Die R+V bietet eine staatlich geförderte Pflege-Bahr-Zusatzversicherung an. Sie bietet im Pflegefall eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Vorteile der Förderpflege
- staatliche Förderung von 60 Euro jährlich
- Formalitäten zur Förderung erledigt die R+V
- Kontrahierungszwang – keine Gesundheitsprüfung (jeder darf die Versicherung abschließen)
allgemeine Abschlussvoraussetzungen
- zum Zeitpunkt des Abschlusses mindesten 18 Jahre
- kein Höchstalter zum Abschluss
- über die Sozialversicherung Pflegeversicherungsschutz
- vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses kein Erhalt von Pflegeleistungen
Leistungen
- Leistungshöhe individuell wählbar – mindestens jedoch 600 Euro in Pflegestufe 3
- in Pflegestufe 0 und 1 – 30 Prozent der Leistung
- in Pflegestufe 2 – 70 Prozent der Leistung
- in Pflegestufe 3 – 100 Prozent Leistung
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Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen können sich in ihren Preisen und Leistungen von einander unterscheiden. Nutzen Sie den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Tarife zur Pflege-Bahr-Versicherung. Im Anschluss an den Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Versicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.
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Seit Anfang 2013 wird die private Vorsorge für den Pflegefall vom Staat gefördert. Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V kann helfen, die Kosten im Pflegefall zu decken, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen dazu bei weitem nicht aus.
Vorteile der Förderpflege Pflege Bahr der R+V
Die Förderpflege der R+V bietet einen zusätzlichen finanziellen Schutz im Pflegefall. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die Pflegekosten komplett aufzufangen. Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V schützt daher den Versicherten und seine Angehörigen vor hohen Eigenleistungen im Pflegefall. Die staatliche Förderung der Pflege-Bahr-Versicherung macht sie zusätzlich während der beitragspflichtigen Zeit interessant. Der Staat bezuschusst diese Art der Pflegezusatzversicherung mit monatlich 5 Euro oder umgerechnet auf das ganze Jahr mit einem Zuschuss von 60 Euro. Alle Formalitäten rund um den staatlichen Zuschuss erledigt die R+V für ihre Versicherten. Für Pflege-Bahr-Versicherungen besteht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, jeder darf eine Pflege-Bahr-Versicherung ohne Ausschlusskriterien abschließen. Die Versicherung darf daher keine unternehmensinternen Abschlussvoraussetzungen festlegen. Deshalb ist ein Versicherungsabschluss auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Die allgemeinen Abschlussvoraussetzungen
Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr der R+V kann jeder abschließen, der mindestens 18 Jahre alt ist und über die Sozialversicherung pflegeversichert ist. Vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses dürfen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen werden. Die Versicherung kann von Menschen jeden Alters abgeschlossen werden. Ein Höchstalter zum Abschluss gibt es nicht.
Leistungen der Pflege Bahr bei der R+V
In der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der R+V kann die Höhe der Versicherungsleistung individuell festgelegt werden. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss die Leistungshöhe jedoch so gewählt werden, dass in Pflegestufe 3 eine Mindestleistung von 600 Euro erbracht wird und der Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro im Monat beträgt. Die innerhalb dieses Rahmens individuell festgelegten Versicherungsleistungen werden je nach Pflegestufe prozentual ausgezahlt. So leistet die R+V bei Pflegestufe 0 und 1 30 Prozent der vereinbarten Summe. Bei Einstufung in die Pflegestufe 2 erhält der Versicherte 70 Prozent der Leistungen und in Pflegestufe 3 erbringt die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der R+V den vollen Leistungssatz.
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Die Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung können unterschiedliche Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Beiträgen beinhalten. Nutzen Sie daher das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Tarif zur Pflege-Bahr-Förderpflege.