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Pflegegeld Postbeamtenkrankenkasse

Pflegegeld Postbeamtenkrankenkasse – Beiträge, Leistungen & Test | Antrag Pflegeversicherung

Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist jeder Versicherte froh, wenn er von seiner Pflegekasse finanzielle Unterstützung für die Pflege und die Betreuung erhält. Auch die Postbeamtenkrankenkasse zahlt ein Pflegegeld an ihre Versicherten aus, wenn der Pflegefall eintreten sollte.

Beiträge

  • orientieren sich am Einkommen
  • sind in der Regel etwas halb so hoch wie die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert

Leistungen

  • Pflegegeld wird Anhand der Pflegestufe und der Pflegebedürftigkeit berechnet
  • um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein
  • auch Pflegesachleistungen sind möglich und können mit dem Pflegegeld kombiniert werden

Antrag auf Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse

  • Antrag muss immer schriftlich gestellt werden
  • Formular kann mündlich oder schriftlich beim Kundeservice bestellt werden

Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse – Beiträge und Leistungen berechnen

Den richtigen Beitrag sowie die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung können Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners bereits im Vorfeld berechnen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflegeversicherung gilt als wichtiger Baustein der Vorsorge und soll die finanzielle Belastung im Falle eines Pflegebedarfs für den betroffenen Versicherten in einem akzeptablen Rahmen halten. Momentan beziehen mehr als zwei Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, was deren wichtigen Stellenwert in der Vorsorge durchaus unterstreicht. Auch die Postbeamtenkrankenkasse bietet für ihre Versicherten eine Pflegeversicherung an. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und bietet solide Leistungen zu einem akzeptablen Beitrag.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse

Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse orientieren sich am Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung. Dort wurde der Beitragssatz auf 2,05% festgelegt. Als Beamter und Versicherter der Postbeamtenkrankenkasse erhält man im Pflegefall beihilfekonforme Tarifleistungen und muss daher lediglich maximal die Hälfte des Höchstbetrages der sozialen Pflegeversicherung einzahlen. Alle mitversicherten Kinder bis zum 18. Lebensjahr und alle erwerbslosen mitversicherten Kinder bis zum 23. Lebensjahr sind generell beitragsfrei. Studierende Kinder können bis zum 25. Lebensjahr von der Beitragsfreiheit profitieren, wenn ihr Einkommen nicht über 450 Euro pro Monat liegt. Während der Elternzeit und der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes muss der Versicherungsbeitrag zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse jedoch gezahlt werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse können Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, wenn ein Vertrag mit der „Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen“ geschlossen wurde. Der Anspruch auf Leistungen besteht dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Versicherungsvertrag muss abgeschlossen werden
  • der erste Beitrag muss bei der Pflegeversicherung eingegangen sein
  • die Wartezeit muss verstrichen sein

Für Neugeborene gilt die Klausel mit der Wartezeit nicht. Sie haben sofort Anspruch auf Pflegegeld.

Das Pflegegeld beträgt monatlich:

  • Pflegestufe 0: maximal 120 Euro
  • Pflegestufe I: 235 oder 305 Euro
  • Pflegestufe II: 440 oder 525 Euro
  • Pflegestufe III: 700 Euro

Der Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse

Um Leistungen der Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse beziehen zu können, muss ein Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse gestellt werden. Dies muss immer in schriftlicher Form geschehen. Das entsprechende Formular kann man auf mündlichen oder auf schriftlichem Wege bei der Kundenbetreuung der Postbeamtenkrankenkasse anfordern. Sollten alle Voraussetzungen für die Auszahlung von Pflegegeld gegeben sein, so wird dieses ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt. Rückwirkende Auszahlungen, die über diesen Tag hinausgehen, sind leider nicht möglich.

Mit dem Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse erklärt man sich dazu bereit, dass die Pflegekasse eine Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit vornehmen kann. Dies geschieht in der Regel im gewohnten Umfeld des Betroffenen. Die Pflegekasse kann nur durch die Begutachtung festlegen, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche finanziellen Mittel dafür benötigt werden. Wer den Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse einreicht, erklärt sich automatisch zur Begutachtung bereit.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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