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ARAG Pflegeversicherung

ARAG Pflegeversicherung – Beitrag, Leistung & Test | Antrag

Eine Pflegebedürftigkeit ist keine Sache des Alters, sondern kann jeden Menschen treffen. Durch die gesetzliche Pflegeversicherung werden maximal 50 Prozent der anfallenden Kosten übernommen, so dass die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Wenn dies nicht ausreicht, müssen die Angehörigen mit ihrem Vermögen haften. Die Pflegeversicherung der ARAG bietet die Möglichkeit, die Pflichtleistungen aufzustocken.

ARAG Pflegeversicherung Tarif 685 – Leistungen

  • Aufstockung der Pflegepflichtleistungen zwischen 20% und 200%
  • Wartezeit nach Vertragsabschluss entfällt
  • Nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung Demenzleistung bis maximal 200%
  • Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim wird übernommen
  • pflegerisch-betreuende Leistungen sowie Komfortleistungen im Pflegeheim werden erstattet
  • Leistungen bei Transportkosten zur Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen werden europaweit inklusive Schweiz erbracht

Einschränkungen

  • bei Pflegestufe 0 ist die Laienpflege bei einer Demenz nicht erstattungsfähig
  • Leistungsanspruch erst ab Pflegestufe I möglich

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Über den Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ ist der interne Tarifrechner erreichbar. Hierüber lassen sich Beiträge und Leistungen genauer einsehen, so dass jeder Versicherte die Pflegeversicherung auswählen kann, die zu seinen persönlichen Bedürfnissen passt. Ein Abschluss kann anschließend direkt durchgeführt werden.

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Im Jahr 1935 wurde der ARAG Konzern vom Rechtsanwalt Heinrich Faßbender als reine Rechtschutzversicherung gegründet. In den 60er Jahren kamen weitere Sparten aus der Versicherungsbranche hinzu. Um das Versicherungsangebot umfangreich abzudecken, wurden ab den 80er Jahren andere Versicherer übernommen, ebenfalls beschäftigte sich das Unternehmen damit, seinen Wirkungskreis auf das Ausland auszuweiten. Heute kann der Konzern zu den größten Versicherern geführt werden, die noch immer familiengeführt sind. Ebenfalls gehört eine Pflegeversicherung der ARAG zu dem Versicherungsangebot.

Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung

In die Pflegebedürftigkeit zu kommen, ist schon lange kein Thema des Älterwerdens mehr. Immer mehr junge Menschen sind davon betroffen und möchten dennoch in den eigenen vier Wänden leben. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, je nach Pflegestufe, einen Zuschuss zu den anfallenden Kosten. Jedoch decken diese maximal 50 Prozent der Ausgaben, so dass mittels einer privaten Pflegeversicherung die Versorgungslücke geschlossen werden sollte. Andernfalls werden selbst Angehörige zur Kasse gebeten, wenn die eigenen, finanziellen Mittel nicht ausreichen. Die ARAG Pflegeversicherung Tarif 685 kann eine optimale Alternative darstellen.

Die ARAG Pflegeversicherung Tarif 685

Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufzustocken, wird eine Pflegeversicherung der ARAG angeboten. Sie ist dazu gedacht, um die finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall zu erhalten. Hierbei kann der Versicherte die Pflegepflichtleistungen zwischen 20 Prozent und 200 Prozent aufstocken. Während bei Demenz vielfach kaum Leistungen erbracht werden, ist es möglich, mit dem ARAG Pflegeversicherung Tarif 685, nach der Umstellung auf Unisex, höhere Leistungen zu beanspruchen. Dies gilt jedoch lediglich bei nachgewiesenen Kosten. Ist noch keine Pflegestufe erreicht, dann werden maximal 440 Euro nach Vorleistung durch die gesetzliche Absicherung geleistet. Allerdings wird auch in diesem Fall von der Pflegeversicherung der ARAG der Nachweis der tatsächlichen Kosten verlangt. Dies bedeutet, dass keine Laienpflege möglich ist.

ARAG Pflegeversicherung Tarif 685 – weitere Leistungen

Bei der Pflegeversicherung der ARAG besteht nach dem Abschluss ein sofortiger Versicherungsschutz, die übliche Wartezeit entfällt vollständig. Muss der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht werden, dann werden die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung übernommen. Ebenfalls werden, neben den pflegerisch-betreuenden Leistungen, auch zusätzlich besondere Komfortleistungen im Pflegeheim übernommen. Wird der Bedürftige zuhause gepflegt und fallen Transportkosten zu einer Tages- oder Nachtpflege an, dann sind auch diese Ausgaben erstattungsfähig, sofern sich eine Differenz aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ergibt. Ein besonderer Vorteil: Die Leistungen aus der Pflegeversicherung der ARAG sind europaweit inklusive der Schweiz gültig.

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Gerade bei der Pflegeversicherung ist es sehr wichtig, auf die Leistungen zu achten, die den individuellen Bedürfnissen angepasst sein sollten. Mittels dem Versicherungsvergleich, der direkt über den Link „Zum Versicherungsvergleich“ erreicht werden kann, sind weitere Informationen zum Thema erhältlich. Der interne Tarifrechner ist dabei behilflich, die Beiträge zu ermitteln, so dass die leistungsstärkste Versicherung zum günstigsten Beitrag herausgefunden werden kann.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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