Pflegeversicherung SBK – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag
Die Pflegeversicherung der SBK tritt dann in Erscheinung, wenn bei einem Versicherten der Pflegefall vorliegt. Sie sorgt dafür, dass trotz finanziell aufwendiger pflege ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Die Beiträge
- Beiträge werden monatlichen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung bezahlt
- die Höhe der Beiträge richtet sich danach, ob man Kinder hat oder nicht
- einen Großteil der Kosten für die Pflegeversicherung teil man sich mit dem Arbeitgeber
Die Leistungen
- Leistungen richten sich nach der Pflegestufe und nach der Art der Pflege
- die Pflege kann im häuslichen Umfeld, teilstationär und vollstationär stattfinden
- zudem kann zwischen Pflegegeld und Sachleistungen gewählt werden
Der Antrag
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK muss immer schriftlich gestellt werden
- Antrag kann formlos oder mit Hilfe eines Formulars gestellt werden
Pflegeversicherung der SBK – Kosten und Leistungen berechnen
Mit Hilfe des Vergleichsrechners ist es Ihnen möglich, bereits im Vorfeld die Kosten sowie die möglichen Leistungen für die Pflegeversicherung von der SBK zu berechnen. Den Vergleichsrechner finden Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Eine Pflegeversicherung kommt dann in vollem Maße zu Tragen, wenn man im Alter oder durch eine Krankheit auf Pflege und zusätzliche Betreuung angewiesen ist. Gesetzlich versicherte Personen sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse versichert. Wer privat krankenversichert ist oder wer zur gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzlich privat vorsorgen möchte, der kann sich für eine freiwillige Weiterversicherung entscheiden. So auch bei der Pflegeversicherung der SBK.
Die Möglichkeiten der Versicherung
Alle Versicherten der SBK sind auch automatisch in der Pflegekasse der SBK versichert. Gleiches gilt für freiwillig versicherte Mitglieder und die Angehörigen der gesetzlich und freiwillig versicherten. Zudem besteht bei der SBK die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung zu nutzen. Diese ist dann sinnvoll, wenn man nicht mehr in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, muss innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der sozialen Pflegeversicherung ein Antrag auf Weiterversicherung gestellt werden.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung
Damit im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Pflegeversicherung der SBK abgerufen werden können, muss der Versicherte monatlich einen Beitrag einzahlen. Dieser wird automatisch mit der Krankenversicherung eingezogen. Ist der Versicherte kinderlos, so beträgt der Beitragssatz 2,30 Prozent des monatlichen Einkommens. Bei Versicherten mit Kindern wurde der Beitrag auf 2,05 Prozent festgelegt. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragsatzes. Zudem müssen kinderlose Versicherte einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent alleine entrichten.
Die Pflegeleistungen der SBK
Alle Pflegeleistungen, die über die Pflegeversicherung der SBK abgerufen werden können, orientieren sich an der ganz individuellen Situation des jeweiligen Pflegebedürftigen. So kommen einige Betroffene mit einer geringen Unterstützung aus, während andere wiederum auf eine umfassende Unterstützung angewiesen sind. Wie hoch die Unterstützung ausfallen muss, wird mit der Pflegestufe festgelegt. Zudem kann der Versicherte wählen, ob er die Hilfe in häuslicher Umgebung oder in teilstationärer oder vollstationärer Umgebung in Anspruch nehmen möchte. Nach all diesen Kriterien legt die Pflegekasse dann die Höhe des monatlichen Pflegegeldes oder der Sachleistungen fest.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK
Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK können alle Versicherten stellen, die einen Pflegebedarf haben. Zudem kann der Versicherte die Beantragung auch an einen gesetzlichen Vertreter oder einen Angehörigen übertragen. Dies geschieht meist dann, wenn der Pflegebedürftige auf intensive Pflege angewiesen ist und dadurch nicht selbst in der Lage ist, den Antrag zu stellen.
Für die Beantragung ist es ausreichend, wenn ein formloses Schreiben bei der Pflegekasse der SBK eingereicht wird. Außerdem kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK auch mit Hilfe eines eigens zur Verfügung gestellten Formulars gestellt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer, dass die Zahlungen erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, wenn der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der SBK bei der Pflegekasse eingegangen ist. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.