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Pflege Bahr von "LVM"

Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung kann einen Teil der hohen Pflegekosten auffangen. Bei der LVM kann eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abgeschlossen werden.

Pflege Bahr – staatliche Förderung

  • 5 Euro pro Monat oder 60 Euro im Jahr
  • wird von der LVM beantragt und dem Vertrag gutgeschrieben

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses
  • keine Gesundheitsprüfung
  • kein Höchstalter beim Abschluss

Leistungen

  • Tagegeld zur freien Verfügung
  • Pflegestufe 0 – 20 % des Höchstsatzes oder 120 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 1 – 30 % des Höchstsatzes oder 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 2 – 60 % des Höchstsatzes oder 360 Euro pro Monat
  • Pflegestufe 3 – 100 % des Höchstsatzes oder 600 Euro pro Monat

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Die Angebote zur Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Pflege-Bahr-Förderung können sich in ihren Leistungen unterscheiden. Klicken Sie daher auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Angebote. Nach dem Versicherungsvergleich ist ein Onlineabschluss möglich.

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Schon heute kann die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten im Pflegefall nur zum Teil auffangen. Eine private Vorsorge ist daher ungeheuer wichtig. Eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall und wird durch Zuschüsse vom Staat gefördert

Pflege Bahr bei der LVM – Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten auffangen. Schon heute müssen Pflegebedürftige ohne zusätzliche Absicherung einen Großteil der Kosten selber tragen. In Zukunft wird die Situation im Pflegebereich nicht besser sein, stattdessen rechnen Experten mit einem weiteren Kostenanstieg. Eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der LVM kann helfen, die Kostenlücke zu schließen. Ein Versicherungsabschluss wird daher vom Staat mit 5 Euro monatlich oder 60 Euro im Jahr gefördert, sofern der monatliche Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro beträgt. Den staatlichen Zuschuss gibt es nur auf Antrag. LVM-Versicherte müssen sich darum jedoch nicht kümmern, denn die LVM übernimmt die Beantragung der Förderprämie für ihre Kunden und schreibt den Betrag automatisch dem Vertrag gut.

Pflege Bahr bei der LVM – Abschlussvoraussetzungen

Jeder, der Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist und mindestens 18 Jahre alt ist, kann eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der LVM abschließen. Weder vor noch zum Zeitpunkt des Abschlusses dürfen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung empfangen werden. Eine Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die Versicherung gibt es ebenso wenig wie ein Höchstabschlussalter.

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM

Die Leistungen der Zusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM bestehen aus einem Tagegeld, welches je nach Pflegestufe ausgezahlt wird. Das Tagegeld wird unabhängig von der Pflegeart ausgezahlt und steht damit zur freien Verfügung. In der Pflegestufe 0 zahlt die LVM 120 Euro monatlich und damit 20 Prozent des vertraglich festgelegten Pflegegeldes. Bei Erreichen der Pflegestufe 1 erhöht sich das Tagegeld auf 180 Euro pro Monat und entspricht damit 30 Prozent des festgelegten Tagegeldes. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2 erhalten 60 Prozent des Höchstsatzes und damit 360 Euro pro Monat. Bei Einstufung in die Pflegestufe 3 zahlt die LVM den 100 prozentigen Tagessatz von 600 Euro im Monat.

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Pflege ist teuer und kann schon heute nicht mehr nur durch die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt werden. Eine private Vorsorge mit Pflege-Bahr-Förderung hilft die Kostenlücke zu schließen. Klicken Sie auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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