Eine Zusatzversicherung-Pflegegeld ist wichtig, um hohe Eigenleistungen im Pflegefall zu vermeiden. Die AOK Niedersachsen bietet ihren Mitgliedern den gesetzlichen und einen zusätzlichen Versicherungsschutz an.
Leistungen gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflegegeld
- Sachleistungen
als pflegebedürftig gilt
- wer nicht in der Lage ist, regelmäßige Alltagsverrichtungen alleine durchzuführen
als Günde für Pflegebdürftigkeit gelten
- körperliche, seelische, geistige Erkrankungen
- Behinderungen
vom Antrag bis zum Erhalt von Leistungen
- Antrag stellen – Antragsformulare unter http://www.aok.de/assets/media/niedersachsen/formular_pflegeversicherung1.pdf
- Einstufung in Pflegeklasse 0 bis III durch den MDK
- Bewilligung oder Ablehnung durch die AOK
- Leistungsbezug
Zusatzversicherung bei der AOK
- schließt die Kostenlücke
- als Pflegetagegeldversicherung erhältlich
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Ein Pflegefall ist immer eine große finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Angehörige. Daher gibt es seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen des Sozialversicherungssystems. Die AOK Niedersachsen bietet als die gesetzliche Pflegeversicherung sowie die Pflegeversicherung als Zusatzversicherung an. Um Leistungen aus der gesetzlichen und/oder der zusätzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss vorab immer ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Niedersachsen gestellt werden.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zielen darauf ab, die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld zu fördern und zu unterstützen. Dabei kann die Pflege von Angehörigen oder von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Auch eine Kombination aus Pflege durch Angehörige und Pflegedienst wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung der AOK Niedersachsen bezuschusst. Die Versicherungsleistungen richten sich nach der Eingruppierung in Pflegestufen. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird der Patient in die Pflegestufen 0 bis III eingestuft. Die Leistungen der Pflegeversicherung können aus Pflegegeld oder Sachleistungen sowie aus der Kombination beider Leistungsvarianten bestehen. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Niedersachsen gestellt werden. Ohne Pflegegeld zu beantragen kann die AOK Niedersachsen keine Leistungen bewilligen.
Wann gilt ein Patient als pflegebedürftig
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Niedersachsen gestellt und die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dazu erfolgt eine Pflegebegutachtung durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen). Nach der allgemeinen Definition sind für die Pflegeversicherung Menschen als pflegebedürftig einzustufen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, regelmäßige Alltagsverrichtungen alleine durchzuführen. Gründe für eine vorliegende Pflegebedürftigkeit können körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen sein. Erst wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und einer entsprechende Pflegestufe (0 bis III) zugeteilt wurde kann ein Antrag auf Pflegegeld von der AOK Niedersachsen genehmigt werden.
Neuerungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung seit 2013
Seit dem 1.1.2013 wurden die Leistungen und die Voraussetzungen zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung neu geregelt. So musste bis Ende 2012 ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung von der AOK Niedersachsen abgelehnt werden, wenn nicht mindestens eine Einstufung in die Pflegestufe I vorlag. Seit 2013 kann bei der Einstufung in die Pflegeklasse 0 bereits ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Niedersachsen gestellt werden. Auch wurden die Höhe des Pflegegeldes sowie der Sachleistungen angehoben. Pflegegeld zu beantragen bei der AOK Niedersachsen ist somit seit Januar 2013 für weitaus mehr Menschen möglich.
Pflegegeld beantragen bei der AOK Niedersachsen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst immer erst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Niedersachsen gestellt werden. Dazu hält die AOK Niedersachsen entsprechende Antragsformulare bereit. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der AOK Niedersachsen oder auf der Homepage unter http://www.aok.de/assets/media/niedersachsen/formular_pflegeversicherung1.pdf erhältlich. Es ist sinnvoll auf die vorgedruckten Antragsformulare zurückzugreifen, um Pflegegeld zu beantragen weil die AOK Niedersachsen sonst den Antrag schon aufgrund von Formfehlern ablehnen könnte. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Niedersachsen sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, denn ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Pflegegeld beantragen bis die AOK Niedersachsen erstmalig Leistungen erbringt, muss mit mehreren Wochen gerechnet werden. Nachdem ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Niedersachsen gestellt wurde, erfolgt die Eingruppierung in die entsprechende Pflegestufe durch den MDK. Der medizinische Dienst übermittelt das Begutachtungsformular direkt an die AOK. Daraufhin wird über den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung von der AOK entschieden. Erst dann werden erstmalig Leistungen durch die Pflegeversicherung erbracht.
Private Zusatzversicherung über die AOK Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen bietet Ihren Mitgliedern neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung einen zusätzlichen Schutz durch eine Pflege-Zusatzversicherung an. Dabei handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Seit Januar 2013 wird eine auf privater Basis abgeschlossene Zusatz-Pflegegeldversicherung durch die neue Regelung im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) mit bis zu 60 Euro Zuschuss pro Jahr staatlich gefördert. Der Abschluss eine Pflegetagegeldversicherung hat über die staatliche Förderung hinaus mehrere große Vorteile. Zum einen schließt eine Zusatzversicherung zumindest einen Teil der Versorgungslücke im Pflegefall. Trotz der Leistungserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht diese zur Deckung der realen Pflegekosten meist nicht aus. Eine Zusatzversicherung schließt die Kostenlücke. Im Leistungsfall muss auch für die Zusatzversicherung ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Niedersachsen gestellt werden. Es ist sinnvoll, für gesetzliche und Zusatzversicherung Pflegegeld zu beantragen und der AOK Niedersachsen beide Anträge parallel zukommen zu lassen. Auch nach einem Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Niedersachsen für die Pflege-Zusatzversicherung wird der Leistungsanspruch anhand einer Einstufung in die Pflegestufen 0 bis III ermittelt.
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