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Pflegeversicherung Concordia

Die Concordia bietet in zwei verschiedenen Tarifen und einem Zusatztarif ein umfassendes Angebot zur Pflegegeldversicherung an.

Tarif PT „klassisch“

  • Tagessatz frei wählbar zwischen 5 und 150 Euro
  • für stationäre Pflege ab Pflegestufe I 100%iger Tagessatz
  • für ambulante Pflege in Pflegestufe I 25 %, in Pflegestufe II 50 %, in Pflegestufe III 100 % des Tagessatzes
  • keine Altersbegrenzung
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Wartezeit 12 Monate, im Pflegefall nach Unfall sofortiger Leistungsanspruch

Tarif PT1, PT2, PT3 „flexibel“

  • Tagessatz frei wählbar zwischen 5 und 150 Euro
  • flexible Gestaltung der Leistungshöhe in den Pflegestufen I bis III
  • keine Altersbegrenzung
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Wartezeit 12 Monate, im Pflegefall nach Unfall sofortiger Leistungsanspruch

Zusatztarif PT 0

  • kann zusätzlich zu den Tarifen „klassisch“ und „flexibel“ gewählt werden
  • Tagessatz bis maximal 100 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0

Testergebnisse

Testergebnisse von Stiftung Warentest unter http://www.test.de/thema/pflegeversicherung/ abrufbar

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegeversicherungen zu ermitteln, denn eine Zusatz-Pflegeversicherung ist für jeden notwendig. Auf Wunsch können Sie eine Pflegeversicherung nach dem Tarifvergleich sofort abschließen.

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Wer im Pflegefall entscheiden möchte wie und wo er gepflegt wird, kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Die gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten. Die Pflegeversicherung der Concordia gibt es in zwei Grundtarifen als Pflegetagegeldversicherung. Zudem schneidet die Concordia Pflegeversicherung im Test und Vergleich mit anderen Produkten gut bis sehr gut ab, sodass mit einer Pflegeversicherung von der Concordia jeder das passende Vorsorgemodell finden kann.

Pflege ist teuer

Im Zuge des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft wird es immer teurer, wenn pflegerische Betreuung und Hilfe notwendig wird. So kostet ein durchschnittlicher stationärer Pflegeplatz in Deutschland rund 3300 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt davon jedoch nur etwa 1500 Euro, wenn der Patient schwerst pflegebedürftig und in Pflegestufe III eingestuft ist. Der Rest muss selbst oder von Angehörigen finanziert werden. Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist also wichtig und notwendig. Die Pflegeversicherung der Concordia ist eine sogenannte Pflegetagegeldversicherung und kann in zwei unterschiedlichen Grundtarifen sowie einem Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Im direkten Vergleich mit gleichwertigen Versicherungsprodukten schneidet die Concordia Pflegeversicherung im Test verschiedener unabhängiger Institutionen gut bis sehr gut ab.

Tarif PT „klassisch“ der Concordia Pflegeversicherung im Test

Im Tarif PT „klassisch“ aus der Pflegeversicherung der Concordia ist der Tagessatz zwischen 5 und 150 Euro frei wählbar. Bei einer stationären Pflege erhält der Versicherte bereits ab Pflegestufe I den vollen Tagessatz. Im Falle einer ambulanten Pflege zahlt die Pflegeversicherung der Concordia im Tarif PT „klassisch“ in Pflegestufe I 25 %, in Pflegestufe II 50 % und in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Tagessatzes. Für den Abschluss gibt es keine Altersbegrenzung. Allerdings ist zum Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung notwendig. Nach Abschluss des Vertrages gibt es eine zwölfmonatige Wartezeit, bevor erstmalig ein Leistungsanspruch besteht. Bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit. Das vereinbarte Pflegegeld steht zur freien Verfügbarkeit. Das heißt, der Pflegegeldempfänger kann selbst entscheiden, wie das Tagesgeld eingesetzt wird.

Tarif PT1, PT2, PT3 „flexibel“ der Concordia Pflegeversicherung im Test

Auch für den Abschluss des Tarifs „flexibel“ gibt es keine Altersbeschränkung zu beachten. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach bestandener Gesundheitsprüfung zustande. Ein erster Leistungsanspruch besteht nach Ablauf einer zwölfmonatigen Wartezeit. Ausnahme ist auch in diesem Tarif der Pflegeversicherung Concordia die Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall. Im Pflegefall steht auch das Tagesgeld des Tarifs „flexibel“ zur freien Verfügung ohne Kostennachweis. Identisch zum Tarif „klassisch“ ist ebenfalls ein frei wählbarer Tagessatz von 5 bis 150 Euro. Der Unterschied zum Tarif „klassisch“ liegt in der flexiblen Gestaltung der Leistungshöhe in den einzelnen Pflegestufen. Wer beispielsweise bei einer leichten Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe I auf die Hilfe seiner Angehörigen zählen kann, hat die Möglichkeit für die Pflegestufe I einen geringen Tagessatz zu vereinbaren und erst für Pflegestufe II oder III einen höheren Satz vereinbaren. Im Umkehrschluss kann ein hoher Tagessatz bereits ab Pflegestufe I festgelegt werden, wenn keine Hilfe durch Angehörige oder andere nahe stehenden Personen zu erwarten ist. Damit bietet der Tarif „flexibel“ die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeversicherung genau auf den persönlichen Bedarf und die persönliche Lebenssituation anzupassen.

Zusatztarif PT0 der Concordia Pflegeversicherung im Test

Der Tarif PT0 kann zusätzlich zu den beiden Tarifen „klassisch“ und „flexibel“ abgeschlossen werden. Dabei kann ein individuell festgelegter Tagessatz bis zu maximal 100 Euro für Demenz in Pflegestufe 0 zu den Leistungen des Grundtarifes hinzu gewählt werden.

Testergebnisse

Die Pflegeversicherung der Concordia erzielt in ihrer Bewertung einschlägiger Institutionen durchweg gute bis sehr gute Ergebnisse. So wurde die Concordia Pflegeversicherung im Test von Ökotest in Ausgabe 3/2011 mit „sehr gut“ bewertet. Stiftung Warentest bewertete die Concordia Pflegegeldversicherung mit gut. Alle Ergebnisse von Stiftung Warentest stehen unter http://www.test.de/thema/pflegeversicherung/ als kostenpflichtige Downloads zur Verfügung.

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Eine Zusatz-Pflegeversicherung ist notwendig, wenn im Pflegefall vermieden werden soll, dass ein hoher Anteil der Pflegekosten selbst getragen werden muss. Nutzen Sie daher unseren seiteninternen Vergleichsrechner, um eine günstige und dennoch gute Pflegeversicherung zu finden. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Tarifrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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