Bei der AOK Hessen kann zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein Pflegegeldversicherung auf privater Basis abgeschlossen werden.
Pflegegeldversicherung der AOK Hessen
- ein vertraglich festgelegter Tagessatz bestimmt die maximale Leistung im Pflegefall
- Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe
- zum Erhalt des Pflegegeldes muss ein Antrag gestellt werden
- Pflegegeld kann nach Bedarf eingesetzt werden
Pflegestufen
- Pflegestufe 0 – leicht Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 2 – schwere Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 3 – schwerste Pflegebedürftigkeit
Leistungen werden nach Feststellung einer Pflegestufe erbracht.
Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen
Formularvordrucke unter http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-formular-antrag-pflege-24794.php
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Bei der AOK Hessen kann zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Zusatz-Pflegegeldversicherung abgeschlossen werden. Eine weiterführende Absicherung auf privater Basis ist dringen anzuraten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt bei weitem nicht die Kosten, die im Pflegefall tatsächlich entstehen. Um im Bedarfsfall Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen gestellt werden.
Das Versicherungsprinzip der Pflegegeldversicherung
Pflegeversicherungen als Zusatzversicherung können in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden. Die häufigste Variante ist die Pflegegeldversicherung. Diese Versicherungsform bietet auch die AOK Hessen an. Bei der Pflegegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz vertraglich vereinbart, der beim Eintreten eines Pflegefalles von der Versicherung ausgezahlt wird. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des vereinbarten Tagessatzes. Die Mitglieder der AOK Hessen haben automatisch neben ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auch den gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz bei der AOK. Eine zusätzliche Pflegegeldversicherung sinnvoll und ratsam, denn die Leistungen des gesetzlichen Schutzes reichen im Pflegefall nicht aus, um alle Kosten zu decken. Sollen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, muss erst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen gestellt werden. Damit der Antrag auf Pflegegeld von der AOK Hessen bewilligt wird, wird die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers überprüft. Auch der Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen für die Zusatzpflegeversicherung kann erst bei Erreichen einer Pflegestufe erfolgreich gestellt werden.
Wann ist ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen erfolgreich?
Die gesetzliche und zusätzliche Pflegeversicherung erbringen grundsätzlich nur Leistungen, wenn ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt wird. Sobald der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen für die gesetzliche Versicherung vorliegt, wird die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) überprüft und dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zugeteilt. Das entsprechende Prüfungsformular wird vom MDK direkt an die AOK vermittelt. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich letztendlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Im Falle der Zusatzversicherung muss ebenfalls ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen gestellt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich auch hier nach der bescheinigten Pflegestufe.
Die Pflegestufen
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird jeder Patient nachdem er einen Antrag zu Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt hat in eine der Pflegestufen eingruppiert. Pflegestufe 0 wird bei einer leichten Pflegebedürftigkeit erteilt. Zur Pflegestufe 1 gehören Patienten mit erheblicher Pflegebedürftigkeit. Bei einer schweren Pflegebedürftigkeit wird die Pflegestufe 2 bewilligt. Schwerstpflegebedürftige erhalten die Pflegestufe 3. Die erteilte Pflegestufe ist auch für den Antrag zu Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen in Bezug auf die Zusatzversicherung von Bedeutung, denn der Pflegebedürftige erhält nur bei Pflegestufe 3 den Pflegegeld-Höchstsatz.
Was bedeutet Pflegegeld?
Wenn ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen für die Zusatzversicherung eingereicht wurde und ein Pflegegeld entsprechend der bescheinigten Pflegestufe bewilligt wurde, können der Pflegebedürftige und dessen Angehörige das monatliche Pflegegeld ganz nach Belieben einsetzen. So kann das Pflegegeld den pflegenden Angehörigen als finanzielle Unterstützung dienen, für einen Pflegedienst verwendet werden oder notwendige Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege vorgenommen werden. Wird ein Antrag für Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen für die Versicherung im Rahmen der Sozialversicherung bewilligt, können die Leistungen entsprechend der vorliegenden Pflegestufe aus Pflegegeld oder Sachleistungen bestehen. Auch das Pflegegeld aus der Sozialversicherung kann für den privaten Pflegeaufwand oder für einen Pflegedienst verwendet werden.
Einen Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen stellen
Soll ein Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt werden, ist es sinnvoll diesen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Nachdem der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen eingereicht wurde, wird zunächst die Schwere der Pflegebedürftigkeit durch den MDK festgestellt. Erst danach wird der Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen bewilligt oder abgelehnt. Dieses Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. Formularvordrucke zum Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen gibt es auf der Homepage der AOK Hessen unter http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-formular-antrag-pflege-24794.php. Der Formularvordruck kann am PC ausgefüllt werden. Anschließend muss der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen beim Sachbearbeiter in der zuständigen Geschäftsstelle eingereicht werden.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist empfehlenswert, denn sie schützt vor den hohen Kosten im Pflegefall. Die Leistungen der Pflegeversicherung aus der Sozialversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten und günstigsten Zusatz-Pflegeversicherungen zu berechnen.