Pflegegeld SVA – Informationen, Gesetze & Tipps
Das Pflegegeld der SVA steht all jenen Versicherten zu, die Unterstützung bei der täglichen Pflege und Betreuung benötigen. Die Pflege und Betreuung muss von Angehörigen oder Freuden in den eigenen Räumen des Betroffenen durchgeführt werden.
Der Leistungsumfang
Wenn ein Antrag auf Pflegegeld der SVA oder ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt wird, richtet sich die Höhe der Leistungen nach der Einstufung in 7 vorhandene Stufen. Ausschlaggebend ist der Zeitaufwand für die Pflege und die Betreuung.
- Stufe 1: mehr als 60 Stunden pro Monat
- Stufe 2: mehr als 85 Stunden pro Monat
- Stufe 3: mehr als 120 Stunden pro Monat oder eine starke Sehbehinderung oder die Nutzung eines Rollstuhls
- Stufe 4: mehr als 160 Stunden pro Monat oder eine Blindheit, die Nutzung eines Rollstuhls und eine Inkontinenz
- Stufe 5: mehr als 180 Stunden pro Monat und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand mit dem Einhergehen von starken körperlichen Einschränkungen
- Stufe 6: mehr als 180 Stunden pro Monat und einem Pflegeaufwand, der Tag und Nacht benötigt wird
- Stufe 7: mehr als 180 Stunden pro Monat mit einer Tag- und Nachtbetreuung und dem Einsatz von lebenserhaltender Technik
Pflegegeld der SVA berechnen
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Das Pflegegeld wurde eingeführt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine angemessene Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Zudem zielt es darauf hinaus, dass die Betroffenen so lange wie nur möglich ein selbstbestimmtes und uneingeschränktes Leben führen können. Wer einen Anspruch auf Pflegegeld hat, ist vom Gesetzgeber ganz klar geregelt. Auch die SVA – die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – zahlt Pflegegeld an ihre Versicherten.
Wer Anspruch auf Pflegegeld der SVA hat
Einen Antrag auf Pflegegeld der SVA können all jene Versicherten stellen, die durch eine psychische, geistige oder körperliche Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen und zu pflegen. Die benötigte Unterstützung muss dabei ein Mindestausmaß von 60 Stunden pro Monat übersteigen.
Zudem muss der Zustand der Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate gegeben sein. Der Pflegebedürftige muss in Deutschland leben und sollte den Antrag auf Pflegegeld der SVA selbst stellen oder einen Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter damit beauftragen.
Die Höhe des Pflegegeldes der SVA
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich immer nach dem Pflegebedarf. Die SVA arbeitet mit 7 Stufen, die entsprechend des Pflegebedarfs gestaffelt sind. Gerechnet wird in Stunden. Während man bei Stufe 1 von einem monatlichen Aufwand von mindestens 60 Stunden ausgeht, wird der Aufwand in Stufe 7 mit mehr als 180 Stunden pro Monat angegeben. Zudem müssen gravierende Einschränkungen vorliegen, die die eigene Versorgung nicht möglich machen. Hierzu gehören unter anderem technische Geräte, die die entsprechenden Voraussetzungen für Atmung und Nahrungsaufnahme schaffen.
Der Antrag auf Pflegegeld der SVA
Ein Antrag auf Pflegegeld der SVA muss immer schriftlich gestellt werden. Hierfür kann ein speziell angebotenes Formular verwendet werden oder aber der Antrag auf Pflegegeld der SVA wird formlos gestellt. Wichtig ist, dass die Leistungen erst dann gezahlt werden, wenn der Antrag bei der SVA eingegangen ist. Rückwirkende Leistungen sind nicht vorgesehen. Sollte sich das Pflegegeld im Laufe der Zeit erhöhen, so geschieht dies immer zum Monatsanfang. Auch hier kann rückwirkend nichts geltend gemacht werden.
Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern?
Die SVA hält für viele unterschiedliche Berufsgruppen ein Pflegegeld bereit. Und so kann auch ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt werden. Der Antrag läuft genauso ab wie bei jeder anderen Berufsgruppe. Und auch die Einstufung beim Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern ist den anderen Berufsgruppen angepasst. Trotz alledem ist es wichtig, dass die Berufsgruppe immer genau angegeben wird, da so die Pflegebedürftigkeit und der sonstige Aufwand besser eingeschätzt werden kann.
Möchten Sie also einen Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern stellen, so vergessen Sie nicht, ihr Betätigungsfeld genau anzugeben. Es kann nur zu Ihrem Vorteil sein.
Allgemeine Hinweise
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich am Anfang eines jeden Monats. Es ist dabei nicht relevant, ob ein allgemeiner Antrag oder ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt wurde. Sollte der Betroffene während der Zahlung des Pflegegeldes stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden, so ruht der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Entlassung. Auch bei einem Aufenthalt in einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung ruht der Anspruch. Sollte es Änderungen in der Pflege geben, so muss dies unverzüglich an die SVA gemeldet werden.