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Pflege Bahr der "TK Techniker Krankenkasse"

Die Mitglieder der Techniker Krankenkasse haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz direkt bei der TK eine Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung nach Pflege Bahr abzuschließen.

TK Pflege-Bahr-Versicherung – Produkt der Envivas

  • TK Pflege-Bahr entspricht der Envivas Förderpflege
  • Vertrags- und Leistungsabwicklung erfolgt über die Envivas

allgemeine Vertragsbedingungen

  • Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 18 Jahren können abschließen
  • keine Gesundheitsprüfung
  • nach Vertragsabschluss Wartezeit von 5 Jahren, Ausnahme Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls

Leistungsumfang

  • Pflegetagegeld zur freien Verfügung
  • Auszahlung erfolgt abhängig von der Pflegestufe
  • Pflegestufe 0 – 10% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe 1 – 20% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe 2 – 30% des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegestufe 3 – 100% des vereinbarten Tagegeldes
  • Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich zum Erhalt der Förderung von 5 Euro pro Monat notwendig

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Klicken Sie auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die günstigsten Pflege-Bahr-Zusatzversicherungen mit den besten Versicherungsleistungen. Nach dem Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, eine Pflegezusatzversicherung online abzuschließen.

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Die Techniker Krankenkasse ist eine der großen gesetzlichen Versicherer. Wer bei der Techniker Kasse krankenversichert ist, ist automatisch auch über die TK pflegeversichert. Als zusätzliche Absicherung bietet die Techniker Kasse für ihre Mitglieder eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung an. Die Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der TK ist ein Kooperationsprodukt mit der Envivas

Pflege Bahr bei der TK – ein Envivas-Versicherungsprodukt

Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr der TK ist ein Kooperationsprodukt der Techniker Krankenkasse mit der Envivas. TK-Mitglieder können die Versicherung zusätzlich zum bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz bei der TK anschließen. Die Förderpflege mit Pflege Bahr bei der TK entspricht der Envivas Förderpflege. Die Vertragabwicklung sowie die Versicherungsleistungen im Pflegefall erfolgen über die Envivas. Die Versicherung abschließen können alle Pflichtversicherten ab 18 Jahren. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Im Leistungsfall gibt es ab Vertragsabschluss eine Wartezeit von fünf Jahren. Ausgenommen davon ist jedoch eine Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls.

Die Leistungen der Förderpflege mit Pflege Bahr bei der TK

Die Versicherungsleistung der Förderpflege mit Pflege Bahr von der TK bestehen aus einem Pflegetagegeld, welches in seiner maximalen Höhe individuell festgelegt werden kann. Die Auszahlung erfolgt je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und nach Pflegestufen gestaffelt. So erhalten Pflegebedürftige mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz unter Vorlage der Pflegestufe 0 zehn Prozent des vereinbarten Tagegeldes. Bei Einstufung in die Pflegestufe 1 steigt der Prozentsatz auf zwanzig Prozent, in der Pflegestufe 2 auf dreißig Prozent. Pflegebedürftige mit Einstufung in die Pflegestufe 3 erhalten das vertraglich festgelegte Pflegetagegeld in vollem Umfang. Die Auszahlung des Tagegeldes erfolgt monatlich und ist nicht zweckgebunden. Um die staatliche Förderung von monatlich 5 Euro zu erhalten, muss der Monatsbeitrag für die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der TK mindestens 15 Euro betragen. Alle Formalitäten rund um den Förderzuschuss übernimmt die Envivas für die Versicherten.

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Pflegezusatzversicherungen mit staatlicher Förderung können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen bieten. Vor dem Abschluss lohnt sich deshalb ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Klicken sie auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und starten Sie die Berechnung der besten und günstigsten Tarife.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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