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Pflegeversicherung R+V

Eine Zusatz-Pflegeversicherung ist wichtig, um Kostenlücken zwischen gesetzlichen Pflegezuschüssen und realen Pflegekosten zu schließen

R + V Pflegegeldversicherung

  • Tarif classic – Leistungen ab Pflegestufe III
  • Tarif comfort – bei Pflegestufe II 70 %, bei Pflegestufe III 100 % der Leistungen
  • Tarif premium – Pflegestufen 0 und I 30 %, Pflegestufe II 70 %, Pflegestufe III 100 % Leistung

sonstige Leistungen der R + V

  • dynamischer Versicherungsschutz
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • beitragsfrei im Pflegefall – classic Tarif in Pflegestufe III, andere Tarife ab Pflegestufe II
  • Flexibilitätsgarantie

Testergebnisse

unter http://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/pflegeversicherung/pflegetagegeld/index.jsp

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Ein eingetretener Pflegefall stellt Betroffenen und Angehörige vor eine ganze Reihe von Problemen. Der Alltag und das Leben des Pflegebedürftigen müssen neu geregelt werden und eine intensive Betreuung und Pflege muss organisiert werden. Damit es in dieser Situation nicht auch noch zu finanziellen Problemen kommt, ist der frühzeitige Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung ratsam. Die Pflegeversicherung der R + V sorgt mit gleich drei Tarifen für finanzielle Sicherheit im Pflegefall.

Warum eine Zusatz-Pflegeversicherung wichtig ist

Demokratische Erhebungen zeigen: die Menschen werden immer älter und der Anteil der Senioren in unserer Gesellschaft steigt stetig. Leider tritt häufig irgendwann einmal die Situation ein, dass der Alltag nicht mehr allein bewältigt werden kann und eine Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Fachpersonal notwendig werden. Doch die Pflegekosten steigen stetig und ein Ende der Kostenschraube ist nicht abzusehen. Daher gibt es seit 1995 im Rahmen der Sozialversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Zwar wurden die Leistungen der Pflichtversicherung mittlerweile an die steigenden Pflegekosten angepasst, dennoch reichen diese bei Weitem nicht aus, um die realen Kosten aufzufangen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist daher wichtiger denn je, wenn neben der psychischen und organisatorischen Belastung im Pflegefall nicht auch noch finanzielle Probleme die Gesamtsituation belasten sollen. Zusatz-Pflegeversicherungen werden in drei unterschiedlichen Versicherungsvarianten angeboten. Die beliebteste und am häufigsten abgeschlossene Variante ist die Pflegegeldversicherung. Bei der Pflegeversicherung der R + V handelt sich ebenfalls um eine Pflegegeldversicherung, die gleich in drei verschiedenen Tarifmodellen abgeschlossen werden kann.

Pflegegeldversicherung – was ist das?

Die Pflegegeldversicherung ist die beliebteste und am häufigsten abgeschlossene Variante zur Zusatz-Pflegeversicherung. Auch bei der Pflegeversicherung der R + V handelt es sich um eine Pflegegeldversicherung. Bei einer Pflegegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz festgelegt, der bei Pflegebedürftigkeit von der Versicherung ausgezahlt wird. Die Beitragshöhe einer Pflegegeldversicherung richtet sich immer nach der Höhe des vereinbarten Tagessatzes im Pflegefall. Ein großer Vorteil der Pflegegeldversicherung ist die freie Verfügbarkeit des Pflegegeldes. Das bedeutet, je nach Bedarf kann das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger, für einen Pflegedienst oder für andere Aufwendungen rund um den Pflegebedarf verwendet werden.

Die Tarife der R + V Pflegeversicherung im Test

Die R + V Versicherung bietet die Pflegeversicherung in drei verschiedenen Tarifen an – den Tarifen Pflege classic, Pflege comfort und Pflege premium. Vergleicht man die Tarife der R + V Pflegeversicherung im Test wird schnell deutlich, dass der größte Unterschied in den Leistungs- und Auszahlungsbedingungen liegt. Im Tarif Pflege classic wird ab Pflegestufe III der vereinbarte Tagessatz zu 100 % ausgezahlt. Der Tarif comfort erstattet in Pflegestufe II 70 % und bei Einstufung in Pflegestufe III 100 % des Tagessatzes. Nur die Pflegeversicherung der R + V im Tarif premium zahlt in allen Pflegestufen. So erstattet die R +V bei Einstufung in Pflegestufe 0 und I 30 % des Tagessatzes, i der Pflegestufe II 70 % und in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Satzes.

Sonstige Leistungen der R + V Pflegeversicherung im Test

In allen Tarifen der Pflegeversicherung der R + V ist der Versicherungsschutz dynamisch. Das bedeutet, solange keine Pflegebedürftigkeit vorliegt erhöht sich das vereinbarte Pflegetagesgeld automatisch um 10 %, damit die natürliche Kostensteigerung im Pflegebereich aufgefangen wird. Die Pflegeversicherungen der R + V bieten einen weltweiten Versicherungsschutz, sodass auch bei Umzügen ins Ausland der volle Versicherungsschutz besteht. Im Pflegefall läuft die Versicherung im classic Tarif ab Erreichen der Pflegestufe III, in den beiden anderen Tarifen ab der Pflegestufe II beitragsfrei weiter. Darüber hinaus enthalten alle Tarife der R + V eine Flexibilitätsgarantie. Diese stellt sicher, dass der Versicherungsschutz bei gesetzlichen Änderungen zur Pflegeversicherung bedarfsgerecht angepasst werden kann.

R + V Pflegeversicherung im Test und Vergleich zu anderen Anbietern

Die R +V Versicherung gehört zu den renommierten Versicherungsunternehmen mit einer breiten Produktpalette und guten Testergebnissen in einschlägigen Versicherungstests. So wurde die R + V Pflegeversicherung im Test von Focus Money in der Ausgabe 5/2012 als bester Gesundheitsschutz prämiert. In Ausgabe 25/2012 wurde die Pflegeversicherung der R + V „Top Zusatzversicherung“. Nachzulesen sind die Testergebnisse auf der Homepage der R + V Versicherung unter http://www.ruv.de/de/privatkunden/krankenversicherung/pflegeversicherung/pflegetagegeld/index.jsp.

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Eine Zusatz-Pflegeversicherung ist sinnvoll, wenn hohe Zuzahlungen im Pflegefall vermieden werden sollen. Berechnen Sie daher die besten und günstigsten Pflegeversicherungen mit unserem Tarifrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Tarifrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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