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Pflegeversicherung BMG

Pflegeversicherung BMG – Beiträge, Leistungen & Test

Die Pflegeversicherung des BMG gilt als Richtungsweisend für alle anderen sozialen Pflegeversicherungen. Sie legt die Beiträge wie auch die Leistungen fest und sorgt so dafür, dass alle Versicherten den gleichen Standard beim Eintreten eines Pflegefalles erhalten.

Die Beiträge

  • der Beitrag der Pflegeversicherung des BMG wird prozentual zum Einkommen berechnet
  • mitversicherte Kinder sind beitragsfrei
  • Mitglieder einer sozialen Pflegeversicherung teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber
  • der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG wird monatlich mit dem Beitrag zur Krankenversicherung eingezogen

Die Leistungen

  • die Leistungen orientieren sich an der Pflegestufe und am Pflegeaufwand
  • die Leistungen kommen erst dann zur Auszahlung, wenn ein Antrag gestellt wird
  • die Höhe der Leistungen werden werden von der Pflegekasse festgelegt
  • die Leistungen können in Form von Pflegegeld oder als Sachleistungen zur Auszahlung gebracht werden

Leistungen und Kosten der Pflegeversicherung vergleichen und berechnen

Die richtige Einstufung und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung können Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners ermitteln. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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In Deutschland wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt, damit Pflegebedürftige optimal versorgt und betreut werden können. Das Bundesministerium für Gesundheit – kurz BMG – gilt als die oberste Institution für die Pflegeversicherung. Hier laufen alle Fäden zusammen und die Ausgaben wie auch die Einnahmen werden über das BMG gesteuert. Als „Schirmherrin“ ist die Pflegeversicherung des BMG ausschlaggebend für alle Krankenkassen. Sie müssen sich an den Vorgaben orientieren und diese für ihre Versicherten übernehmen.

Momentan sind in Deutschland rund 70 Millionen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung und rund 10 Millionen Menschen in der privaten Pflegeversicherung versichert. Etwa 2,5 Millionen von ihnen beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung des BMG. Die Mehrheit wurde in die Pflegestufe I eingestuft.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG

Zum 1. Januar 2013 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG angepasst. Er liegt momentan bei 2,05%. Kinderlose Versicherte zahlen 2,3%. Zudem wurde eine Bemessungsgrenze eingeführt, die zu jetzigen Zeitpunkt bei 3.937,50 Euro pro Monat liegt. Den Beitrag zur Pflegeversicherung des BMG teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen gibt es diese Teilung nicht. Sie zahlen pauschal die Hälfte des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr ins immer beitragsfrei bei ihren Eltern versichert. Lernt oder studiert das Kind, so verlängert sich die Beitragsfreiheit bis zum 23. Lebensjahr.

Die Leistungen der Pflegeversicherung des BMG

Die Leistungen der Pflegeversicherung des BMG richten sich nach der Pflegestufe. Je höher der Betroffene dort eingestuft ist, umso höher fallen auch die monatlichen Zahlungen aus.

Für die häusliche Pflege werden folgende Leistungen der Pflegeversicherung des BMG gezahlt:

  • Pflegestufe I: 235 Euro Pflegegeld
  • Pflegestufe II: 440 Euro Pflegegeld
  • Pflegestufe III: 700 Euro Pflegegeld

Pflegesachleistungen werden in folgendem Umfang ausgezahlt:

  • Pflegestufe I: 450 Euro
  • Pflegestufe II: 1.100 Euro
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro

Liegt ein erheblicher Pflegebedarf vor, steigen die Leistungen der Pflegeversicherung an:

  • Pflegestufe 0: 120 Euro Pflegegeld
  • Pflegestufe I: 305 Euro Pflegegeld
  • Pflegestufe II: 525 Euro Pflegegeld
  • Pflegestufe III: 700 Euro Pflegegeld

Die Sachleistungen bei einem erheblichen Pflegebedarf belaufen sich auf:

  • Pflegestufe 0: 225 Euro
  • Pflegestufe I: 665 Euro
  • Pflegestufe II: 1.250 Euro
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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