BKK Pflegeversicherung – Leistungsübersicht, Testbericht & Antrag
Die BKK gehört zu den großen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. BKK-Mitglieder sind automatisch mit ihrer Krankenversicherung auch über die gesetzliche Pflegeversicherung der BKK abgesichert. Zusätzlich können BKK-Mitglieder die staatlich geförderte BKK extra plus Pflege-Bahr-Versicherung abschließen.
BKK Betriebskrankenkasse
- bundesweit tätig
- für jeden als gesetzlicher Krankenversicherer wählbar
BKK Pflegeversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
- erbringt Geld- und Sachleistungen für häusliche, stationäre und teilstationäre Pflege
- Beitragssatz von 2,05 % beziehungsweise 2,3 % des Einkommens für Kinderlose über 23 Jahren
- Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3937,50 Euro
Leistungen erhalten
- Leistungsanspruch besteht nur nach Antragsstellung und Einstufung in eine Pflegestufe
- Antragsformular gibt es in allen Geschäftstellen und online unter http://www.bkkgesundheit.de/ bei der BKK Gesundheit
- Antrag möglichst bei der zuständigen Geschäftsstelle vor Ort einreichen
- Einreichen des Antrags bei einem Landesverband oder einer anderen Geschäftsstelle kann zu Verzögerungen führen
- Höhe der Leistung hängt ab von der Pflegestufe
Einstufung in eine Pflegestufe
- kann nach der Antragstellung erfolgen
- MDK erstellt ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
- BKK vergibt eine Pflegestufe gemäß des MDK-Gutachtens
Pflege-Bahr – BKK extra plus
- in Kooperation mit der Barmenia
- staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr – wird von der Barmenia beantragt
- keine Gesundheitsprüfung
- keine Altersbeschränkung
- 10 % Leistung in Pflegestufe 0
- 30 % Leistung in Pflegestufe I
- 60 % Leistung in Pflegestufe II
- 100 % Leistung in Pflegestufe III
Eine Zusatzpflegeversicherung sollte jeder haben, um für den eigenen Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten Pflegeversicherungsangebote. Auf Wunsch können Sie nach der Tarifberechnung eine Pflegeversicherung online abschließen.
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Immer mehr Menschen in Deutschland benötigen dauerhafte oder kurzzeitige Pflege, weil sie normale Alltagsverrichtungen nicht mehr alleine schaffen. Doch Pflege verursacht enorme Kosten. Daher wurde im Jahr 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Die BKK bietet als eine der gesetzlichen Krankenkassen ihren krankenversicherten Mitgliedern automatisch auch den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus können BKK Mitglieder verschiedene Variante zur Zusatzpflegeversicherung abschließen.
BKK – Betriebskrankenkasse
BKK ist im ursprünglichen Sinne die Abkürzung für Betriebskrankenkasse. Betriebskrankenkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Ursprünglich wurden Betriebskrankenkassen als Versicherungsträger einzelner Betriebe gegründet. Heute ist die deutsche BKK in einzelne Landesverbände aufgeteilt und im ganzen Bundesgebiet für jeden, der sich gesetzlich krankenversichern möchte, zugänglich.
Die BBK Pflegeversicherung
Bereits seit 1995 ist jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch bei seiner Krankenkasse auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt im Pflegefall mit verschiedenen Leistungen in verschiedenen Pflegesituationen. Bei häuslicher Pflege wird ein Pflegegeld gezahlt, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängt. Auch bei stationärer oder teilstationärer Pflege erhält der Pflegebedürftige eine finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus gehören auch Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen aus Geld- und Sachleistungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung der BKK zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegegeld bei der BKK gestellt werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Versicherten getragen. Die Beitragshöhe ist einkommensabhängig und wird nach einem, für alle gesetzlichen Pflegeversicherungen gültigen Beitragsatz ermittelt. Derzeit liegt für die Pflegeversicherung der Beitragssatz bei der BKK bei 2,05 % des Einkommens. Für Versicherte ohne Kinder und über 23 Jahren liegt in der Pflegeversicherung der Beitragssatz bei der BKK und allen anderen gesetzlichen Krankenkassen bei 2,3 % des Einkommens. Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze bei 3937,50 Euro. Das bedeutet, bei einem höherem Einkommen als 3937,50 Euro steigt der Versicherungsbeitrag nicht weiter an.
