Die Pflege Bahr SDK ist eine der Versicherungsgesellschaften, die Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Bahr Pflege SDK anbietet, die eine solide zusätzliche Absicherung für den Pflegefall anbietet. Und dies mit kleinen Preisen und Beiträgen, die auch von Geringverdienern und jungen Menschen aufgebracht werden können.
Preise
- ab 10 Euro Monatsbeitrag
- plus 5 Euro staatliche Förderung
- keine Aufschläge bei Vorerkrankungen
- keine Gesundheitsfragen
Leistungen
- entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
- Pflegestufe 0 – 10%
- Pflegestufe I – 20%
- Pflegestufe II – 30%
- Pflegestufe III – 100%
- Wartezeit von fĂĽnf Jahren
- entfällt nur bei Unfall
Preise und Leistungen der SDK berechnen und vergleichen
Überblick ist gut – Kontrolle ist besser. Wenn auch Sie genau abklären wollen, wie hoch die Preise wie auch die Leistungen der SDK Bahr Pflege Versicherung sind, dann können Sie dies mit Hilfe von unserem Vergleichsrechner tun. Er erstellt Ihnen ganz individuell ein Angebot, welches auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Den Rechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Die SDK – die Süddeutsche Krankenversicherung – bietet im Rahmen ihres Portfolios eine Pflege Bahr SDK an, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und somit eine gute zusätzliche Absicherung für den Pflegefall bietet.
Die Preise der Bahr Pflege SDK
Bei der Pflege Bahr SDK geht es darum, mit einem kleinen Beitrag und somit kleinen Preisen eine solide zusätzliche Absicherung für den Pflegefall zu erreichen. Und so beträgt der Mindestbeitrag pro Monat 10 Euro. Hinzu kommt die staatliche Förderung, die pro Monat 5 Euro beträgt und den Beitrag auf 15 Euro erhöht. Besonders für junge Menschen ist diese Vorsorge mit der Bahr Pflege SDK empfehlenswert, da die kleinen Preise das monatliche Budget nicht allzu sehr belasten und trotz alledem eine gute Absicherung erzielt werden kann.
Die Leistungen der Pflege Bahr SDK
Die Leistungen der Bahr Pflege SDK entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Diese schreiben vor, dass man:
- in Pflegestufe 0 – 10%
- in Pflegestufe I – 20%
- in Pflegestufe II – 30%
- und in Pflegestufe III – 100%
vom Monatsgeld erhält. Das Monatsgeld entspricht der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegestufe III.
Allgemeiner Hinweis: Eine Begrenzung beim Eintrittsalter ist nicht gesetzt. Um Anspruch auf Leistungen haben zu können, muss eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren vorliegen. Zudem muss eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt werden. Die Wartezeit entfällt nur dann, wenn man durch einen Unfall die Pflegebedürftigkeit erreicht hat.