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Pflegeversicherung TK

Pflegeversicherung TK – Beitrag, Leistungen & Antrag | Pflegegeld Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse bietet ihren Mitgliedern den Versicherungsschutz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus können TK-Mitglieder eine private Zusatz-Pflegeversicherung beim Kooperationspartner Envivas abschließen.

gesetzliche Pflegeversicherung bei der TK

  • für alle krankenversicherten Mitglieder – Selbstzahler und Familienmitglieder
  • in Ausnahmefällen ohne Krankenversicherung bei der TK erhältlich

Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung

  • gesetzlich festgelegter Beitragssatz von 2,05 % – für Kinderlose ab 23 Jahren Beitragssatz von 2,3 %
  • Beitragsbemessungsgrenze 3937,50 Euro – bei höherem Einkommen keine weitere Beitragserhöhung
  • Beitrag zur Pflegeversicherung gleichzeitigem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz richtet sich nach dem Ausnahmegrund

Leistungen erhalten

  • nur nach Antrag
  • nur nach Einstufung in eine Pflegestufe

Pflegestufen

  • werden nach Gutachten des MDK von der TK festgelegt
  • für die Leistungshöhe der gesetzlichen und zusätzlichen Pflegeversicherung entscheidend
  • Einstufung in Pflegestufe 0 bis III möglich

Zusatzpflegeversicherung der TK

  • in Kooperation mit der Envivas exklusiv für TK-Mitglieder
  • Tarif PflegePlus – Pflegetagegeldversicherung
  • Tarif PflegeAktiv – Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung
  • Servicetarif PflegeExtra – Pflegemanagementservice zusätzlich zum Tarif PflegePlus abschließbar

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine private Vorsorge in Form einer Zusatzpflegeversicherung unentbehrlich. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um die besten und günstigsten Tarife zu berechnen. Anschließend können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abschließen. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf unseren Tarifrechner.

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Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt zunehmend und auch die Pflegekosten werden immer höher. Ohne eine zusätzliche Absicherung muss schon heute jeder damit rechnen, mehr als die Hälfte der Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Wer hohe Eigenleistungen im Pflegefall vermeiden möchte, tut gut daran, die eigene Pflegevorsorge auf mindestens zwei der drei möglichen Vorsorgemodelle zu verteilen. Mitglieder der Techniker Krankenkasse erhalten alle drei Varianten zur Pflegeversicherung -gesetzliche Pflegeversicherung, staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung und die private Zusatzpflegeversicherung – direkt bei der TK.

Gesetzliche Pflegeversicherung bei der TK

Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, genießt seit 1995 automatisch auch den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Techniker Krankenkasse sorgt als einer der größten Krankenversicherer dafür, dass die Mitglieder im Pflegefall entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzungen dafür sind eine dauerhaft benötigte Hilfe im Alltag sowie die Einstufung in eine Pflegestufe. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der TK gestellt werden. Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege zu fördern. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Pflegeversicherung nur im Fall der häuslichen Pflege Leistungen erbringt. Das Pflegegeld der TK wird für alle Formen der Pflege bewilligt. Dazu gehören neben der häuslichen auch die stationäre und teilstationäre Pflege sowie notwendige Hilfsmittel.

Beitrag zur Pflegeversicherung bei der Techniker Kasse

TK-Versicherte sind automatisch mit ihrer Krankenversicherung auch über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Dieser automatische Versicherungsschutz gilt für selbst zahlende Mitglieder und für Familienversicherte. Der Beitrag zur gesetzlichen Versicherung wird allgemeingültig für alle Krankenkassen vom Gesetzgeber mit einem fixen Beitragssatz festgelegt. Der Pflegeversicherungsbeitrag bei der TK orientiert sich dementsprechend am allgemeinen Beitragssatz von derzeit 2,05 %. Kinderlose über 23 Jahre zahlen für die Pflegeversicherung einen Beitragssatz bei der TKK von derzeit 2,3 %. Für die Pflegeversicherung wird der Beitragssatz von der TK einkommensabhängig ermittelt. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher wird in der TK Pflegeversicherung der Beitrag. Allerdings wird die maximale Höhe für den Pflegeversicherungsbeitrag bei der TK durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Ab einem Einkommen von 3937,50 Euro steigt für die TK Pflegeversicherung der Beitrag nicht weiter an.

Pflegeversicherung bei der TK ohne Krankenversicherung bei der TK

In bestimmten Fällen ist es möglich, über die TK Versicherungsschutz für die gesetzliche Pflegeversicherung zu erhalten, obwohl kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bei der Techniker Kasse besteht. Diese Ausnahmefälle sind beispielsweise gegeben beim Bezug von Leistungen vom Versorgungsamt, bei einem Wohnsitz im Ausland oder für Zeitsoldaten. In diesen Fällen ist für den Beitrag zur Pflegeversicherung kein Beitragssatz für die Techniker Kasse in Bezug auf die Höhe des Einkommens maßgeblich. Stattdessen wird ein fester Pflegeversicherung Beitragssatz von der TK erhoben. So liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz bei der Techniker Kasse für Soldaten auf Zeit bei mindestens 9,21 Euro, beim Bezug von Leistungen des Versorgungsamtes bei 18,42 Euro. Für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland liegt der Pflegeversicherung Beitragssatz bei der TKK bei mindestens 9,21 Euro. Auch wer sich freiwillig bei der TK krankenversichert, kann einen gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz über die Techniker Kasse erhalten. In diesem Fall liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der TK bei mindestens 18,42 Euro pro Monat.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Techniker Krankenkasse

Anspruch auf Pflegegeld von der TK hat jeder, der über die Techniker Krankenkasse in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist und mindestens 10 Jahre lang bei der TK oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung pflegeversichert war. Pflegegeld von der TK erhält nur, wer zuvor einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Techniker Kasse stellt. Damit der Antrag auf Pflegegeld von der Techniker Krankenkasse bewilligt werden kann, muss der Antragssteller pflegebedürftig sein und die Pflegebedürftigkeit vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bescheinigt werden. Anhand des MDK-Gutachtens über die Schwere der Pflegebedürftigkeit stuft die TK den Antragsteller in eine der Pflegestufen ein. Das Pflegegeld der Techniker Krankenkasse richtet sich nach der Pflegestufe. Je höher die Pflegestufe von der TK eingestuft wird, desto höher werden auch die TK-Pflegeversicherung Leistungen. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der TK kann zunächst formlos gestellt werden. Sowohl der Versicherte, als auch dessen Angehörige können einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Techniker Krankenkasse stellen.

