Pflegeversicherung BMG – Beiträge, Leistungen & Test
Die Pflegeversicherung des BMG gilt als Richtungsweisend für alle anderen sozialen Pflegeversicherungen. Sie legt die Beiträge wie auch die Leistungen fest und sorgt so dafür, dass alle Versicherten den gleichen Standard beim Eintreten eines Pflegefalles erhalten.
Die Beiträge
- der Beitrag der Pflegeversicherung des BMG wird prozentual zum Einkommen berechnet
- mitversicherte Kinder sind beitragsfrei
- Mitglieder einer sozialen Pflegeversicherung teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber
- der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG wird monatlich mit dem Beitrag zur Krankenversicherung eingezogen
Die Leistungen
- die Leistungen orientieren sich an der Pflegestufe und am Pflegeaufwand
- die Leistungen kommen erst dann zur Auszahlung, wenn ein Antrag gestellt wird
- die Höhe der Leistungen werden werden von der Pflegekasse festgelegt
- die Leistungen können in Form von Pflegegeld oder als Sachleistungen zur Auszahlung gebracht werden
Leistungen und Kosten der Pflegeversicherung vergleichen und berechnen
Die richtige Einstufung und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung können Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners ermitteln. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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In Deutschland wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt, damit Pflegebedürftige optimal versorgt und betreut werden können. Das Bundesministerium für Gesundheit – kurz BMG – gilt als die oberste Institution für die Pflegeversicherung. Hier laufen alle Fäden zusammen und die Ausgaben wie auch die Einnahmen werden über das BMG gesteuert. Als „Schirmherrin“ ist die Pflegeversicherung des BMG ausschlaggebend für alle Krankenkassen. Sie müssen sich an den Vorgaben orientieren und diese für ihre Versicherten übernehmen.
Momentan sind in Deutschland rund 70 Millionen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung und rund 10 Millionen Menschen in der privaten Pflegeversicherung versichert. Etwa 2,5 Millionen von ihnen beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung des BMG. Die Mehrheit wurde in die Pflegestufe I eingestuft.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG
Zum 1. Januar 2013 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG angepasst. Er liegt momentan bei 2,05%. Kinderlose Versicherte zahlen 2,3%. Zudem wurde eine Bemessungsgrenze eingeführt, die zu jetzigen Zeitpunkt bei 3.937,50 Euro pro Monat liegt. Den Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen gibt es diese Teilung nicht. Sie zahlen pauschal die Hälfte des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr ins immer beitragsfrei bei ihren Eltern versichert. Lernt oder studiert das Kind, so verlängert sich die Beitragsfreiheit bis zum 23. Lebensjahr.
Die Leistungen der Pflegeversicherung des BMG
Die Leistungen der Pflegeversicherung des BMG richten sich nach der Pflegestufe. Je höher der Betroffene dort eingestuft ist, umso höher fallen auch die monatlichen Zahlungen aus.
Für die häusliche Pflege werden folgende Leistungen der Pflegeversicherung des BMG gezahlt:
- Pflegestufe I: 235 Euro Pflegegeld
- Pflegestufe II: 440 Euro Pflegegeld
- Pflegestufe III: 700 Euro Pflegegeld
Pflegesachleistungen werden in folgendem Umfang ausgezahlt:
- Pflegestufe I: 450 Euro
- Pflegestufe II: 1.100 Euro
- Pflegestufe III: 1.550 Euro
Liegt ein erheblicher Pflegebedarf vor, steigen die Leistungen der Pflegeversicherung an:
- Pflegestufe 0: 120 Euro Pflegegeld
- Pflegestufe I: 305 Euro Pflegegeld
- Pflegestufe II: 525 Euro Pflegegeld
- Pflegestufe III: 700 Euro Pflegegeld
Die Sachleistungen bei einem erheblichen Pflegebedarf belaufen sich auf:
- Pflegestufe 0: 225 Euro
- Pflegestufe I: 665 Euro
- Pflegestufe II: 1.250 Euro
- Pflegestufe III: 1.550 Euro