Pflegeversicherung BEK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld
Die BEK zahlt wie alle gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten im Falle einer notwendigen Pflege ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich immer nach der Pflegestufe. Liegt zudem eine starke Einschränkung der Alltagskompetenz vor, erhöhen sich die Zahlungen in der Pflegestufe I und II.
Der Leistungsumfang bei einem Antrag auf Pflegegeld der BEK
Folgende Leistungen sind möglich:
- Pflegestufe I: 235 Euro oder 305 Euro
- Pflegestufe II: 440 Euro oder 525 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
Die Zahlungen erfolgen monatlich.
Pflegegeld beantragen der BEK
- Pflegegeld beantragen der BEK kann mit Hilfe eines Formulars oder formlos in jeder Niederlassung der BEK oder im Internet erfolgen
- Pflegegeld beantragen der BEK kann der betroffene Versicherte, die Angehörigen oder ein gesetzlicher Vertreter
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Pflegebedürftig kann heutzutage jeder werden. Bereits eine schwerwiegende Krankheit oder aber auch das fortgeschrittene Alter reichen aus, um das sich die Betroffenen nicht mehr eigenständig versorgen und pflegen können. Eine Pflegekraft muss her, um diese Versorgungslücke zu schließen und um den Lebensstandard auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Damit auch finanziell alles in geregelten Bahnen abläuft, gibt es die Pflegeversicherung der Krankenkassen. So auch bei der BEK, wo man mit einem Antrag auf Pflegegeld der BEK die Versorgungslücke schließen kann und mit Hilfe des Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK eine gute Vorsorgemöglichkeit hat.
Der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK
Der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK wird immer in Verbindung mit dem Beitragssatz für die Krankenversicherung erhoben. Er errechnet sich stets aus den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten und ist monatlich an die BEK abzuführen. Prozentual gesehen beträgt der Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK 1,95 Prozent. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr müssen zudem einen Zuschlag von 0,25 Prozent bezahlen. Eine Befreiung vom Pflegeversicherung Beitragssatz der BEK gibt es nicht.
Die Leistungen der Pflegeversicherung der BEK
Als Pflegebedürftiger kann man darüber entscheiden, wie und wo man gepflegt werden möchte. Zudem kann man entscheiden, ob man die Unterstützung als Sachleistung wünscht, oder lieber das Pflegegeld als monatliche finanzielle Unterstützung ausgezahlt bekommen möchte. Entscheidet sich man für das Pflegegeld, so muss von vorne herein sichergestellt sein, dass die häusliche Pflege in einem angemessenen Rahmen von Angehörigen, Freunden oder Bekannten durchgeführt werden kann.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe des Versicherten. Je höher diese ist, umso höher auch die finanzielle Unterstützung. So erhält man bei Pflegestufe I 235 Euro pro Monat. Bei Pflegestufe II gibt es 440 Euro und bei Pflegestufe III werden 700 Euro pro Monat an den Versicherten ausgezahlt.
Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen Menschen mit einer stark eingeschränkten Alltagskompetenz, wird das Pflegegeld von der BEK aufgestockt. Liegt keine offizielle Pflegestufe vor, so werden 120 Euro pro Monat gezahlt. Bei Pflegestufe I gibt es 305 Euro und bei Pflegestufe II 525 Euro. Pflegestufe III bringt 700 Euro pro Monat zur Auszahlung.
Pflegegeld beantragen bei BEK
Einen Antrag auf Pflegegeld der BEK kann jeder Versicherte stellen. Ist dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage, kann der Antrag auf Pflegegeld der BEK auch von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Angehörigen gestellt werden. Die BEK hält hierfür ein Formular bereit, das in den Geschäftsstellen ausliegt oder auch im Internet direkt ausgefüllt werden kann. Zudem ist es möglich, den Antrag auf Pflegegeld der BEK formlos zu stellen. Die Krankenkasse wird sich nach Eingang des Antrag auf Pflegegeld der BEK mit dem Versicherten in Verbindung setzen und alle Formalitäten und Abläufe besprechen. Zudem wird beim Pflegegeld beantragen der BEK ein Hausbesuch stattfinden, bei dem der Mitarbeiter der BEK wertvolle Hinweise zur Pflege gibt.