Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung kann einen Teil der hohen Pflegekosten auffangen. Bei der LVM kann eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abgeschlossen werden.
Pflege Bahr – staatliche Förderung
- 5 Euro pro Monat oder 60 Euro im Jahr
- wird von der LVM beantragt und dem Vertrag gutgeschrieben
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses
- keine Gesundheitsprüfung
- kein Höchstalter beim Abschluss
Leistungen
- Tagegeld zur freien Verfügung
- Pflegestufe 0 – 20 % des Höchstsatzes oder 120 Euro pro Monat
- Pflegestufe 1 – 30 % des Höchstsatzes oder 180 Euro pro Monat
- Pflegestufe 2 – 60 % des Höchstsatzes oder 360 Euro pro Monat
- Pflegestufe 3 – 100 % des Höchstsatzes oder 600 Euro pro Monat
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Die Angebote zur Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Pflege-Bahr-Förderung können sich in ihren Leistungen unterscheiden. Klicken Sie daher auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Angebote. Nach dem Versicherungsvergleich ist ein Onlineabschluss möglich.
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Schon heute kann die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten im Pflegefall nur zum Teil auffangen. Eine private Vorsorge ist daher ungeheuer wichtig. Eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall und wird durch Zuschüsse vom Staat gefördert
Pflege Bahr bei der LVM – Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung
Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten auffangen. Schon heute müssen Pflegebedürftige ohne zusätzliche Absicherung einen Großteil der Kosten selber tragen. In Zukunft wird die Situation im Pflegebereich nicht besser sein, stattdessen rechnen Experten mit einem weiteren Kostenanstieg. Eine Zusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der LVM kann helfen, die Kostenlücke zu schließen. Ein Versicherungsabschluss wird daher vom Staat mit 5 Euro monatlich oder 60 Euro im Jahr gefördert, sofern der monatliche Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro beträgt. Den staatlichen Zuschuss gibt es nur auf Antrag. LVM-Versicherte müssen sich darum jedoch nicht kümmern, denn die LVM übernimmt die Beantragung der Förderprämie für ihre Kunden und schreibt den Betrag automatisch dem Vertrag gut.
Pflege Bahr bei der LVM – Abschlussvoraussetzungen
Jeder, der Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist und mindestens 18 Jahre alt ist, kann eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der LVM abschließen. Weder vor noch zum Zeitpunkt des Abschlusses dürfen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung empfangen werden. Eine Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die Versicherung gibt es ebenso wenig wie ein Höchstabschlussalter.
Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM
Die Leistungen der Zusatzversicherung mit Pflege Bahr von der LVM bestehen aus einem Tagegeld, welches je nach Pflegestufe ausgezahlt wird. Das Tagegeld wird unabhängig von der Pflegeart ausgezahlt und steht damit zur freien Verfügung. In der Pflegestufe 0 zahlt die LVM 120 Euro monatlich und damit 20 Prozent des vertraglich festgelegten Pflegegeldes. Bei Erreichen der Pflegestufe 1 erhöht sich das Tagegeld auf 180 Euro pro Monat und entspricht damit 30 Prozent des festgelegten Tagegeldes. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2 erhalten 60 Prozent des Höchstsatzes und damit 360 Euro pro Monat. Bei Einstufung in die Pflegestufe 3 zahlt die LVM den 100 prozentigen Tagessatz von 600 Euro im Monat.
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Pflege ist teuer und kann schon heute nicht mehr nur durch die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt werden. Eine private Vorsorge mit Pflege-Bahr-Förderung hilft die Kostenlücke zu schließen. Klicken Sie auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife.