Pflegeversicherung Knappschaft – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld + Pflegestufen
- für Arbeitnehmer und deren Familienangehörige im Rahmen der Sozialversicherung
- Beitrag wird je zur Hälfte vom Versicherten und dem Arbeitgeber getragen
- Geld- oder Sachleistungen oder Kombination aus Geld- und Sachleistungen möglich
- Leistungen bei häuslicher, teilstationärer oder stationärer Pflege
- Leistungshöhe ist abhängig von der Pflegestufe
Die Pflegestufen
- ohne Einstufung in eine Pflegestufe kein Leistungsanspruch
- Pflegestufe 0 – Vorstufe für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können
- Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit
- Einstufung erfolgt anhand eines Gutachtens des MDK
Einen Antrag auf Leistungen stellen
- kann formlos gestellt werden
- Formulare erhältlich in Geschäftsstellen, beim Versichertenältesten, unter http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Center/03_dl_center/Formulare/14_pflegeversicherung/table_pv.html?nn=177050 online
Zusatzversicherungen bei der Knappschaft
- Kooperationsprodukte mit der Deutschen Familienversicherung AG
- Pflegetagegeldversicherung PflegePlus
- Pflege-Bahr-Versicherung PflegeBahr oder PflegeBahrPlus
Pflegetagegeldversicherung der Knappschaft – PflegePlus
- Absicherung in allen Pflegestufen
- bei Demenz Leistungen ohne die Einstufung in eine Pflegestufe
- im Pflegefalls Soforthilfe
- bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall – Einmalleistung von 5000 Euro
- keine Wartezeit
- Pflegegeld zur freien Verfügung
- weltweiter Geltungsbereich
Pflege-Bahr-Versicherung der Knappschaft – PfegeBahr
- monatlicher Beitrag mindestens 10 Euro
- staatliche Förderung von 5 Euro monatlich
- Abschluss ohne Altersbeschränkung
- Abschluss ohne Gesundheitsprüfung
- im Pflegefall Pflegekostenzuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat in Pflegestufe III
Pflege-Bahr-Versicherung der Knappschaft – PflegeBahrPlus
- Erhöhung der Versicherungsleistungen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus
- ergänzende Serviceleistungen
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Zusatzpflegeversicherung ist zur Deckung der Pflegekosten unerlässlich, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar. Nutzen Sie deshalb unseren seiteninternen Vergleichsrechner und ermitteln Sie die besten Tarife zur privaten Pflegeversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie ein Pflegeversicherung online abschließen.
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Seit 1995 ist jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Die Knappschaft bietet ihren Mitgliedern den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Darüber hinaus können die Mitglieder der Knappschaft eine zusätzliche private Pflegeversicherung in Form einer Pflegegeld- oder Pflege-Bahr-Versicherung abschließen.
Die Knappschaft – „Erfinder der Krankenkasse“
Ursprünglich war die Bundesknappschaft der offizielle Träge der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für Beschäftigte im Bergbau. Ihren Ursprung kann die Knappschaft bis ins Jahr 1260 zurückführen. Damit ist sie weltweit die älteste Sozialversicherung. Seit der allgemeinen Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2007 kann sich jeder Arbeitnehmer bei der Knappschaft gesetzlich kranken- und pflegeversichern.
Gesetzliche Pflegeversicherung bei der Knappschaft
Im Rahmen der Sozialversicherungen ist jeder Arbeitnehmer und bei Bedarf auch dessen Familienangehörige pflegeversichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung bieten im Wesentlichen bei allen gesetzlichen Krankenkassen dieselben Leistungen zu denselben Bedingungen. Der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen muss daher als Grundsicherung im Pflegefall angesehen werden. Jeder gesetzlich Versicherte sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Pflegefall nur ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. In aller Regel muss mehr als die Hälfte der realen Pflegekosten vom Betroffen selbst oder durch eine zusätzliche Pflegeversicherung gezahlt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung der Knappschaft bietet Versicherungsschutz im Falle häuslicher, teilstationärer oder stationärer Pflege. Bei der Knappschaft Pflegeversicherung können die Leistungen aus einem Pflegegeld oder aus Sachleistungen bestehen. Auch eine Leistungskombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich. In der Knappschaft Pflegeversicherung sind die Leistungen genau wie in allen gesetzlichen Pflegeversicherungen von der Einstufung in eine Pflegestufe abhängig.
