Pflegeversicherung KKH – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld
Die Pflegeversicherung der KKH hilft Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags. Sie zeichnet sich besonders durch ihre günstigen Zusatztarife, die den Betroffenen einen größeren Leistungsumfang bieten, aus.
Leistungen
- Stationäre und ambulante Pflege
- Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Erforderliche Wohnungsumbaumaßnahmen
- Betreuung von Demenzkranken
- Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen
Pflegestufen
- Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftigkeit
- Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 0 für Demenzkranke
Tarife und Beitragssatz der Pflegeversicherung der KKH
- Zugrundelegung beitragspflichtiger Einnahmen von KKH-Mitgliedern
- Unterschiedliche Beiträge für Paare mit und ohne Kinder
- Keine Beiträge für familienversicherte Angehörige
- Tarif KKH Mein Plus Förderpflege mit staatlichem Zuschuss
- Tarif KKH Mein Plus Förderpflege Ergänzung für weitere Zusatzleistungen
Antrag
- Formulare auf der Internetseite der KKH
- Hilfe bei der Antragstellung
- Antrag per Fax oder Post einreichen
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Dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH folgen verschiedene Schritte wie die Begutachtung des Pflegebedürftigen, seine Zuordnung zu einer Pflegestufe und die Leistungsbewilligung. Der bewilligte Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und nach der Pflegestufe des Versicherten. Der persönliche Tarif kann mit dem online Vergleichsrechner ermittelt werden. Den Vorgang können Sie mit dem seiteninternen Tarifrechner über die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ starten.
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Ob durch Unfallfolgen, Krankheit oder Behinderung – jeder Mensch kann altersunabhängig von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Es ist also nicht nur Sache der älteren Generation, sich rechtzeitig über eine adäquate Pflegeversicherung zu informieren. Auch junge Menschen sollten sich mit diesem Thema frühzeitig auseinandersetzen. Die meisten Betroffenen sind im Extremfall ohne professionelle Hilfe mit ihrer unerwarteten Pflegefallsituation sowohl mental als auch finanziell völlig überfordert. Eine geeignete Pflegeversicherung sichert die Betroffenen finanziell ab und trägt so zur Erhaltung der Lebensqualität bei. Allerdings gibt es inzwischen unzählige Versicherer und Pflegekassen, deren unterschiedliche Pflegetarife und Leistungspakete kaum noch überschaubar sind. Ein „Versicherungsvergleich“ kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und die für die eigenen Bedürfnisse optimale Pflegeversicherung zu finden. Der günstigste Tarif lässt sich bequem mit dem „online Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite regelmäßig mit aktuellen Daten versorgen, ermitteln. Wenn Sie Ihren persönlichen Tarif berechnen möchten, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Leistungen
Damit der Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er zunächst bei der KKH einen Antrag auf Pflegegeld oder gegebenenfalls auf erweiterte Leistungen stellen. Der Leistungsumfang ist sowohl abhängig vom gewählten Tarif als auch von der Pflegestufe des Versicherten. Ist der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH bewilligt worden, erhält der Pflegbedürftige Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einem Pflegeheim betreut, von einem ambulanten Pflegedienst versorgt oder von den Angehörigen zu Hause gepflegt wird. Die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kann auch mit der Pflege durch Angehörige kombiniert werden. Dazu muss man dann neben den ambulanten Pflegeleistungen für die Betreuung durch Angehörige zusätzlich noch Pflegegeld beantragen bei der KKH. Darüber hinaus übernimmt die KKH bei Bedarf auch die Kosten für technische Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufanlagen und für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Werden bauliche Änderungen im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erforderlich, können auch hierfür Zuschüsse beantragt werden. Für pflegende Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen bietet die KKH unentgeltliche Pflegekurse an. Termine für Pflegekurse können Interessierte bei den Servicezentren der KKH erfragen. Steht eine ehrenamtliche Pflegeperson dem Bedürftigen nicht in vollem Umfang für Hilfeleistungen im häuslichen Bereich oder bei Verrichtungen der Grundpflege zur Verfügung, weil sie beispielsweise einige Stunden pro Tag berufstätig ist, tritt die KKH ebenfalls ein. Die Pflegekasse gewährt in solchen Fällen einen Zuschuss für einen zeitweiligen Pflegeersatz, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe des Versicherten richtet.