Antrag auf Pflegegeld bei der BBK – Antragsformulare und Abgabemöglichkeiten
Sollen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der BBK beansprucht werden, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. BBK Mitglieder haben verschiedene Möglichkeiten einen Antrag auf Pflegegeld bei der BBK einzureichen. Unabhängig von der zuständigen örtlichen Geschäftsstelle ist grundsätzlich für jeden Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung die deutsche BBK zuständig. Anträge können auch an die einzelnen Landesverbände gestellt werden. So ist etwa die BBK VBU die größte Betriebskrankenkasse in den neuen Bundesländer. Versicherte bei der BBK VBU richten entsprechend ihren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung an die BBK VBU. Bei der Abgabe direkt bei einem der Landesverbände sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Antrag auch beim zuständigen Landesverband eingereicht werden. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung für die BBK VBU nicht unbedingt beim einem anderen Landesverband der BBK abgegeben werden. Wird der Antrag auf Pflegegeld bei der BBK vor Ort eingereicht, ist dies immer noch die schnellste Variante. Antragsformulare sind bei jeder BBK Geschäftsstelle erhältlich. Zusätzlich kann bei der BKK Gesundheit ein Antrag auf Pflegegeld online unter http://www.bkkgesundheit.de/ heruntergeladen werden. Die BBK Gesundheit hat sich mit der DAK zusammengeschlossen ist mit über 850 Geschäftsstellen bundesweit vertreten. Auf der Website der BBK Gesundheit werden zahlreiche Serviceleistungen angeboten. Im Bereich Pflegeversicherung können bei der BKK Gesundheit nicht nur ein Antrag auf Pflegegeld , sondern auch zahlreiche weiter Informationen und Tipps rund um die Pflegeversicherung abgerufen werden.
Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe
Wie jede gesetzliche Pflegeversicherung erbringt auch die gesetzliche BKK Pflegeversicherung nur dann Leistungen, wenn der Anspruchsteller zuvor in eine der Pflegestufen eingestuft wurde. Die Ersteinstufung in eine der Pflegestufen erfolgt nachdem ein Antrag auf Pflegegeld bei der BBK vor Ort eingereicht wurde. Dazu beauftragt die BKK den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zunächst mit der Erstellung eines Gutachtens über die Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand des Gutachtens stuft die BKK den Antragsteller in eine der Pflegestufen und bewilligt die entsprechenden Leistungen. Das bedeutet, ein Antrag auf Pflegegeld an die deutsche BBK kann zunächst formlos gestellt werden, denn um Pflegegeld zu beantragen muss die BKK vorab noch keine Pflegestufe zugewiesen haben. Wurde bereits ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung durch die deutsche BBK bewilligt und der Pflegebedürftige in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft, können, bei einem erneuten Antrag auf Pflegegeld, durch die deutsche BBK eine Höherstufung der Pflegestufe und entsprechend höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung bewilligt werden.
Zusatzversicherung der BKK
Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Grundabsicherung im Pflegefall, die tatsächlichen Kosten deckt sie daher auf keinen Fall. Im Pflegefall muss damit gerechnet werden, dass über die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Aufgrund der ständig wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen und der permanenten Kostensteigerung im Pflegebereich ist es sinnvoll, für den eigenen Pflegefall durch eine Zusatzpflegeversicherung vorzusorgen. Zu den bereits seit Jahren auf dem Versicherungsmarkt erhältliche Varianten zur Zusatzpflegeversicherung gibt es seit Januar 2013 eine weitere Form – den Pflege-Bahr. Eine Pflege-Bahr-Versicherung muss bestimmte Kriterien, wie etwa einen Abschluss ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbeschränkung erfüllen. Für eine Pflege-Bahr-Versicherung gibt es eine staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr. Die BKK bietet in Kooperation mit der Barmenia eine solche Pflege-Bahr-Versicherung unter dem Namen BKK extra plus an. Der Tarif BKK extra plus kann nur exklusiv von BKK-Mitgliedern abgeschlossen werden und leistet in allen Pflegestufen sowohl im Falle von häuslicher Pflege, als auch bei stationärer Pflege. Die Pflege-Bahr-Versicherung der BKK zahlt in Pflegestufe 0 10% des vereinbarten Pflegegeldes. In Pflegestufe I werden 30 % und in Pflegestufe II 60% des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei Einstufung in die Pflegestufe III erhält der Pflegebedürftige den vollen Leistungssatz. Um die staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro pro Monat zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Die Antragsformalitäten zur staatlichen Förderung übernimmt die Barmenia, sodass der Versicherungsnehmer gleich einen um 5 Euro monatlichen Versicherungsbeitrag bezahlt. Um Pflegegeld zu beantragen ist nicht die BKK der Ansprechpartner, sonder ebenfalls die Barmenia.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die zusätzliche Absicherung im Pflegefall durch eine private Pflegeversicherung ist sinnvoll und unerlässlich, wenn hohe Eigenleistungen im Pflegefall vermieden werden sollen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Tarife zur Pflegeversicherung zu berechnen.