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Pflege Bahr "Münchener Verein"

Die Münchener Verein bietet momentan eine der besten Pflege Bahr Versicherungen an. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis und als Versicherter kann man sich über einen guten Schutz im Pflegefall freuen.

Preise

  • ab 10 Euro pro Monat
  • um hohe Leistungen zu erzielen, muss mehr eingezahlt werden
  • Preise richten sich auch nach dem Eintrittsalter

Leistungen

  • Pflegestufe I bis 600 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II bis 900 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III bis 1.500 Euro pro Monat
  • Eingeschränkte Alltagskompetenz bis 300 Euro pro Monat

Preise und Leistungen berechnen und miteinander vergleichen

Mit unserem Vergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Preise in Kombination mit den Leistungen der Pflege Bahr Münchener Verein zu vergleichen, um so den besten Tarif ermitteln zu können. Zu unserem Vergleichsrechner gelangen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Münchener Verein als Versicherungsgesellschaft bietet eine der besten Pflege Bahr Versicherungen an, die es derzeit auf dem Markt gibt. Angenehme Beiträge sind hier mit sehr guten Leistungen verbunden wurden. Doch wie sehen die Preise und auch die Leistungen der Pflege Bahr Münchener Verein in Detail aus?

Die Preise der Pflege Bahr Münchener Verein

Die Preise und Leistungen der Pflege Bahr Münchener Verein werden vom Eintrittsalter des Versicherten, von gewählten Tarif und letztendlich auch von den Leistungen beeinflusst. Als Mindestbeitrag gelten 10 Euro pro Monat. Diese müssen eingezahlt werden, damit die staatliche Förderung für die Pflege Bahr Münchener Verein in Anspruch genommen werden kann.

Als Höchstleistung werden 1.500 Euro pro Monat angesehen. Um diese zu erreichen, muss man als 40-jähriger rund 40 Euro pro Monat in die Versicherung einzahlen. Ein 50-jähriger muss rund 60 Euro und ein 60-jähriger rund 90 Euro für diese Leistung aufbringen. Das genannte Alter gilt als Eintrittsalter in die Versicherung. Während der Laufzeit verändern sich die Preise in der Regel nicht.

Die Leistungen bei der Pflege Bahr Münchener Verein

Die Leistungen bei der Pflege Bahr Münchener Verein richtet sich nach den eingezahlten Beträgen und der Pflegestufe, die der Betroffene hat. So ist es möglich, bei Pflegestufe III 1.500 Euro pro Monat zu erhalten. Bei Pflegestufe II gibt es 900 Euro und bei Pflegestufe I immerhin noch 600 Euro. Liegt eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, werden 300 Euro an Leistungen ausgezahlt. Die Münchener Verein ist die einzige Versicherung, die hier so viel bezahlt. Alle anderen Versicherungen liegen momentan deutlich unter diesem Wert.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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