten vierzig Prozent des vereinbarten Satzes. Bei Erreichen der Pflegestufe 3 erhalten die Pflegebedürftigen das festgelegte Pflegegeld in voller Höhe.
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Pflegezusatzversicherungen mit staatlicher Förderung können sich in ihrer Prämienhöhe und in den Versicherungsleistungen voneinander unterscheiden. Es ist sinnvoll, die besten und preisgünstigsten Angebote mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner zu ermitteln. Das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Tarifrechner.