Die Pflegestufe ist entscheidend
Um aus der Knappschaft Pflegeversicherung Leistungen zu erhalten ist die Einstufung in eine der Pflegestufen von entscheidender Bedeutung. Insgesamt gibt es drei Pflegestufen und die Pflegestufe 0, welche als Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen I bis III gilt. Wer im Pflegefall die gesetzliche Pflegeversicherung beanspruchen möchte, muss zunächst Pflegegeld beantragen und bei der Knappschaft einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Knappschaft stellen. Vor Bewilligung und Auszahlung eines Pflegegeldes muss zunächst die Pflegestufe von der Knappschaft festgelegt werden. Dazu beauftragt die Knappschaft den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ein Gutachten über Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand dieses Gutachtens erfolgt die Einstufung in einer der Pflegestufen durch die Knappschaft. Die Einstufungskriterien der einzelnen Pflegestufen sind bei der Knappschaft identisch zu denen der anderen gesetzlichen Krankenkassen. Pflegestufe I wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben. Pflegestufe II erhalten Menschen, die schwer pflegebedürftig sind, während in Pflegestufe III schwerst Pflegebedürftige eingestuft werden. Die Zuweisung einer Pflegestufe ist nicht nur zwingend notwendig, um überhaupt ein Pflegegeld der Knappschaft zu erhalten. Auch die Höhe und der Umfang der Versicherungsleistungen richten sich nach der Pflegestufe. Wurde bereits eine Pflegestufe von der Knappschaft vergeben, kann bei Verschlechterung des Pflegezustands eine Erhöhung der Pflegestufe und damit eine Erhöhung der Versicherungsleistungen beantragt werden.
Ohne Antrag keine Leistungen aus der Pflegeversicherung der Knappschaft
Um Pflegegeld zu beantragen muss die Knappschaft dem Anspruchsteller nicht zwangsläufig vorab eine Pflegestufe zuweisen. Jedoch muss in jedem Fall ein Antrag auf Pflegegeld bei der Knappschaft gestellt werden, denn ohne einen offiziellen Antrag werden Leistungen aus der Pflegeversicherung von der Knappschaft nicht bewillig. Dabei kann ein Antrag auf Pflegegeld bei der Bundesknappschaft durchaus zunächst formlos gestellt werden. Formulare zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung Knappschaft sind bei der zuständigen Geschäftsstelle oder bei zuständigen Versichertenältesten erhältlich. Alternativ können Formulare zum Antrag auf Pflegegeld bei der Bundesknappschaft auch unter http://www.knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service-Center/03_dl_center/Formulare/14_pflegeversicherung/table_pv.html?nn=177050 heruntergeladen werden. Besteht bereits eine Pflegestufe und werden bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen, kann dort auch ein Antrag auf Höherstufung in der Pflegestufe gestellt werden, sodass sich auch das Pflegegeld der Knappschaft erhöht.
Zusatzpflegeversicherungen der Knappschaft
Jeder kann zum Pflegefall werden und das nicht erst im Alter. Auch junge Menschen sind zunehmend davon betroffen. Schon jetzt leben in Deutschland rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige – und die Tendenz steigt! Die gesetzliche Pflegeversicherung kann die Pflegekosten nicht vollständig auffangen. Nur die Hälfte der Kosten können durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt werden. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist deshalb für Jung und Alt unerlässlich. Die Knappschaft bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit eine zusätzliche Pflegeversicherung in zwei Variant abzuschließen. In Kooperation mit der Deutschen Familienversicherung AG stellt die Knappschaft eine Pflegetagegeldversicherung und eine Pflege-Bahr-Versicherung zur Auswahl.
Pflegetagegeldversicherung PflegePlus
Die Pflegetagegeldversicherung PflegePlus bietet speziell für Mitglieder der Knappschaft eine zusätzliche Absicherung in allen Pflegestufen. Bei Demenz leistet sie sogar ohne die Einstufung in eine Pflegestufe. Beim Eintreten des Pflegefalls wird eine Soforthilfe zugesagt. Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht erhält der Versicherte eine Einmalleistung in Höhe von 5000 Euro. Im Tarif PflegePlus gibt es keine Wartezeit vor dem erstmaligen Anspruch auf Leistungen. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes kann vom Versicherungsnehmer festgelegt werden und steht zur freien Verfügung. Die Pflegetagegeldversicherung der Knappschaft hat einen weltweiten Geltungsbereich. Im Leistungsfall kann der Antrag auf Pflegegeld bei der Knappschaft gestellt werden.
Pflege-Bahr-Versicherung in den Tarifen PflegeBahr und PflegeBahrPlus
Seit Januar 2013 bereichert die Pflege-Bahr-Versicherung die Produktpalette der Zusatzpflegeversicherungen. Die Knappschaft bietet die Pflege-Bahr-Versicherung im Tarif PflegeBahr mit den gesetzliche geforderten Mindestleistungen und Bedingungen an. Der monatliche Beitrag muss mindestens 10 Euro betragen, um die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich zu erhalten. Die Versicherung kann in jedem Alter ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Im Pflegefall erhält der Versicherte einen Pflegekostenzuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat in Pflegestufe III. Auf Wunsch kann stattdessen der Tarif PflegeBahrPlus abgeschlossen werden. Dabei können die Versicherungsleistungen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus erhöht werden. Zusätzlich enthält die Versicherung ergänzende Serviceleistungen.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die gesetzliche Pflegeversicherung der Knappschaft sorgt für die Grundsicherung im Pflegefall. Zusätzlich können die Mitglieder der Knappschaft eine Pflegetagegeldversicherung und/oder eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließen.