Pflegeversicherung DAK – Beitrag, Leistungen & Antrag
Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Deutsche pflegebedürftig. Damit zumindest ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten gezahlt wird, kann der gesetzlich Versicherte einen Antrag auf Pflegegeld der DAK stellen.
Die Pflegeversicherung der DAK
- Gesetzlich Versicherte sind automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung
- Der Beitragssatz beträgt derweil 1,95% – die Hälfte trägt der Arbeitgeber
- Kinderlose Paare müssen einen Aufschlag von 0,25% entrichten
- Die gesetzliche Pflegeversicherung die Grundversorgung dar
Pflegegeld beantragen bei der DAK
- Pflegegeldhöhe ist von der Pflegestufe abhängig
- Pflegestufen sind in 0, I, II und III unterteilt
- Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Das Gutachten berücksichtigt den zeitlichen Pflegeaufwand pro Tag
- Innerhalb von 10 Jahren muss minimal 2 Jahre die Pflegeversicherung bestanden haben
- Versicherte muss minimal 6 Monate erheblich pflegbedürftig sein
- Leistungen werden erst ab der Antragstellung gewährt
Pflegegeld der DAK 2013
- Änderungen berücksichtigen die Bedürfnisse der Demenz-Patienten
- Berücksichtigung von Pflegehilfsmitteln, Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Bürokratieabbau beim Zuschuss für den Wohnfeldumbau
- Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen werden gefördert
- Verbesserungen der Bedingungen in Pflegeheimen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Mittels dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ ist der interne Tarifrechner erreichbar, der zur Beitragsermittlung und für die individuelle Bedarfsermittlung genutzt werden kann.
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Die DAK zählt als die älteste, deutsche Krankenkasse, die bereits im Jahr 1773 in der ursprünglich preußischen Stadt Breslau gegründet wurde. 85 Jahr später fand die Gründung des „Verein der Handlungs-Commis“ in Hamburg statt, der als zweiter Vorläufer der heutigen DAK angesehen wird. Im Laufe ihres Bestehens wurde daraus eine Krankenkasse, die sich mit den Belangen von Angestellten auseinandersetzte. Heute ist die DAK-Gesundheit, die aus Zusammenschlüssen mit der DAK und einigen Betriebskrankenkassen besteht, für jeden gesetzlich Versicherten offen. Zu dem Versicherungsangebot gehört auch die Pflegeversicherung der DAK. Der Pflegeversicherung Beitrag der DAK wird automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt.
Definition Pflegeversicherung
In die Pflegebedürftigkeit zu kommen, ist in der heutigen Zeit schon längst nicht mehr nur ein Thema des Alters. Auch junge Menschen kann es durch eine Krankheit oder einen Unfall unerwartet treffen, so dass sie auf fremde oder familiäre Hilfe angewiesen sind. Bereits jetzt sind etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig und die Experten gehen davon aus, dass diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten deutlich ansteigen wird. Da eine Pflege, sei es nun im Heim oder in den eigenen vier Wänden, sehr teuer werden kann, ist anzuraten, eine Pflegeversicherung zu besitzen. Durch die DAK wird eine Art Teilkaskoschutz gewährt, der etwa 50 Prozent der anfallenden Kosten übernimmt. Wenn die Versorgung durch Angehörigen übernommen wird, kann ein Pflegegeld der DAK beansprucht werden.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der DAK
Bereits seit 1995/1996 gilt die Pflegeversicherung als ein Zweig der Sozialversicherung. Dies wurde nötig, da eine Pflege in einem Heim beispielsweise die komplette Rente sowie die Ersparnisse förmlich auffrisst. Aber häufig reicht dies noch nicht einmal aus, so dass die Angehörigen zur Kasse geben werden oder es muss gar Sozialhilfe beantragt werden. Grundsätzlich zählt die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen, was bedeutet, dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch der Pflegeversicherung angehört, wenn er sozialversichert ist. Dann wird ein Beitrag zur Pflegeversicherung der DAK fällig. Der gesamte Beitragssatz der Pflegeversicherung der DAK beträgt zur Zeit 1,95 Prozent. Die Hälfte zur Pflegeversicherung vom Beitragssatz der DAK trägt der Arbeitgeber. Wenn Ehepaare kinderlos bleiben, dann muss ein zusätzlicher Aufschlag von 0.25 Prozent zum regulären Pflegeversicherungsbeitrag der DAK gezahlt werden. An diesem Teil zur Pflegeversicherung des Beitragssatz der DAK beteiligt sich der Arbeitgeber hingegen nicht, so dass der Aufschlag vollständig beim Arbeitnehmer verbleibt. Wie hoch letztendlich der Beitrag zur Pflegeversicherung der DAK ausfällt, ist genauso einkommensabhängig, wie auch für den Rest der Sozialversicherung. Damit in der Pflegeversicherung der Beitrag der DAK stabil bleiben kann, sind die Ausgaben budgetiert. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse sicherzustellen hat, dass die Ausgaben keineswegs die Einnahmen übersteigen dürfen. Allerdings kann dies zu Lasten der Pflegeversorgung gehen und ist der Grund dafür, warum von einer Basisversorgung oder einer Teilkasko für die Pflege gesprochen wird.