Voraussetzungen
Der Leistungsanspruch gegenüber der KKH ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So muss der Versicherungsnehmer eine Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung erfüllen und den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH ordnungsgemäß stellen. Darüber hinaus muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen, die eine Zuordnung des Betroffenen zu einer entsprechenden Pflegestufe ermöglicht. Erst nachdem der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH eingegangen ist, lässt die Pflegekasse den Umfang der Pflegebedürftigkeit feststellen. Dazu kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, der neben der Pflegebedürftigkeit auch die Wohnverhältnisse und familiäre Situation berücksichtigt, zum Betroffenen nach Hause. Das Gutachten leitet der Medizinische Dienst an die Pflegekasse weiter, die sich hinsichtlich der Antragsbewilligung und der Zuordnung zur entsprechenden Pflegestufe an seinen Empfehlungen orientiert. Die Pflegestufe des Versicherten beeinflusst den Beitragssatz der Pflegeversicherung der KKH wesentlich.
Pflegestufen
Wird bei der begutachteten Person eine erhebliche Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhält sie die Pflegestufe I. Das heißt, der Aufwand für die Pflege muss auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 1,5 Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Die Pflegestufe II erhält ein Schwerpflegebedürftiger, wenn der zeitliche Pflegeaufwand im Wochendurchschnitt bei mindestens drei Stunden liegt und davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege benötigt werden. Schwerstpflegebedürftige, die jeden Tag fast rund um die Uhr, mindestens aber fünf Stunden pro Tag im Wochendurchschnitt die Hilfe des Pflegenden benötigen, erhalten die Pflegestufe III. Demenzkranke werden der Pflegestufe 0 zugeordnet und erhalten Zuschüsse für die erforderliche Betreuung durch Pflegepersonen.
Beiträge und Tarife
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der KKH richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der KKH-Mitglieder. Für familienversicherte Angehörige sind keine Beiträge fällig. Eltern und Paare ohne Kinder zahlen einen unterschiedlichen Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, weil die gesetzliche Pflegeleistung meist nicht ausreichend ist, kann zusätzlich auch eine Förderung durch den Staat beantragen. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz kann durch den Tarif KKH Mein Plus Förderpflege ergänzt werden, damit der Versicherte den staatlichen Zuschuss erhält. Zahlt der Versicherungsnehmer für diesen Tarif einen Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH, der mindestens 15 € pro Monat beträgt, erhält er einen staatlichen Zuschuss von 60 € pro Jahr. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die beiden Tarife KKH Mein Plus Förderpflege und KKH Mein Plus Förderpflege Ergänzung zu kombinieren. Der Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH für den Tarif Mein Plus Förderpflege ist zwar sehr gering aber zu einem nur geringfügig höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für den KKH Ergänzungstarif erhält man wesentlich umfangreichere Leistungen. So entfällt beim Ergänzungstarif die fünfjährige Wartezeit, bei Eintritt des Pflegefalles wird der Versicherte vom Beitrag befreit und der Tarif enthält zusätzlich auch noch eine kostenlose Patienten-Rechtsschutzversicherung.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz erfolgt mit Hilfe entsprechender Formulare, die je nach Art der beantragten Leistungen unterschiedliche Angaben erfordern. Wer Pflegegeld beantragen möchte bei der KKH oder andere Leistungsansprüche stellt, findet sämtliche Formulare für einen KKH Antrag auf Pflegegeld oder zusätzliche Leistungen auf der Internetseite der Pflegekasse (http://www.kkh.de/index.cfm?pageid=151). Der ausgefüllte KKH Antrag auf Pflegegeld oder sonstige Leistungen kann per Fax oder Post an das jeweils zuständige Pflegezentrum der KKH gesendet werden. Möchte man Pflegegeld beantragen bei der KKH, hat aber beispielsweise Probleme mit dem Ausfüllen der Formulare, erhält man Hilfe von der Pflegekasse.
Die Kaufmännische Krankenkasse KKH im Test
In den Jahren 2012 und 2013 wurde die KKH Allianz von Focus Money und dem Deutschen Finanz-Service Institut mehrfach für die Bereiche Service, Leistungen und Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Durch die Kooperation der KKH Allianz mit der Allianz Private Krankenversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, durch entsprechende Zusatztarife Finanzierungslücken im Pflegebereich zu schließen. Ein Zusatzpflegetarif wurde von der Zeitschrift „Finanztest“ als Testsieger bewertet.