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Pflegeversicherung BEK

Pflegeversicherung BEK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld

Die BEK zahlt wie alle gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten im Falle einer notwendigen Pflege ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich immer nach der Pflegestufe. Liegt zudem eine starke Einschränkung der Alltagskompetenz vor, erhöhen sich die Zahlungen in der Pflegestufe I und II.

Der Leistungsumfang bei einem Antrag auf Pflegegeld der BEK

Folgende Leistungen sind möglich:

  • Pflegestufe I: 235 Euro oder 305 Euro
  • Pflegestufe II: 440 Euro oder 525 Euro
  • Pflegestufe III: 700 Euro

Die Zahlungen erfolgen monatlich.

Pflegegeld beantragen der BEK

  • Pflegegeld beantragen der BEK kann mit Hilfe eines Formulars oder formlos in jeder Niederlassung der BEK oder im Internet erfolgen
  • Pflegegeld beantragen der BEK kann der betroffene Versicherte, die Angehörigen oder ein gesetzlicher Vertreter

Leistungen berechnen und Anbieter vergleichen

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie alle Möglichkeiten rund um das Pflegegeld berechnen und schnell sowie unkompliziert bestimmen. Zudem können Sie den Pflegegversicherung Beitragssatz der BEK berechnen. Klicken Sie hierfür bitte auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Pflegebedürftig kann heutzutage jeder werden. Bereits eine schwerwiegende Krankheit oder aber auch das fortgeschrittene Alter reichen aus, um das sich die Betroffenen nicht mehr eigenständig versorgen und pflegen können. Eine Pflegekraft muss her, um diese Versorgungslücke zu schließen und um den Lebensstandard auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Damit auch finanziell alles in geregelten Bahnen abläuft, gibt es die Pflegeversicherung der Krankenkassen. So auch bei der BEK, wo man mit einem Antrag auf Pflegegeld der BEK die Versorgungslücke schließen kann und mit Hilfe des Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK eine gute Vorsorgemöglichkeit hat.

Der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK

Der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK wird immer in Verbindung mit dem Beitragssatz für die Krankenversicherung erhoben. Er errechnet sich stets aus den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten und ist monatlich an die BEK abzuführen. Prozentual gesehen beträgt der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK 1,95 Prozent. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr müssen zudem einen Zuschlag von 0,25 Prozent bezahlen. Eine Befreiung vom Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK gibt es nicht.

Die Leistungen der Pflegeversicherung der BEK

Als Pflegebedürftiger kann man darüber entscheiden, wie und wo man gepflegt werden möchte. Zudem kann man entscheiden, ob man die Unterstützung als Sachleistung wünscht, oder lieber das Pflegegeld als monatliche finanzielle Unterstützung ausgezahlt bekommen möchte. Entscheidet sich man für das Pflegegeld, so muss von vorne herein sichergestellt sein, dass die häusliche Pflege in einem angemessenen Rahmen von Angehörigen, Freunden oder Bekannten durchgeführt werden kann.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe des Versicherten. Je höher diese ist, umso höher auch die finanzielle Unterstützung. So erhält man bei Pflegestufe I 235 Euro pro Monat. Bei Pflegestufe II gibt es 440 Euro und bei Pflegestufe III werden 700 Euro pro Monat an den Versicherten ausgezahlt.

Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen Menschen mit einer stark eingeschränkten Alltagskompetenz, wird das Pflegegeld von der BEK aufgestockt. Liegt keine offizielle Pflegestufe vor, so werden 120 Euro pro Monat gezahlt. Bei Pflegestufe I gibt es 305 Euro und bei Pflegestufe II 525 Euro. Pflegestufe III bringt 700 Euro pro Monat zur Auszahlung.

Pflegegeld beantragen bei BEK

Einen Antrag auf Pflegegeld der BEK kann jeder Versicherte stellen. Ist dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage, kann der Antrag auf Pflegegeld der BEK auch von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Angehörigen gestellt werden. Die BEK hält hierfür ein Formular bereit, das in den Geschäftsstellen ausliegt oder auch im Internet direkt ausgefüllt werden kann. Zudem ist es möglich, den Antrag auf Pflegegeld der BEK formlos zu stellen. Die Krankenkasse wird sich nach Eingang des Antrag auf Pflegegeld der BEK mit dem Versicherten in Verbindung setzen und alle Formalitäten und Abläufe besprechen. Zudem wird beim Pflegegeld beantragen der BEK ein Hausbesuch stattfinden, bei dem der Mitarbeiter der BEK wertvolle Hinweise zur Pflege gibt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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