Pflegegeld der Techniker Krankenkasse gibt es nur nach Einstufung in eine Pflegestufe durch die TK

Wird erstmalig ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der TK gestellt, kann dieser zunächst formlos erfolgen. Das bedeutet, um bei der Techniker Krankenkasse Pflegegeld zu beantragen, muss vorab noch keine Pflegestufe bei der Techniker Krankenkasse nachgewiesen werden. Doch um aus der TK-Pflegeversicherung Leistungen zu erhalten, muss dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe von der TK zugewiesen werden. Dies erfolgt beim erstmaligen Antrag auf Pflegegeld bei der TK erst nach der Antragstellung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Leistungen durch die TK ab der Pflegestufe 0 möglich. Für die Höhe der Leistungen ist der gezahlte Beitrag zur Pflegeversicherung für die Techniker Kasse nicht relevant. Unabhängig vom gezahlten Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der TK erhält jeder, der einen Antrag auf Pflegegeld bei der TKK gestellt hat, den gleichen Leistungssatz, entsprechend seiner Pflegestufe.

Pflegestufen

Um aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen von der TK zu erhalten, muss dem Antragsteller eine Pflegestufe bescheinigt werden. Insgesamt gibt es drei Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0. Die Pflegestufe 0 ist streng genommen eine Vorstufe zu den Pflegestufen I bis III. Menschen, die im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen und deshalb Hilfe und Betreuung benötigen, werden in die Pflegestufe 0 eingestuft, wenn sich ihr Zustand auf eine Demenz oder eine seelische, geistige oder körperliche Erkrankung zurückführen lässt. In Pflegestufe I werden Menschen eingestuft, die erheblich pflegebedürftig sind. Pflegestufe II gilt für schwer Pflegebedürftige und in Pflegestufe III werden schwerst Pflegebedürftige eingestuft. Die Einstufung in eine Pflegestufe durch die Techniker Krankenkasse oder eine der anderen gesetzlichen Krankenkassen entscheidet letztendlich die Art und Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wird ein Antrag auf Pflegegeld bei der TKK gestellt, begutachtet der MDK zunächst die Pflegebedürftigkeit. Anhand des Gutachtens stuft die TK den Antragsteller in eine der Pflegestufen ein und erbringt entsprechend der Pflegestufe die Leistungen. Besteht bereits eine Pflegestufe, kann ein erneuter Antrag auf Pflegegeld bei der Techniker Krankenkasse gestellt werden, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert und eine Höherstufung in der Pflegestufe zu höheren Leistungen führen kann. Auch um, zusätzlich zum Antrag auf Pflegegeld bei der TKK für die gesetzliche Versicherung, bei einer Zusatzversicherung Pflegegeld zu beantragen, ist die TK Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe relevant. Denn auch die Leistungen der Zusatz-Pflegeversicherungen hängen von der Pflegestufe ab.

Zusatz-Pflegeversicherung der TK

Exklusiv für ihre Mitglieder bietet die Techniker Krankenkasse eine private Zusatz-Pflegeversicherung als Kooperationsprodukt mit der Envivas an. Dabei stehen zwei Tarife zur Auswahl. Der Tarif PflegePlus ist eine Pflegetagegeldversicherung, zur Abdeckung der Versorgungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten. Die Pflegetagegeldversicherung kann in zwei verschiedenen Varianten abgeschlossen werden. Variante Pflege 2+3 leistet in Pflegestufe II 60 % und in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Tagessatzes. Variante Pflege 3 leistet nur in Pflegestufe III den vollen Tagessatz. Zusätzlich zum Tarif PflegePlus kann der Servicetarif PflegeExtra abgeschlossen werden. Dieser leistet zusätzliche Service- und Hilfeleistungen im Pflegefall, wie etwa die Vermittlung von Einkaufs- oder Haushaltshilfen oder „Essen auf Rädern“. Der Tarif PflegeAktiv ist eine Pflegevorsorge gemäß der Pflege-Bahr-Förderung. Dieser Tarif kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und wird auf Antrag mit 60 Euro pro Jahr staatlich gefördert. Um im Pflegefall Leistungen aus den Zusatzversicherungen zu erhalten, muss, genau wie für das gesetzliche Pflegegeld, ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Techniker Kasse oder alternativ beim Kooperationspartner Envivas gestellt werden. Um bei der Envivas oder der Techniker Krankenkasse Pflegegeld zu beantragen, ist der Nachweis einer leistungsberechtigten Pflegestufe notwendig. Wurde bereits für die gesetzliche Pflegeversicherung eine entsprechende Pflegestufe von der Techniker Krankenkasse zugewiesen, wird diese auch für den Leistungsanspruch bei der Zusatzversicherung akzeptiert.

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Eine Zusatzpflegeversicherung ist wichtig, um die Kostenlücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Berechnen Sie mit unserem Tarifrechner die besten Angebote zur Zusatz-Pflegeversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie auf den Tarifrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich