Pflegeversicherung AOK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld + Pflegestufe
Wer bei der AOK versichert ist, kommt automatisch in den Genuss der Pflegeversicherung. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen finanziell oder mit Sachleistungen, damit trotz der teuren Pflege und Versorgung ein akzeptables Leben möglich ist.
Der Pflegeversicherung Beitrag der AOK
- der Pflegeversicherung Beitragssatz der AOK liegt zwischen 2,05% und 2,3%
- er orientiert sich am Alter des Versicherten und dessen Lebensverhältnissen
- befreit vom Pflegeversicherung Beitrag der AOK sind familienversicherte Personen
- der Pflegeversicherung Beitragssatz ist deutschlandweit gleich hoch
Erstantrag auf Pflegeversicherung der AOK
Pflegegeld beantragen bei der AOK kann nur der Versicherte, der einen Antrag gestellt hat. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und kann entweder durch einen Antrag auf Pflegegeld Formular der AOK oder auch formlos erfolgen. Da die AOK bundesweit tätig ist, gibt es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Der AOK Niedersachsen Antrag auf Pflegegeld ist genauso konzipiert wie der Antrag für Bayern oder Hamburg.
Die Pflegestufe
Die Höhe des Pflegegeldes oder der möglichen Sachleistungen richtet sich immer nach der Pflegestufe. Ein entsprechender Pflegestufe Antrag AOK muss immer vor der Beantragung des Pflegegeldes oder der Sachleistungen gestellt werden.
Je nach Einstufung sind dann Zahlungen zwischen 120 Euro und 1.918 Euro pro Monat möglich. Zudem können Sonderzahlungen für die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege oder für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Die Entscheidung darüber trifft immer die Pflegekasse anhand der Empfehlung des MDK.
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Pflegeversicherung AOK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld + Pflegestufe
Durch eine gute medizinische Versorgung und hervorragende Lebensbedingungen werden die Menschen in Europa und insbesondere in Deutschland immer älter. Doch besonders im letzten Lebensabschnitt sind viele von ihnen in unterschiedlichem Umfang auf Hilfe bei der Versorgung und bei der Pflege angewiesen. Die deutsche Sozialversicherung hat dies bereits im Jahr 1995 erkannt und die Pflegeversicherung eingeführt. Durch diese Versicherung werden alle notwendigen Leistungen, die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit anfallen, mit Hilfe von finanziellen oder von sachlichen Mittel unterstützt. Der Pflegebedürftige wird so finanziell entlastet und kann die Pflege unabhängig von seinem finanziellen Status in Anspruch nehmen, die ihm ein lebenswertes Leben ermöglicht.
Zudem regelt die Pflegeversicherung auch etwaige finanzielle Unterstützungen bei der Gestaltung eines alten- und behindertengerechten Wohnraumes und sorgt für alle Hilfsmittel, die für eine fachgerechte Pflege benötigt werden. Alle Leistungen der Pflegeversicherung sind immer abhängig von der Pflegestufe. Diese sagt aus, wie hoch der Pflege- und Betreuungsaufwand bei den betroffenen Personen ist. Auch die AOK bietet die Pflegeversicherung AOK für ihre Versicherten an.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung AOK
Der Beitrag zur Pflegeversicherung der AOK richtet sich nach dem Alter, den Lebensumständen und dem Einkommen. So liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der AOK seit 2013 zwischen 2,05 % und 2,3 % des Einkommens. Ist man Erwerbstätig, so übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatz zur Pflegeversicherung der AOK. Kinder und andere familienversicherte Mitglieder sind vom Pflegeversicherungsbeitrag der AOK freigestellt. Sie müssen diesen nicht entrichten, da sie auch keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung entrichten müssen. Freiwillig Versicherte zahlen aber einen Pflegeversicherungsbeitrag der AOK.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK kann in jeder Niederlassung der Krankenkasse gestellt werden. Der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK muss immer schriftlich gestellt werden. Die AOK wird den Antrag auf Leitungen aus der Pflegeversicherung der AOK überprüfen und den Antragsteller beraten. Wird dem Antrag stattgegeben, so kommt es auch zur Ausschüttung der beantragten Leistungen in dem Umfang, wie es die Pflegestufe der AOK vorsieht.
Immer zuerst den Antrag stellen
Bevor Leistungen aus der Pflegeversicherung abgerufen werden können, muss – wie bereits erwähnt – ein Antrag auf Pflegegeld der AOK gestellt werden. Ist der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen, wird diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Begutachtung des Versicherten beauftragen. Der MDK kommt dann zum Betroffenen, und überprüft dessen Lebensbedingungen und den Gesundheitszustand. Zudem werden Unterlagen von Ärzten eingesehen, die eine Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Krankheiten oder altersbedingtes Gebrechen belegen. Der MDK wird darauf hin ein Gutachten erstellen und die Pflegekasse bei der Entscheidung zur Auszahlung von Leistungen aus der Pflegeversicherung beraten.
Leistungen der Pflegeversicherung der AOK
Die Leistungen der Pflegeversicherung der AOK unterscheiden sich in zwei große Bereiche. Zum einen werden die Leistungen der Pflegeversicherung der AOK als Sachleistungen angeboten. Hierunter fällt die Pflege durch einen Pflegedienst oder die Betreuung und pflege in einer Seniorenresidenz. Entscheidet man sich hingegen, die Leistungen der Pflegeversicherung der AOK als finanzielle Leistung anzunehmen, so erhält man jeden Monat ein Pflegegeld der AOK ausgezahlt. Die Pflege müssen bei dieser Variante Bekannte, Freunde oder Familienangehörige der zu pflegenden Person ehrenamtlich übernehmen. Beide Pflegeversicherung Leistungen der AOK können aber auch miteinander kombiniert werden.
Pflegegeld beantragen bei der AOK
Pflegegeld beantragen bei der AOK geht über zwei verschiedene Wege. Zum einen kann eine Niederlassung der AOK aufgesucht werden, wo ein entsprechender Antrag in schriftlicher Form für das Pflegegeld 2013 der AOK gestellt werden kann. Zum anderen kann das Pflegegeld der AOK auch auf der Internetseite der Krankenkasse beantragt werden. Dort findet man ein entsprechendes Formular mit der Bezeichnung „Antrag auf Pflegegeld Formular der AOK“, das lediglich ausgefüllt werden muss. Zudem ist es möglich, den Antrag auf Pflegegeld 2013 der AOK in formloser Form zu stellen.
Tipp: Pflegegeld beantragen bei der AOK kann nicht nur der Pflegebedürftige. Auch sein gesetzlicher Vertreter oder Familienangehörige können diesen Part übernehmen. Allerdings immer nur im Interesse des Betroffenen.
Andere Bundesländer – andere Sitten?
Da die AOK bundesweit agiert, gelten für alle Bundesländer die selben Antragsbedingungen. So kann bei der AOK Niedersachsen der Antrag auf Pflegegeld genauso gestellt werden wie bei der AOK Brandenburg. Wichtig beim Antrag auf Pflegegeld der AOK ist lediglich, dass er in dem Bundesland gestellt wird, in dem sich der Lebensmittelpunkt des Antragstellers befindet.
Die Pflegestufen der AOK
Mit den Neuerungen zum Pflegegeld im Jahr 2013 haben sich auch die Voraussetzungen für die Pflegestufen der AOK ein wenig geändert. So richtet sich die Höhe des Pflegegeldes oder der Sachleistungen immer nach den Pflegestufen 2013 der AOK. Je höher die Pflegestufe ausfällt, umso höher auch die Pflegeversicherung Leistungen der AOK. So wird bei den Pflegeversicherungen der AOK zwischen vier Pflegestufen unterschieden. Begonnen bei der Pflegestufe 0 der AOK geht die Einstufung hoch bis zur Pflegestufe 3.
Der Pflegestufe Antrag der AOK
Eine Pflegestufe erhält man nicht automatisch. Vielmehr muss diese immer beantragt werden. Dies sollte man generell tun, bevor man Leistungen der Pflegeversicherung beantragt. Nur so kann man sicher sein, dass man all jene Leistungen erhält, die einem gesetzlich auch zustehen. Ähnlich wie beim Abruf der Leistungen der Pflegeversicherung, muss ein Antrag auf Überprüfung der Pflegestufe gestellt werden. Die AOK wird daraufhin eine Überprüfung veranlassen und den Betroffenen in die entsprechende Pflegestufe einordnen. Diese Einordnung wird regelmäßig überprüft, da sich der Zustand des Versicherten immer verschlechtern oder auch verbessern kann. In der Regel erfolgt aller zwei Jahre eine Überprüfung.
Die Pflegestufen Leistungen der AOK
Die Pflegestufen Leistungen der AOK sind im Bereich des Pflegegeldes folgendermaßen gestaffelt:
- Pflegestufe 0 AOK: 0 Euro
- Pflegestufe I AOK: 235 Euro
- Pflegestufe II AOK: 440 Euro
- Pflegestufe III AOK: 700 Euro
Pflegegeld bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz
- Pflegestufe 0 AOK: 120 Euro
- Pflegestufe I AOK: 350 Euro
- Pflegestufe II AOK: 525 Euro
- Pflegestufe III AOK: 700 Euro
Das Pflegegeld der AOK wird immer monatlich ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend sondern erst mit Beginn der Antragstellung.
Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherungen der AOK
Neben dem Pflegegeld können auch Sachleistungen über die Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe der Sachleistungen orientiert sich ebenfalls an den Pflegestufen 2013 der AOK.
- Pflegestufe O AOK: 0 Euro
- Pflegestufe I AOK: 450 Euro
- Pflegestufe II AOK: 1.100 Euro
- Pflegestufe III AOK: 1.550 Euro
- Im Einzelfall kann die Sachleistung auch 1.918 Euro pro Monat betragen
Pflegesachleistungen bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz
- Pflegestufe 0 AOK: 225 Euro
- Pflegestufe I AOK: 665 Euro
- Pflegestufe II AOK: 1.250 Euro
- Pflegestufe III AOK: 1.550 Euro
- Im Einzelfall kann die Sachleistung auch 1.918 Euro pro Monat betragen
Zudem kann Geld für die Verhinderungspflege (1.550 Euro pro Jahr), ein Zuschuss für Umbauarbeiten (2.557 Euro pro Maßnahme) und für zusätzliche Betreuungsleistungen (2.400 Euro pro Jahr) beantragt und abgerufen werden.