Pflegegeld AOK Rheinland-Pfalz / Saarland | Antrag, Infos & Test
Die AOK Rheinland Pfalz bietet ihren Mitgliedern Versicherungsschutz in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland Pfalz
- versichert sind der Beitragszahler und familienversicherte Angehörige
- Beitrag trägt je zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Versicherte
- Beitragshöhe ist einkommensabhängig
- Beitragssatz 2,05 % – Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %
- Beitragsbemessungsgrenze 3937,50 Euro
Leistungen
- Geld- und/oder Sachleistungen
- bei häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege
- Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe
Antrag auf Pflegegeld stellen
- Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle oder unter http://www.aok.de/assets/media/rheinland-pfalz-saarland/Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.pdf auf der Homepage
- Leistungsbewilligung nur nach Einstufung in eine Pflegestufe
- Gutachten des MDK beurteilt die Schwere der Pflegebedürftigkeit
- AOK Rheinland Pfalz stuft den Antragssteller laut MDK-Gutachten ein
Einstufung in Pflegestufen
- Pflegestufe 0 – Vorstufe für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können
- Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Zusatzpflegeversicherung ist notwendig, wenn die tatsächlichen Pflegekosten nicht zum größten Teil aus eigener Tasche gezahlt werden sollen. Berechnen Sie die besten Pflegezusatzversicherungen mit unserem seiteninternen Tarifrechner und schließen Sie die Versicherung Ihrer Wahl gleich online ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
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Die immer größer werdende Zahl der Pflegebedürftigen und zusätzlich die sinkende Geburtenrate sorgen für immer höher werdende Pflegekosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz übernimmt einen Teil der Pflegekosten und sorgt damit für eine Grundabsicherung im Pflegefall.
Wer ist über die gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK versichert?
Mitglieder der AOK Rheinland Pfalz sind automatisch mit ihrer Krankenversicherung bei der AOK im Rahmen der Sozialversicherungen auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz abgesichert. Versichert sind der Beitragszahler sowie dessen familienversicherte Angehörige. Wie bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Versicherungsbeitrages für die Pflegeversicherung. Die Höhe des Beitrages hängt von der Höhe des Einkommens ab. Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 2,05 % des Einkommens. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Beitragssatz von 2,3 % ihres Einkommens. Dabei liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3937,50 Euro. Bei Gehältern, die über der Bemessungsgrenze liegen steigt der Beitrag nicht weiter an.
Die Leistungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung der AOK Rheinland Pfalz übernimmt Leistungen im Falle der häuslichen, teilstationären und stationären Pflege. Die Leistungen können aus Geld- und/oder Sachleistungen bestehen. Art und Höhe der Leistungen hängen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch die Einstufung in Pflegestufen 0 bis III bemessen. Je höher die Pflegestufe, desto höher fallen auch die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung bei der AOK Rheinland Pfalz aus. Dennoch leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung im Pflegefall und deckt keinesfalls die kompletten Pflegekosten. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten muss ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz gestellt werden.
Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz stellen
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält nur, wer einen Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz stellt. Antragsformular gibt es bei der AOK Geschäftsstelle vor Ort oder über die Homepage der AOK Rheinland Pfalz unter http://www.aok.de/assets/media/rheinland-pfalz-saarland/Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.pdf. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Rheinland Pfalz kann jedoch nur bewilligt werden, wenn der Antragssteller in eine der Pflegestufen eingestuft wurde. Dazu erstellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dieses Gutachten dient der AOK als Grundlagen für die Einstufung in eine Pflegestufe. Pflegestufe 0 erhält, wer seinen Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Die Pflegestufe 0 ist eine Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen I bis III. Pflegestufe I wird bei einem erheblichen Pflegebedarf vergeben. Schwer Pflegebedürftige erhalten die Pflegestufe II und wer schwerst pflegebedürftig ist erhält die Pflegestufe III.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Daher ist eine Zusatzpflegeversicherung für jeden wichtig. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner berechnen Sie die besten und günstigsten Versicherungsangebote. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich sofort zu beginnen.