Pflegeversicherung Provinzial – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag
Die Provinzial bietet eine private Pflegeversicherung an, die sich in den Leistungen an den Auszahlungen der sozialen Pflegeversicherung orientiert. Jedoch sind die Beiträge nicht an das monatlichen Einkommen gekoppelt, sondern immer an das Eintrittsalter.
Der Beitrag
- berechnet sich am Eintrittsalter
- Versicherung darf das Geschlecht und eventuelle Vorerkrankungen nicht in die Beitragsberechnung einbeziehen
- Kinder bis zum 18. oder 25. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert
- für Geringverdiener oder Versicherte ohne Einkommen gibt es spezielle Tarife
Die Leistungen
- orientieren sich an der Pflegestufe und an der Art der Pflege
- häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege ist möglich
- zudem können Zusatzleistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Den richtigen Beitragssatz für die Pflegeversicherung können Sie sich ganz unkompliziert und schnell mit Hilfe eines Versicherungsvergleiches berechnen lassen. Den dafür benötigten Vergleichsrechner finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.
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Die Provinzial bietet ihren Versicherten neben vielen anderen lukrativen und wichtigen Versicherungen auch eine Pflegeversicherung an, die auf privater Basis einen Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit bietet. Der Versicherungsschutz wie auch die Beiträge orientieren sich bei der Provinzial Pflegeversicherung generell am Eintrittsalter. Welche Varianten und Möglichkeiten es bei der Pflegeversicherung der Provinzial gibt, soll nun näher betrachtet werden.
Der Beitrag der Provinzial Pflegeversicherung
Der Provinzial Pflegeversicherung Beitrag berechnet sich grundsätzlich nach dem Eintrittsalter. Die Versicherungsgesellschaft darf das Geschlecht des Versicherten wie auch dessen Gesundheitszustand nicht in die Kalkulation des Beitrages einbeziehen. Hat der Versicherte Kinder, so sind diese bei der Pflegeversicherung der Provinzial bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Befinden sich die Kinder in der Ausbildung, verlängert sich die Beitragsfreiheit bis maximal zum 25. Lebensjahr. Und auch Ehepaare, wo ein oder beide Partner lediglich über ein geringes oder über gar kein Einkommen verfügen, können mit Ermäßigungen beim Beitragssatz rechnen. Zudem darf der monatliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Provinzial nicht höher ausfallen als der Höchstbetrag bei der sozialen Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Generell muss man davon ausgehen, dass eine Pflegeversicherung immer nur eine Teilabsicherung im Falle eines Pflegebedarfs darstellen kann. Sie bietet nur einen Zuschuss, damit im Pflegefall eine menschenwürdige und möglichst selbstbestimmte Pflege stattfinden kann.
Die Leistungen der Provinzial Pflegeversicherung orientieren sich an der Pflegestufe. Zudem wird unterschieden, ob die Pflege in häuslicher Atmosphäre, als teilstationäre Pflege oder als vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Folgende Leistungen sind pro Monat möglich:
Häusliche Pflege
- Pflegestufe I: 215,00 Euro
- Pflegestufe II. 420,00 Euro
- Pflegestufe III: 675,00 Euro
Teilstationäre Pflege
- Pflegestufe I: 420,00 Euro
- Pflegestufe II: 980,00 Euro
- Pflegestufe III: 1.470,00 Euro
Vollstationäre Pflege
- Pflegestufe I: 1023,00 Euro
- Pflegestufe II: 1297,00 Euro
- Pflegestufe III: 1.470,00 Euro
Die Beantragung der Provinzial Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung der Provinzial kann wie alle anderen Versicherungen über einen Versicherungsmakler, auf schriftlichem Wege oder über das Internet beantragt werden. Je früher man die Versicherung abschließt, umso geringer fallen auch die monatlichen Beiträge aus. Zudem kann man eine Ersparnis erzielen, wenn man den Beitrag pro Quartal oder jährlich begleicht.
Sollte die Versicherung in Anspruch genommen werden müssen, so kann sich der Versicherte oder ein gesetzlicher Vertreter an die Versicherung wenden und den Anspruch erklären. Die Versicherung wird den Anspruch überprüfen und die monatliche Auszahlung der Pflegeversicherung veranlassen. Das Geld wird immer an den Versicherten oder einen gesetzlichen Vertreter ausgezahlt. Unbefugten haben somit keinen Zugriff. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen muss immer schriftlich angezeigt werden.