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Pflegeversicherung UKV

Die UKV bietet die Pflegegeldtageversicherung in zwei Tarifen an. Optional kann die Pflegegeldtageversicherung mit dem Pflege-Bahr kombiniert abgeschlossen werden.

Pflege-Bahr

  • Abschluss ab dem 18. Lebensjahr möglich
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro monatlich
  • Mindestleistung in Pflegestufe III 600 Euro
  • staatliche Förderung 5 monatlich (60 Euro pro Jahr) auf Antrag möglich
  • bei der UKV als Zusatz zu beiden Tarifen zum Pflegetagesgeld oder separat abschließbar

Tarif PflegeOptimal Plus

  • Leistungen ab Pflegestufe II
  • Pflegestufe II – 100 % des Tagessatzes für stationäre, teilstationäre und Kurzzeitpflege, 60 % des Tagessatzes für häusliche Pflege
  • Pflegestufe III – bei allen Pflegearten 100 %iger Tagessatz
  • Tagessatz zwischen 35 und 150 Euro wählbar<(li>
  • Einmalzahlung von 60 Tagessätzen beim erstmaligen Eintritt in eine Pflegestufe – ausgenommen Pflegestufe 0
  • beitragsfrei im Pflegefall
  • keine Wartezeit

Tarif PflegePremium Plus

  • alle Versicherungsbedingungen und Leistungen des Tarifs PflegeOptimal Plus
  • zusätzlich Leistungsanspruch ab Pflegestufe 0
  • Pflegestufe 0 und I – 30 % des vereinbarten Tagessatzes

Testergebnisse

  • Tarif PflegePremium Plus in Ausgabe 6/2013 von Stiftung Warentest mit Note 1,9 bewertet
  • Testergebnisse Stiftung Warentest unter http://pflegeversicherung-test.de/pflegeversicherung-stiftung-warentest/ als Download

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Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit dem seiteninternen Tarifrechner die besten Angebote zur Pflegeversicherung. Auf Wunsch kann im Anschluss ein Onlineabschluss getätigt werden.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt im Pflegefall lediglich eine Grundabsicherung dar. In der Regel wird noch nicht einmal die Hälfte der realen Pflegekosten durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher zwingend notwendig, wenn im Pflegefall der Großteil der Kosten nicht selbst gezahlt werden soll. Die UKV bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz in zwei Tarifen an. Die Pflegeversicherung der UKV kann wahlweise mit oder ohne Förder-Pflege-Bahr abgeschlossen werden.

Pflegeversicherung der UKV mit oder ohne Pflege-Bahr

Aufgrund der stetig steigenden Pflegekosten und der eher schlechten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde seit Januar 2013 eine neue Form der Pflegeversicherung eingeführt. Diese soll als zusätzliche private Vorsorgemaßnahme helfen, dass die Kostenschere zwischen Sozialversicherungsleistungen und den realen Pflegekosten nicht immer weiter auseinandergeht. Der Förder-Pflege-Bahr entspricht in etwa einer Zusatz-Pflegetagegeldversicherung, nur dass die Leistungen nicht aufgrund eines festgesetzten Tagessatzes erfolgen, sondern auf Basis eine Gesamtleistung pro Monat. Pflege-Bahr muss für jeden ab 18 Jahren ohne Gesundheitsprüfung abschließbar sein. Der monatliche Beitrag muss mindestens 10 Euro betragen und die Mindestleistung in Pflegestufe III ist mit 600 Euro festgelegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt fördert der Staat den Versicherungsabschluss mit 5 Euro pro Monat, also 60 Euro im Jahr. Die Förderung muss vom Versicherungsnehmer allerdings extra beantragt werden und erfolgt nicht automatisch. Die Pflegeversicherung der UKV kann in beiden der angebotenen Tarife mit oder ohne Pflege-Bahr abgeschlossen werden. Auch ein separater Abschluss einer Pflege-Bahr-Förderung ist möglich. Damit ist die UKV Pflegeversicherung im Test und Vergleich eine der Anbieter, bei denen bislang eine Pflege-Bahr-Förderung erhältlich ist.

Tarif PflegeOptimal Plus der UKV Pflegeversicherung im Test

Die Pflegeversicherung der UKV ist eine Pflegetagegeldversicherung. Im Tarif PflegeOptimal Plus leistet die UKV ab der Pflegestufe II. Sollen auch Pflegestufe 0 und I leistungsberechtigt sein, kann optional die Förder-Pflege-Bahr mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Der Tarif PflegeOptimal Plus beinhaltet für die stationäre Pflege und die Kurzzeitpflege einen 100 % igen Tagessatz. Bei teilstationärer oder häuslicher Pflege erhält der Versicherte 60 % des vereinbarten Tagessatzes. In Pflegestufe III wird unabhängig von der Pflegeart der 100 %ig Tagessatz gezahlt. Der Tagessatz ist zwischen 35 und 150 Euro frei wählbar. Beim erstmaligen Eintritt in eine Pflegestufe leistet die Pflegeversicherung der UKV eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Tagessätzen. Nur beim Eintritt in die Pflegestufe 0 entfällt die Sonderzahlung. Im Pflegefall läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Nach Abschluss der Versicherung gibt es keine Wartezeit, bevor erstmalig Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Tarif PflegePremium Plus der UKV Pflegeversicherung im Test

Der Tarif PflegePremium Plus umfasst alle Leistungen des Tarifs PflegeOptimal Plus der Pflegeversicherung bei der UKV. Zusätzlich erfolgen im Premium Tarif auch Leistungen in den Pflegestufen 0 und I. In beiden Pflegestufen erhält der Versicherte 30 % des vereinbarten Pflegetagessatzes. Auch dieser Tarif kann optional mit dem Pflege-Bahr kombiniert werden, sodass ein umfassender Versicherungsschutz im Pflegefall besteht. Der Tarif PflegePremium Plus der UKV Pflegeversicherung hat im Test bekannter Institutionen durchweg positive Bewertungen erzielt.

Tarif PflegePremium Plus der UKV Pflegeversicherung im Test von Stiftung Warentest

Aufgrund seines umfassenden Versicherungsschutzes wurde der Tarif PflegePremium Plus der UKV Pflegeversicherung im Test von Stiftung Warentest in der Ausgabe 6/2013 mit der Note 1,9 bewertet und damit weit über dem Bewertungsdurchschnitt für Pflegetagegeldversicherungen. Unter http://pflegeversicherung-test.de/pflegeversicherung-stiftung-warentest/ sind die genauen Testergebnisse gegen Gebühr als Download erhältlich.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Zusatz-Pflegeversicherungen gibt es in unterschiedlichen Versionen und Tarifen. Auch die Versicherungsbeiträge können erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner ist daher sinnvoll. Durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Tarifrechner. Nach der Berechnung der günstigsten Pflegeversicherungen mit den besten Leistungen kann ein Onlinevertag abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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