Pflegegeld Postbeamtenkrankenkasse – Beiträge, Leistungen & Test | Antrag Pflegeversicherung
Wenn der Pflegefall eintritt, dann ist jeder Versicherte froh, wenn er von seiner Pflegekasse finanzielle Unterstützung für die Pflege und die Betreuung erhält. Auch die Postbeamtenkrankenkasse zahlt ein Pflegegeld an ihre Versicherten aus, wenn der Pflegefall eintreten sollte.
Beiträge
- orientieren sich am Einkommen
- sind in der Regel etwas halb so hoch wie die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert
Leistungen
- Pflegegeld wird Anhand der Pflegestufe und der Pflegebedürftigkeit berechnet
- um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein
- auch Pflegesachleistungen sind möglich und können mit dem Pflegegeld kombiniert werden
Antrag auf Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
- Antrag muss immer schriftlich gestellt werden
- Formular kann mündlich oder schriftlich beim Kundeservice bestellt werden
Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse – Beiträge und Leistungen berechnen
Den richtigen Beitrag sowie die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung können Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners bereits im Vorfeld berechnen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Die Pflegeversicherung gilt als wichtiger Baustein der Vorsorge und soll die finanzielle Belastung im Falle eines Pflegebedarfs für den betroffenen Versicherten in einem akzeptablen Rahmen halten. Momentan beziehen mehr als zwei Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, was deren wichtigen Stellenwert in der Vorsorge durchaus unterstreicht. Auch die Postbeamtenkrankenkasse bietet für ihre Versicherten eine Pflegeversicherung an. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und bietet solide Leistungen zu einem akzeptablen Beitrag.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse
Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse orientieren sich am Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung. Dort wurde der Beitragssatz auf 2,05% festgelegt. Als Beamter und Versicherter der Postbeamtenkrankenkasse erhält man im Pflegefall beihilfekonforme Tarifleistungen und muss daher lediglich maximal die Hälfte des Höchstbetrages der sozialen Pflegeversicherung einzahlen. Alle mitversicherten Kinder bis zum 18. Lebensjahr und alle erwerbslosen mitversicherten Kinder bis zum 23. Lebensjahr sind generell beitragsfrei. Studierende Kinder können bis zum 25. Lebensjahr von der Beitragsfreiheit profitieren, wenn ihr Einkommen nicht über 450 Euro pro Monat liegt. Während der Elternzeit und der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes muss der Versicherungsbeitrag zur Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse jedoch gezahlt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse können Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, wenn ein Vertrag mit der „Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen“ geschlossen wurde. Der Anspruch auf Leistungen besteht dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Versicherungsvertrag muss abgeschlossen werden
- der erste Beitrag muss bei der Pflegeversicherung eingegangen sein
- die Wartezeit muss verstrichen sein
Für Neugeborene gilt die Klausel mit der Wartezeit nicht. Sie haben sofort Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld beträgt monatlich:
- Pflegestufe 0: maximal 120 Euro
- Pflegestufe I: 235 oder 305 Euro
- Pflegestufe II: 440 oder 525 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
Der Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse
Um Leistungen der Pflegeversicherung der Postbeamtenkrankenkasse beziehen zu können, muss ein Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse gestellt werden. Dies muss immer in schriftlicher Form geschehen. Das entsprechende Formular kann man auf mündlichen oder auf schriftlichem Wege bei der Kundenbetreuung der Postbeamtenkrankenkasse anfordern. Sollten alle Voraussetzungen für die Auszahlung von Pflegegeld gegeben sein, so wird dieses ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt. Rückwirkende Auszahlungen, die über diesen Tag hinausgehen, sind leider nicht möglich.
Mit dem Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse erklärt man sich dazu bereit, dass die Pflegekasse eine Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit vornehmen kann. Dies geschieht in der Regel im gewohnten Umfeld des Betroffenen. Die Pflegekasse kann nur durch die Begutachtung festlegen, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche finanziellen Mittel dafür benötigt werden. Wer den Antrag auf Pflegegeld der Postbeamtenkrankenkasse einreicht, erklärt sich automatisch zur Begutachtung bereit.