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Pflege Bahr von "Hallesche"

Ohne zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall kann es bei dessen Eintritt recht schnell teuer werden, die Pflegeversicherung der Hallesche sorgt dafür, das die Kosten etwas geringer sind.

Beiträge

  • die Höhe wird vom Eintrittsalter bestimmt
  • Eintritt mit 40 Jahren – 10 Euro pro Monat
  • Eintritt mit 50 Jahren – 12 Euro pro Monat
  • Eintritt mit 60 Jahren – 23 Euro pro Monat

Leistungen

  • sind von der Pflegestufe abhängig
  • Pflegestufe I – 120 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 600 Euro pro Monat

Preise und Leistungen der Hallesche vergleichen und berechnen

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Ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung muss man im Falle einer benötigten Pflege recht tief in die Tasche greifen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen reichen nicht aus, um die Kosten auch nur ansatzweise zu decken. Aus diesem Grund bietet unter anderem die Hallesche Versicherung eine Pflege Bahr Hallesche an, die die Eigenleistung noch einmal reduzieren soll.

Die Preise der Pflege Bahr Hallesche

Bei der Pflege Bahr Hallesche richten sich die Preise für die Versicherung immer nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Je früher er sich für eine private Pflegeversicherung entscheiden kann, umso weniger Beiträge müssen pro Monat aufgebracht werden. Entschließt man sich dazu, mit 40 Jahren eine Pflege Bahr Hallesche abzuschließen, so muss man dafür lediglich 10 Euro pro Monat aufbringen. Die 10 Euro sind der Mindestbetrag, den der Gesetzgeber vorschreibt, damit die staatliche Förderung gewährleistet werden kann. Aus 50 jähriger muss man für einen Versicherungsschutz 12 Euro aufbringen. Und entscheidet man sich erst mit 60 Jahren für den Abschluss einer Pflege Bahr Hallesche, so kostet die Versicherung schlanke 23 Euro pro Monat. Doch was erhält man dafür?

Die Leistungen der Pflege Bahr Hallesche

Die Leistungen der Versicherung orientieren sich an den gesetzlichen Mindestgrenzen. Durch die geringen Beiträge erhält man bei Pflegestufe III 600 Euro pro Monat, bei Pflegestufe II 180 Euro pro Monat und bei Pflegestufe I 120 Euro pro Monat. Gesundheitsfragen werden für die Versicherung nicht verlangt. Dafür muss man aber eine Wartezeit von 5 Jahren akzeptieren, bevor man Leistungen beziehen kann.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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