Die Pflegestufen der DAK
Wie hoch das Pflegegeld der DAK ausfallen wird, ist nicht vom Pflegeversicherungsbeitrag der DAK abhängig, sondern vielmehr von der Pflegestufe der DAK abhängig. Laut dem Gesetzgeber werden vier unterschiedliche Stufen der Pflegebedürftigkeit vorgesehen, die bei der Stufe 0 beginnen und bis zur Stufe III reichen. Und danach bemessen sich die Leistungen der Pflegeversicherung der DAK. Bevor ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der DAK gestellt werden kann, muss der pflegebedürftige Patient entsprechend eingestuft werden. Dies bedeutet, er muss die Pflegestufe beantragen durch die DAK. Das Gutachten für die Einstufung erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Darin wird die Frage zugrunde gelegt, wie hoch der tägliche Pflegeaufwand ausfällt. In der Regel beginnt der Zeitaufwand mit 1,5 Stunden und reicht bis zu einem Aufwand von minimal 5 Stunden. Je höher also der zeitliche Aufwand ist und je pflegeintensiver der Patient ist, umso größer sind die Chancen, in die entsprechende Pflegestufe eingeordnet zu werden. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen gegeben sein, um das Pflegegeld beantragen zu können. Wenn innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre die Pflegeversicherung bestand, dann ist die Vorversicherungszeit für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt. Wenn mitversicherte Kinder pflegebedürftig werden, dann gilt die Vorversicherungszeit, die durch die Eltern erworben wurde. Ebenfalls ist ein Mensch erst dann pflegebedürftig, wenn er für mindestens sechs Monate in einem erheblichem Umfang Hilfe benötigen wird, und dies in den Bereichen Körperpflege, Beweglichkeit, Ernährung sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Besteht der Bedarf nicht in allen vier Bereichen, dann gilt der Versicherte noch nicht als pflegebedürftig.
Das Pflegegeld der DAK 2013
Im Bereich der Pflegeversicherung sind 2013 Änderungen eingetreten, die vor allem die Demenz-Patienten betreffen und dessen außergewöhnlichen Bedürfnisse stärker berücksichtigen. Dies kann sich auch auswirken, wenn der Patient die Pflegestufe beantragen durch die DAK will. Können Sie keiner Pflegestufe bei der DAK zugeordnet werden, sind also der Stufe 0 angehörig, dann können sie nun ebenfalls das Pflegegeld beantragen durch die DAK. Der Anspruch liegt bei monatlich 120 Euro, wenn die Pflege durch die Angehörige durchgeführt wird, und bei 225 Euro, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst ausgeführt wird. Ebenfalls werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege zugestanden, wenn ein Antrag auf Leistungen zur Pflegeversicherung der DAK gestellt wird. Ebenso wurden die Leistungen der Pflegeversicherung der DAK für die Demenzpatienten erhöht, die bereits anderen Pflegstufen der DAK zugeordnet sind, erhöht. Weiterhin gehört zu den Neuerungen, dass die Bürokratie abgebaut werden soll. Bisher wurden die Einkommensverhältnisse genauestens überprüft, wenn es um die Höhe des Zuschusses ging, wenn das individuelle Wohnfeld umgebaut werden musste. Der Eigenanteil des Versicherten wird jedoch mit der Neuregelung nicht mehr berücksichtigt. Auch die pflegenden Angehörigen können von der Pflegereform profitieren. So werden dessen Bedürfnisse ebenfalls stärker einbezogen, falls sie eine Reha-Kur oder eine Vorsorgekur benötigen. Auch für den Pflegebedürftigen wird dann entsprechend im Rahmen einer Kurzzeitpflege gesorgt. Und ebenso werden die Bedingungen in den Pflegeheimen deutlich verbessert. Hierbei geht es zum einen um die medizinische Versorgung, denn es sollen mehr Vereinbarungen zwischen den Ärzten und Heimen möglich sein. Weiterhin wird für mehr Transparenz in den Pflegeheimen gesorgt. So haben sie die Pflegekassen darüber zu informieren, in welcher Form die medizinische und medikamentöse Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt wird.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung DAK
Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn ein Antrag auf Pflegegeld bei der DAK gestellt wird. Dafür ist ein Antrag auf Pflegegeld-Formular bei der DAK erhältlich. Zu bedenken ist, dass die Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden können, frühestens jedoch ab dem Moment, ab dem die Voraussetzungen für den Anspruch vollständig erfüllt sind. Da verschiedene Leistungen zur Verfügung stehen, die beansprucht werden können, muss der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der DAK genauestens durchgearbeitet werden. Es empfiehlt sich dabei, dass der Pflegebedürftige Hilfe erhält, wenn das Antrag auf Pflegegeld-Formular der DAK ausgefüllt wird. Denn gerade dann, wenn der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung der DAK nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist, kann dies bares Geld kosten. Denn gerade am Anfang, wenn möglicherweise noch Umbauarbeiten in der eigenen Wohnung nötig sind oder eine Kombination von Geld- und Sachleistungen gewünscht wird, ist ein erhöhter Bedarf vorhanden. Weiterhin werden Kurse für Angehörige finanziert, damit die Pflege auf bestem Niveau durchgeführt werden kann. Ebenso können Übergangsregelungen getroffen werden, damit der Pflegebedürftige umgehend die nötige Hilfe zugesprochen bekommt.
Das Pflegegeld aufstocken
Da es sich bei dem Pflegegeld lediglich um eine Basisversorgung handelt, sollte noch für eine private Zusatzpflegeversicherung gesorgt werden, die dafür sorgt, dass der Pflegebedürftige sowie seine Angehörigen völlig sorglos in die finanzielle Zukunft schauen können. Denn darüber lassen sich alle weiteren Kosten mittels einem monatlichen Pflegegeld absichern.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Auch wenn die DAK zu den größten Krankenkassen zählt, hat der Versicherte das Recht, in eine andere Krankenkasse wechseln zu können, wenn die Leistungen dort besser zu den eigenen Lebensumständen passen. Mittels dem internen Tarifrechner, der sich hinter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ verbirgt, lassen sich die Beiträge berechnen und weitere Informationen abfragen.