Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegegeld AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

Pflegegeld AOK Rheinland-Pfalz / Saarland | Antrag, Infos & Test

Die AOK Rheinland Pfalz bietet ihren Mitgliedern Versicherungsschutz in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland Pfalz

  • versichert sind der Beitragszahler und familienversicherte Angehörige
  • Beitrag trägt je zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Versicherte
  • Beitragshöhe ist einkommensabhängig
  • Beitragssatz 2,05 % – Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %
  • Beitragsbemessungsgrenze 3937,50 Euro

Leistungen

  • Geld- und/oder Sachleistungen
  • bei häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege
  • Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe

Antrag auf Pflegegeld stellen

  • Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder unter http://www.aok.de/assets/media/rheinland-pfalz-saarland/Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.pdf auf der Homepage
  • Leistungsbewilligung nur nach Einstufung in eine Pflegestufe
  • Gutachten des MDK beurteilt die Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • AOK Rheinland Pfalz stuft den Antragssteller laut MDK-Gutachten ein

Einstufung in Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können
  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist notwendig, wenn die tatsächlichen Pflegekosten nicht zum größten Teil aus eigener Tasche gezahlt werden sollen. Berechnen Sie die besten Pflegezusatzversicherungen mit unserem seiteninternen Tarifrechner und schließen Sie die Versicherung Ihrer Wahl gleich online ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

1

 


 

Die immer größer werdende Zahl der Pflegebedürftigen und zusätzlich die sinkende Geburtenrate sorgen für immer höher werdende Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz übernimmt einen Teil der Pflegekosten und sorgt damit für eine Grundabsicherung im Pflegefall.

Wer ist über die gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK versichert?

Mitglieder der AOK Rheinland Pfalz sind automatisch mit ihrer Krankenversicherung bei der AOK im Rahmen der Sozialversicherungen auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz abgesichert. Versichert sind der Beitragszahler sowie dessen familienversicherte Angehörige. Wie bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Versicherungsbeitrages für die Pflegeversicherung. Die Höhe des Beitrages hängt von der Höhe des Einkommens ab. Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 2,05 % des Einkommens. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Beitragssatz von 2,3 % ihres Einkommens. Dabei liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3937,50 Euro. Bei Gehältern, die über der Bemessungsgrenze liegen steigt der Beitrag nicht weiter an.

Die Leistungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz übernimmt Leistungen im Falle der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege. Die Leistungen können aus Geld- und/oder Sachleistungen bestehen. Art und Höhe der Leistungen hängen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch die Einstufung in Pflegestufen 0 bis III bemessen. Je höher die Pflegestufe, desto höher fallen auch die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland Pfalz aus. Dennoch leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung im Pflegefall und deckt keinesfalls die kompletten Pflegekosten. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten muss ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz gestellt werden.

Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz stellen

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält nur, wer einen Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz stellt. Antragsformular gibt es bei der AOK Geschäftsstelle vor Ort oder über die Homepage der AOK Rheinland Pfalz unter http://www.aok.de/assets/media/rheinland-pfalz-saarland/Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.pdf. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz kann jedoch nur bewilligt werden, wenn der Antragssteller in eine der Pflegestufen eingestuft wurde. Dazu erstellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dieses Gutachten dient der AOK als Grundlagen für die Einstufung in eine Pflegestufe. Pflegestufe 0 erhält, wer seinen Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Die Pflegestufe 0 ist eine Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen I bis III. Pflegestufe I wird bei einem erheblichen Pflegebedarf vergeben. Schwer Pflegebedürftige erhalten die Pflegestufe II und wer schwerst pflegebedürftig ist erhält die Pflegestufe III.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Daher ist eine Zusatzpflegeversicherung für jeden wichtig. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner berechnen Sie die besten und günstigsten Versicherungsangebote. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich sofort zu beginnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich