Die Bahr Pflegeversicherung der DBV lohnt sich vor allen Dingen für all jene Versicherte, die hohe Leistungen und somit eine zuverlässige Absicherung suchen.
Preise
- orientieren sich am Eintrittsalter
- Versicherung ab 10 Euro pro Monat möglich
- 5 Euro staatliche Förderung
Leistungen
- Pflegestufe 0 – mindestens 60 Euro pro Monat
- Pflegestufe I – mindestens 180 Euro pro Monat
- Pflegestufe II – mindestens 420 Euro pro Monat
- Pflegestufe III – mindestens 600 Euro pro Monat
Preise und Leistungen der DBV Pflege Bahr berechnen
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Gemeinsam mit der AXA bietet die DBV Winterthur eine Pflege Bahr Versicherung an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen liegt. Und dies von Anfang an. Damit hebt sich die Pflege Bahr DBV von den Angeboten vieler anderer Anbieter deutlich ab. Denn nach einer Wartezeit von 5 Jahren erhält man Leistungen, die die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen können.
Die Preise der Pflege Bahr DBV
Die Preise der Pflege Bahr DBV orientieren sich wie bei allen anderen Bahr Pflegeversicherungen im ersten Schritt am Eintrittsalter. Je zeitiger man sich für einen zusätzlichen Schutz für den Pflegefall entscheiden kann, umso geringer fallen auch die monatlichen Beiträge und somit der Preis für die Pflege Bahr DBV aus. Zudem kann man selbst bestimmen, wie viel Geld man für die Pflege Bahr DBV aufbringen möchte. Denn die Versicherung kann auf Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen erweitert werden.
Die Leistungen der Pflege Bahr DBV
Bei den Leistungen ist die Pflege Bahr DBV deutlich großzügiger als viele andere Anbieter. So erhält man generell in jeder Pflegestufe ein Pflegegeld. In Euro bedeutet dies:
- Pflegestufe 0 – mindestens 60 Euro pro Monat
- Pflegestufe I – mindestens 180 Euro pro Monat
- Pflegestufe II – mindestens 420 Euro pro Monat
- Pflegestufe III – mindestens 600 Euro pro Monat
Hinweis: Um die Bahr Pflegeversicherung der DBV in Anspruch nehmen zu können, muss man Mitglied in einer gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Der Wohnsitz des Versicherten muss sich in Deutschland befinden und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung darf die Pflegebedürftigkeit noch nicht eingetreten sein.