Pflegegeld AOK Bayern – Beiträge, Leistungen & Test | Antrag Pflegeversicherung
Die AOK Bayern zahlt ihren Versicherten dann Pflegegeld, wenn eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich geregelt und richtet sich generell nach der Pflegestufe. Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern kann mit Hilfe eines Formulars oder auch formlos gestellt werden. Beim Pflegegeld beantragen der AOK Bayern wird immer auf die Bedürfnisse der Versicherten geachtet.
Geltungsbereich
Das Pflegegeld ist auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Pflege des Versicherten von Angehörigen, Freunden oder Bekannten sichergestellt wird. Somit gilt beim Pflegegeld beantragen bei der AOK Bayern kein fester Zeitraum.
Der Leistungsumfang
Das Pflegegeld orientiert sich an der Pflegestufe. Folgende Leistungen können beim Pflegegeld beantragen der AOK Bayern pro Monat abgerufen werden:
- Pflegestufe I: 235 Euro
- Pflegestufe II: 440 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen Demenzkranken, so weicht das Pflegegeld von den herkömmlichen Zahlungen ab.
- Pflegestufe 0: 120 Euro
- Pflegestufe I: 305 Euro
- Pflegestufe II: 525 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
Pflegegeld und Zusatzleistungen berechnen
Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist es möglich, den Anspruch auf Pflegegeld zu ermitteln und die unterschiedlichen Möglichkeiten genau miteinander zu vergleichen. So kann das Geld schnell beantragt und die Pflege ausgeführt werden.
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Die Pflegegeldkassen übernehmen einen Großteil der Leistungen, die für die stationäre, teilstationäre oder häusliche Pflege anfallen. Die Höhe der finanziellen Zuschüsse ist gesetzlich geregelt und orientiert sich generell an der Pflegestufe. Wird der Versicherte von seinen Angehörigen zu Hause gepflegt, kann er zwischen unterschiedlichen Pflegesachleistungen und einem Pflegegeld wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass beide Leistungen miteinander kombiniert werden.
Das Pflegegeld beantragen der AOK Bayern
Einen Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern können all jene Versicherten stellen, die zu Hause ehrenamtlich gepflegt werden wollen. Die Beiträge für das Pflegegeld sind dabei nach der vorhandenen Pflegestufe gestaffelt. So erhält der Versicherte bei Pflegestufe I einen monatlichen Beitrag von 235 Euro. Liegt Pflegestufe II vor, so beträgt der monatliche Beitrag 440 Euro und bei Pflegestufe III ist dieser bei 700 Euro pro Monat angesiedelt.
Hinweis: Bei demenzkranken Menschen fällt das Pflegegeld höher aus. So erhalten sie bereits bei Pflegestufe 0 eine finanzielle Zuwendung oder auch Sachleistungen. Das Pflegegeld beläuft sich in diesem Fall bei Pflegestufe 0 auf 120 Euro pro Monat. Pflegestufe I bringt eine monatliche Unterstützung von 305 Euro und Pflegestufe II eine Unterstützung von 525 Euro pro Monat. Liegt die Pflegestufe III vor, gibt es wie bei allen Pflegebedürftigen mit dieser Einstufung ein Pflegegeld in Höhe von 700 Euro pro Monat.
Die AOK Bayern sorgt zudem dafür, dass durch regelmäßige Besuche von Pflegefachkräften eine optimale Versorgung der zu pflegenden Personen sichergestellt werden kann. Die Fachkräfte beraten und geben Tipps rund um die Pflege. Zudem helfen sie beim Beantragen weiterer Leistungen. Dieser Service wird komplett von der AOK Bayern finanziert und wird dem Versicherten somit nicht in Rechnung gestellt.
Weitere finanzielle Unterstützungen
Das Pflegegeld kann unter bestimmten Umständen weiter aufgestockt werden. So kann eine Verhinderungspflege mit bis zu 1.550 Euro pro Jahr finanziert werden. Auch für eine Kurzzeitpflege kann weitere finanzielle Unterstützung bei der AOK Bayern angefordert werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen werden mit bis zu 2.400 Euro pro Jahr finanziert. Und auch Veränderungen im Wohnumfeld oder die Finanzierung von Hilfsmitteln können das Pflegegeld erhöhen.
Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern
Pflegegeld beantragen AOK Bayern kann jeder Pflegebedürftige, dessen Angehörige oder gesetzliche Vertreter im Auftrag des Pflegebedürftigen. Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern kann mittels eines Formulars oder auch formlos gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Beantragung schriftlich erfolgt. Ist der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern eingegangen, wird sich diese mit dem Antragsteller in Verbindung setzen und den Antrag aif Pflegegeld der AOK Bayern überprüfen. Wurde bei dieser Überprüfung die Pflegebedürftigkeit und somit der Anspruch auf Pflegegeld festgestellt, so wird das Pflegegeld in Höhe der Pflegestufe zur Auszahlung gebracht.
Tests zum Pflegegeld der AOK Bayern
Da sich das Pflegegeld der AOK Bayern in einem gesetzlich festgelegten Rahmen bewegt, gab es noch keine weitreichenden Tests bezüglich der Qualität und der Arbeitsweise der Krankenkasse. Alle Krankenkassen sind dazu verpflichtet, beim Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit das Pflegegeld an ihre Versicherten auszuzahlen. Bewertet werden kann daher nur der Service und die Beratung bezüglich der Beantragung und der Bearbeitung. Hier schneidet die AOK Bayern generell sehr gut ab.