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Pflegegeldversicherung AOK Plus

Pflegegeldversicherung AOK Plus – Beiträge, Leistungen & Test | Antrag Thüringen, Sachsen

Wer Pflegegeld beantragen will bei der AOK Sachsen, ist mit dem Online-Auftritt sehr gut beraten. Hier sind alle Anträge zu finden, die Beantragung selbst erfordert zügig und ermöglicht die schnelle Bearbeitung durch den Versicherer.

Die Pflege-Pflichtversicherung der AOK Plus

  • Gesetzliches Pflegegeld aus Pflege-Pflichtversicherung
  • Pflegetagegeld oder Pflegerente
  • Versorgungsangebot „Pflegeheim Plus“ für weitere Leistungen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wie sich die AOK Plus mit ihren Leistungen im Vergleich darstellt, zeigt ein Blick auf den Online-Rechner unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich >>“.

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Die AOK Plus gehört zu den besten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Von unabhängigen Verbraucherschutzinstitutionen mehrfach ausgezeichnet, überzeugt sie durch einen klar strukturierten Online-Auftritt, der alle wesentlichen Informationen für Versicherte abdeckt. Wer ein Pflegegeld beantragen will bei der AOK Sachsen, findet hier ebenso schnell alle relevanten Informationen und Anträge wie Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Thüringen stellen wollen. Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen steht im Mittelpunkt einer breiten Palette an Serviceleistungen rund um die Pflege, doch darüber hinaus überzeugt die AOK Plus auch in den Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Wahltarife.

Anbieter

Die AOK Plus ist in den Bundesländern Thüringen und Sachsen ansässig. Erst Anfang 2013 wurde die Kasse vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) erneut für ihren sehr guten Service ausgezeichnet. Auch Stiftung Warentest hat die AOK Plus als beste gesetzliche Krankenkasse beurteilt. Für den Versicherten sind diese Auszeichnungen angesichts der bestehenden Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ein wichtiger Hinweis auf ihre hohe Qualität. Besonders überzeugend ist der Online-Auftritt der Gesellschaft. So ist ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Thüringen ebenso problemlos online zu stellen wie ein Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen. Wer ein Pflegegeld beantragen muss bei der AOK Sachsen, geht dazu auf die Internetpräsenz der Krankenkasse und findet dort detailliert erklärt, wie der Antrag zu stellen ist.

Die Pflege-Pflichtversicherung der AOK Plus

Als gesetzliche Krankenkasse bietet die AOK Plus Leistungen auf der Pflege-Pflichtversicherung an, welche jeder gesetzlich Krankenversicherte als Pflichtversicherung abschließt. Entsprechend wird auch ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Thüringen oder ein Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen gestellt. Wer Pflegegeld beantragen will bei der AOK Sachsen, hat also die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zur Auswahl. Diese werden nicht den gesamten Pflegebedarf abdecken, da sie ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen erbringen, welche immer noch eine Deckungslücke bei den Pflegekosten hinterlassen. Dennoch bietet ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Thüringen oder ein Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen die so wichtige Unterstützung im Pflegefall, damit ein Teil der Pflegekosten abgedeckt ist.

Keine Zusatzversicherung zur Auswahl

Die AOK Plus besticht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch interessante zusätzliche Leistungen, welche sich aus Wahltarifen und Zusatzversicherungen ergeben. Eine zusätzliche private Pflegepflichtversicherung oder eine staatlich geförderte Pflegeversicherung wird von der AOK Plus nicht angeboten. Sie fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der privaten Krankenversicherer. Dennoch beziehen Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, welche im Pflegefall über einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der AOK Thüringen oder über einen Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen angefordert werden. Der gut durchdachte Online-Auftritt weist schnell den Weg, wenn man Pflegegeld beantragen will bei der AOK Sachsen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Krankenversicherung frei zu wählen. Deshalb empfiehlt sich die Wahl des passenden Versicherers anhand von angesagten Analyse- und Ratingergebnissen. Im Bereich der Preisgestaltung sind wenige Unterschiede zu verzeichnen, da der Beitragssatz gesetzlich festgelegt ist. Interessant ist die optionale Erhebung von Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung, auf welche die AOK Plus derzeit verzichtet. Damit man eine späteren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Thüringen oder einen Antrag auf Pflegegeld der AOK Thüringen schnell und mit den erwarteten Kostenerstattungen einreichen kann, empfiehlt sich vor dem Vertragsabschluss ein Versicherungsvergleich. Er sorgt dafür, dass es im Leistungsfall keine bösen Überraschungen hinsichtlich des Services und der Leistungen gibt, wenn man Pflegegeld beantragen will bei der AOK Sachsen. Der Versicherungsvergleich wird unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und führt zu einem Online-Rechner für einen unabhängigen Vergleich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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