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Pflegeversicherung AOK Nordost

Pflegeversicherung AOK Nordost – Beitrag, Leistung & Test | Antrag Berlin, Brandenburg und Co.

Die AOK Nordost ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihr Online-Auftritt informiert umfassend über das Thema der Beantragung und über alle Varianten der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der größten gesetzlichen Krankenkasse im Nordosten Deutschlands.

Informativer Online-Auftritt

  • Internetpräsenz mit allen Infos zur Pflegeversicherung
  • Rechte, Pflichten und Möglichkeiten transparent erklärt

Komplexes Antragsverfahren leicht gemacht

  • Alle Anträge stehen als Download zur Verfügung
  • Auf Wunsch telefonische Unterstützung bei der Beantragung
  • Zügige Auszahlung garantiert

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer prüfen will, wie sich die AOK Nordost mit der gesetzlichen Pflegeversicherung im Vergleich zur privaten Absicherung darstellt, findet unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ einen Online-Rechner, der die private Ergänzung mit wenigen Eingaben berechnet.

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Wer ein Pflegegeld beantragen will bei der AOK Berlin, stellt schnell fest, dass der Versicherer keine eigene private Pflegeversicherung in seinem Tarifportfolio hat. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Berlin entspricht der Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dank des gut sortierten und informativen Online-Auftritts gestaltet sich ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Nordost vergleichsweise einfach. Der Versicherte erhält alle nötigen Informationen transparent und verständlich zusammengestellt. Ein Planungs-Check hilft, alle Schritte für den Pflegefall genau vorzubereiten. Damit sind Versicherte auf der sicheren Seite, wenn sie einen Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Nordost zu stellen haben.

Anbieter

Die AOK Nordost ist der größte Krankenversicherer in der Region Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Sie fasst die örtlichen Allgemeinen Ortskrankenkassen zusammen und ist für über 1,8 Millionen gesetzlich Versicherte der kompetente Ansprechpartner in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Leistungen aus einem Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Berlin basieren auf den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die dem Versicherten ein genau festgelegtes Paket an Kostenerstattungen zugesteht. Der Online-Auftritt sorgt dafür, dass sich Betroffene schnell und umfassend zu allen Fragen rund um den Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Nordost informieren können.

Informativer Online-Auftritt

Rund um den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Nordost fällt der Online-Auftritt positiv auf. Gebündelt im AOK Pflegeportal finden Betroffene alle Informationen rund um die Pflegeversicherung. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, doch auch ein Praxisratgeber und ein Planungs-Check sind enthalten. Einen besonders breiten Raum nimmt die Unterstützung der Angehörigen im Pflegefall ein. Denn letztlich ist es nicht damit getan, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Nordost zu stellen. Wer ein Pflegegeld beantragen will bei der AOK Brandenburg, sieht sich am Anfang einer Kette von Ereignissen, die das ganze Leben auf den Kopf stellt. Ist man mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert, ist ein Pflegegeld zu beantragen bei der AOK Berlin der so wichtige erste Schritt, um Unterstützung für die Angehörigen zu finden. Dazu ist der Online-Auftritt und insbesondere die Rubrik Hilfe für Helfer ein geeigneter erster Anlaufpunkt. Weitere wichtige Tipps rund um den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Nordost finden Versicherte und Interessenten im Kapitel Leistung und Antrag.

Individuelle Pflege nach Maß

Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Nordost stellen muss, benötigt eine individuelle Unterstützung und eine maßgeschneiderte Pflegeleistung. Der Online-Auftritt der AOK Nordost geht auf die möglichen Varianten in der Rubrik Leistungen und Antrag ausführlich ein. So verschafft sich der Betroffene mit seinen Angehörigen noch vor dem Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Berlin einen sorgfältigen Überblick, welche Form der Pflege besonders gut geeignet ist. Mit dieser maßgeschneiderten Unterstützung im Pflegefall geht es dann daran, einen Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Nordost zu stellen. Auch hier ist der Online-Auftritt eine wertvolle Hilfe.

Komplexes Antragsverfahren leicht gemacht

Wie jede Beantragung von Sozialleistungen scheint auch der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung der AOK Nordost auf den ersten Blick sehr komplex zu sein. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich schnell, dass ein Pflegegeld zu beantragen bei de AOK Berlin übersichtlich erklärt wird. Zunächst wird das gesamte Verfahren genau erläutert. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Nordost steht online zur Verfügung, er kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bevor eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung fließt, ist das Pflegegeld zu beantragen bei der AOK Brandenburg. Leistungen ohne Antrag sind nicht vorgesehen. Bei der Beantragung steht auch telefonische Unterstützung zur Verfügung. Wer beim Pflegegeld beantragen bei der AOK Brandenburg auf Schwierigkeiten stößt, setzt sich telefonisch oder persönlich mit der AOK in Verbindung und erfährt dann schnelle Hilfe im Notfall. Der Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Berlin ist so mit einem überschaubaren Aufwand korrekt gestellt, damit der Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Nordost schnell freigegeben werden kann.

Unterschiedliche Anträge zur Auswahl

Damit der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Nordost zügig gestellt ist, stehen für jede Form der Pflege unterschiedliche Anträge zur Verfügung. So kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme ebenso beantragt werden wie eine Leistung im Rahmen der Kurzzeitpflege oder wie eine reguläre Pflegeleistung. Die unterschiedlichsten Anträge sind eindeutig beschriftet. Wer Pflegegeld beantragen will bei der AOK Berlin, findet mit wenigen Schritten den korrekten Antrag und kann diesen zügig ausfüllen. Eine schnelle Bearbeitung und eine baldige Auszahlung der Leistung ist damit sichergestellt.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung kann mit privaten Pflegeversicherungen oder mit einer geförderten Pflege-Bahr unterstützt werden. Wie sich diese privaten Versicherungen für den persönlichen Versicherungsbedarf im Vergleich darstellen, zeigt der Online-Vergleichsrechner unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich