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Pflegeversicherung LKK

Pflegeversicherung LKK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag

Die LKK zählt zu den Sozialversicherern. Hier erhalten Land- und Forstwirte ihre gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Dem entsprechend gehört auch die Pflegeversicherung zur Produktpalette der LKK.

Pflegeversicherung der LKK

  • gesetzliche Sozialversicherung
  • besteht automatisch mit der Krankenversicherung
  • für Land- und Forstwirte und Berufe aus dem Gartenbau sowie deren Angehörige
  • Beitrag wird als Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag erhoben – Versicherte mit Kindern 1,9 %, kinderlose Versicherte 2,2 %

Leistungsanspruch besteht

  • nach einer Vorversicherungszeit von mindestens 2 Jahren im Zeitraum von 10 Jahren vor der Antragstellung
  • nur wenn ein Antrag gestellt wird
  • nur bei Einstufung in eine Pflegestufe

Leistungen der Pflegeversicherung bei der LKK

  • Leistungshöhe richtet sich nach der Pflegestufe
  • Leistungen der LKK Pflegeversicherung entsprechen denen aller gesetzlichen Pflegeversicherungen

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Die LKK zählt zu den gesetzlichen Krankenversicherern. Bei der LKK können sich Landwirte, Forstwirte und deren Angehörige sozialversichern. Im Rahmen der Sozialversicherung gehört auch die gesetzliche Pflegeversicherung zum Leistungsprogramm der LKK. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten müssen die Mitglieder der LKK einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der LKK stellen.

LKK – der Sozialversicherer für Land- und Forstwirte

Die LKK ist einer der großen deutschen Sozialversicherer mit einem regional ausgerichteten Service. Versichern können sich Forst- und Landwirte sowie im Gartenbau Beschäftigte und deren Familienangehörige. Im Rahmen der Sozialversicherung umfasst die Produktpalette der LKK vornehmlich die Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus können die Mitglieder der LKK zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen. LKK-Versicherte haben im Pflegefall Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der LKK gestellt werden.

Pflegeversicherung als Sozialversicherung

Immer mehr Menschen benötigen im Alter, aufgrund von Erkrankungen oder durch Unfall Pflege. Oftmals kann die Pflege allein durch Angehörige nicht bewältigt werden und vor allem – Pflege kostet immer mehr Geld. Deshalb wurde bereits im Jahr 1995 die Pflegeversicherung mit in die Sozialversicherungen aufgenommen. So soll zumindest eine Grundsicherung für jeden Pflegebedürftigen sicher gestellt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht immer automatisch bei Krankenkassen, bei der auch die gesetzliche Krankenversicherung besteht. Mitglieder der LKK sind durch ihren Krankenversicherungsschutz daher automatisch auch bei der LKK pflegeversichert. Zwar sind Kranken- und Pflegeversicherung zwei separate Versicherungszweige, der Beitrag zur Pflegeversicherung bei der LKK ist jedoch automatisch im Beitrag für die Krankenversicherung enthalten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK wird als Zuschlag des Krankenversicherungsbeitrags erhoben. Dieser beträgt für Mitglieder mit Kindern 1,95 %. Kinderlose LKK-Mitglieder zahlen als Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK 2,2% Zuschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag.

Wann besteht Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Um einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung der LKK zu haben, müssen drei wesentliche Grundbedingungen erfüllt sein. Zum einen muss für einen Mindestzeitraum der Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK entrichtet worden sein, zum anderen muss ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der LKK gestellt werden und dem Antragsteller nachfolgend eine Pflegestufe bescheinigt werden.

Leistungsanspruch nur nach ausreichender Vorversicherungszeit

Die Mitglieder der LKK können genau wie die Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenversicherungen nur einen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung geltend machen, wenn eine ausreichende Vorversicherungszeit besteht und damit der Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK entrichtet wurde. Die Vorversicherungsfrist beträgt innerhalb einer Rahmenfrist von zehn Jahren, bevor der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der LKK gestellt wird, mindestens 730 Tage (2 Jahre). Diese Frist gilt auch, wenn damit der Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK im Rahmen einer Familienversicherung gezahlt wurde.

Leistungsanspruch nur nach Antragstellung

Besteht die notwendige Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren und wurde damit der Beitrag zur Pflegeversicherung der LKK für den entsprechenden Zeitraum entrichtet, kann im Pflegefall ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der LKK gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare gibt es bei der regional zuständigen LKK. Einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung kann die LKK jedoch erst dann bewilligen, wenn der Antragsteller in eine Pflegstufe eingestuft wurde. Dazu wird die Pflegebedürftigkeit durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) vor Ort begutachtet. Aufgrund des Gutachtens des MDK stuft die LKK den Antragsteller in eine der Pflegestufen von 0 bis III. Aus der Einstufung in eine der Pflegestufen ergibt sich die Höhe der Leistungen durch die Pflegeversicherung. Die Leistungen der LKK Pflegeversicherung entsprechen denen aller gesetzlichen Krankenkassen, denn im Rahmen der Gleichstellung aller gesetzlich Versicherten müssen die Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen dieselben sein.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar. Die realen Pflegekosten werden noch nicht einmal zur Hälfte durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher unverzichtbar. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem seiteninternen Tarifrechner die besten Zusatz-Pflegeversicherungen zu berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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