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Hallesche Pflegeversicherung

Hallesche Pflegeversicherung – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag

Bereits heute sind mehr als 2,5 Millionen Deutsche pflegebedürftig, und dies jeden Alters. Da von der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich ein Teilkaskoschutz zu erwarten ist, der maximal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten abdeckt, sollte für eine entsprechende, private Zusatzabsicherung gesorgt werden.

Pflegeversicherung der Hallesche – Leistungen

  • Tarif OLGA in vier unterschiedlichen Varianten
  • Option auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Höchstabschlussalter: 99 Jahre
  • Verzicht auf eine Wartezeit
  • Weltweite Leistungen, über die EU hinaus
  • bis zu 3.600 Euro monatliches Pflegegeld
  • dynamische Erhöhung des Pflegetagegeldes um 10 Prozent alle 3 Jahre
  • Leistungen werden rückwirkend zugesprochen
  • Assistance-Leistungen mit 24-Stunden-Garantie

Hallesche Pflegeversicherung im Test

  • Bewertung durch die Stiftung Warentest Finanztest im Februar 2011 für die Variante OLGA Plus
  • Preis-Leistungs-Verhältnis wurde lediglich mit einem „Ausreichend (4,1)“ bewertet
  • Gesamtnote „Ausreichend (3,7)“
  • Testergebnis: http://www.testberichte.de/p/hallesche-krankenversicherung-tests/olgaplus-testbericht.html

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der interne Tarifrechner ist mittels dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar und dabei behilflich, Beiträge und die dafür erhältlichen Leistungen zu ermitteln. Damit ist es möglich, die Absicherung zu erhalten, die zu den individuellen Lebensumständen passt. Im Anschluss ist der Abschluss direkt möglich.

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Bereits seit über 75 Jahren ist die Hallesche auf dem Versicherungsmarkt tätig. Im September 1934 wurde sie durch die heutige KKH gegründet, der Hintergrund war die Ausgliederung der privat Versicherten aus der gesetzlichen Krankenkasse, die gesetzlich beschlossen wurde. Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Versicherungsangebot ständig erweitert, es folgten Fusionen mit anderen Versicherern. Zu der Versicherungspalette gehört auch eine Pflegeversicherung der Hallesche.

Pflegeversicherung – Allgemeines

Pflegebedürftig zu werden, kann heutzutage jeden Menschen jeden Alters treffen. Mittlerweile sind es rund 2,5 Millionen Menschen, die in Deutschland bereits pflegebedürftig sind. Die auflaufenden Kosten, die die Pflege mit sich zieht, können enorm hoch ausfallen. Reicht das eigene Geld nicht aus, dann wird das Vermögen der Angehörigen zur Kostendeckung hinzugezogen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Art Teilkaskoschutz, denn sie übernimmt maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten. Eine private Pflegeversicherung ist anzuraten, jedoch konnte die Hallesche Pflegeversicherung im Test lediglich ausreichend abschneiden.

Pflegeversicherung der Hallesche – Leistungen

Mit dem Tarif OLGA bietet die Hallesche die Möglichkeit an, die Versorgungslücke durch die gesetzliche Pflegeversicherung zu schließen. Der Tarif ist in vier verschiedenen Variationen erhältlich, der sich an den Pflegestufen orientiert. Eine komplette Rundumversorgung ab der Pflegestufe 0 bietet nur die Variation OLGA Extra. Wer sich für eine niedrigere Variante entscheidet, erhält allerdings die Option auf eine Höherversicherung, ohne eine Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen. Mit der Pflegeversicherung der Hallesche ist es möglich, bis zu 3.600 Euro monatliches Pflegegeld zu erhalten. Dies wird auch gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige durchgeführt wird. Alle drei Jahre kann das Pflegetagegeld um 10 Prozent dynamisch erhöht werden. Eine bedarfsgerechte Absicherung ist auch bei Demenz in der Pflegestufe 0 möglich. Die Pflegeversicherung der Hallesche kann maximal bis zum 99. Lebensjahr abgeschlossen werden, die Leistungen sind weltweit, also selbst über die EU hinaus, gültig.

Hallesche Pflegeversicherung im Test

Im Februar 2011 wurde die Hallesche Pflegeversicherung im Test durch die Stiftung Warentest Finanztest bewertet. Auch wenn die Vertragsbedingungen für die Variante OLGA Plus, die mit 20 Prozent in den Test eingeflossen sind, als „Gut (2,2)“ bewertet werden konnten, so wurde das Preis-Leistungs-Verhältnis lediglich mit einem „Ausreichend (4,1)“ angegeben, so dass sich eine Gesamtnote von „Ausreichend (3,7)“ ergab. Im Gegensatz zu anderen Anbietern kann die Hallesche Pflegeversicherung im Test nicht überzeugen. Den Link zu dem Ergebnis gibt es hier: http://www.testberichte.de/p/hallesche-krankenversicherung-tests/olgaplus-testbericht.html

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Besonders in der Pflegeversicherung sollte eine Absicherung ausgewählt werden, die den eigenen Lebensumständen entspricht. Über den Link „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich der interne Tarifrechner erreichen, mittels dem die Beiträge ermittelt werden können. Weiterhin stehen zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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