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KVB Pflegeversicherung

KVB Pflegeversicherung – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld

Definition

  • KVB steht für Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Überall dort, wo KVB ansässig ist, gibt es eine Pflegeversicherung

KVB Leistungen der Pflegeversicherung

  • Pflege wird direkt gezahlt, aber auch Antrag auf Pflegegeld der KVB möglich
  • Pflegegeld kann auch an Pflegepersonen gezahlt werden
  • Maximale Leistung liegt bei 1550 Euro monatlich
  • In Pflegestufe 0 sonst 120 Euro, in 1 205 oder 305 Euro, in 2 440 oder 525 Euro

Aufnahmekriterien

  • Mitarbeiter der Bahn
  • Verwandt mit einem Mitarbeiter der Bahn
  • Zusätzlicher gesetzlicher Schutz

Beitragssätze

  • Abhängig vom Eintrittsalter

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Stellen Sie jetzt fest, ob die Pflegeversicherung der KVB das richtige Angebot ist. Klicken Sie auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“ und vergleichen Sie Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung der KVB mit anderen Anbietern.

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Die KVB ist die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die allerdings nach der Privatisierung des Logistik-Unternehmens die Exklusiv-Mitgliedschaft aufgegeben hat und heute weitgehend jedem Bahnbeamten offen steht. Es gibt überall dort, wo die KVB ansässig ist, eine eigene Versicherung: Es gibt also z.B. eine KVB Wuppertal Pflegeversicherung oder eine KVB Münster Pflegeversicherung. Die KVB Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei allerdings identisch.

KVB Leistungen der Pflegeversicherungen

Die KVB Leistungen der Pflegeversicherungen decken die häusliche Pflege (auch bei Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson), Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, zusätzliche Leistungen bei einem erheblichen Betreuungsbedarf sowie eine Pflegeberatung ab. Gezahlt wird auch eine teilstationäre Pflege, eine Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Pflege. Auf Wunsch werden die KVB Leistungen der Pflegeversicherung auch an eine Pflegeperson gezahlt. Hierfür muss ein Antrag auf Pflegegeld der KVB gestellt werden. Wer beispielsweise die Leistungen der KVB Wuppertal Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss folgendes wissen: Es handelt sich um eine private Pflegeversicherung, die von der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) vergeben wird. Die Leistungsobergrenze für eine Pflege liegt bei 1550 Euro monatlich.

Antrag auf Pflegegeld der KVB

Wer einen Antrag auf Pflegegeld der KVB stellt, erhält allerdings nur in der Pflegestufe die volle Summe, ansonsten deutlich weniger, kann die Mittel dafür allerdings frei einsetzen. So zahlt beispielsweise die KVB Wuppertal Pflegeversicherung 120 Euro monatlich in der Pflegestufe Null, 235 Euro in der Pflegestufe 1 sowie 440 Euro in der Pflegestufe 2. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit steigen die Zahlungen auf 305 bzw. 525 Euro. Im Antrag auf Pflegegeld der KVB muss speziell vermerkt werden, wer der Empfänger der Zahlungen ist. Die Leistungen der KVB Wuppertal Pflegeversicherung sowie der anderen Versicherungen der jeweiligen Städte werden bei den Pflegestufen 1 und 2 alle sechs Monate und bei Pflegestufe 3 alle drei Monate überprüft.

Aufnahmekriterien

Wer beispielsweise in die KVB Wuppertal Pflegeversicherung aufgenommen werden möchte, muss hierfür Mitarbeiter der Bahn oder mit einem von diesen verwandt sein. Zudem muss ein passender gesetzlicher Schutz nachgewiesen werden. Dies gilt allerdings nicht für Personen, die bereits vor 1995 bei der Bahn beschäftigt waren, weil sie die KVB Leistungen der Pflegeversicherung aufgrund der damaligen Rechtsstellung der KVB auch noch als gesetzliche Vorsorge in Anspruch nehmen dürfen.

Beitragssätze

Die Leistungen der Pflegeversicherung der KVB sind stets gleich: Entweder wird die Pflege direkt bezahlt oder man stellt einen Antrag auf Pflegegeld der KVB und übernimmt diese Aufgabe selbst. Allerdings unterscheiden sich die Beitragssätze: Diese hängen nicht vom Verdienst, sondern vom Lebensalter beim Eintritt in die Versicherung ab. Der Höchstbetrag liegt momentan bei 1,95 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und entspricht damit dem Wert der sozialen Pflegeversicherung.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

In unterschiedlichen Tests werden zwar die günstigen Beiträge zur Pflegeversicherung der KVB gelobt. Gleiches gilt auch für die Rücklagen, die man beispielsweise bei der KVB Wuppertal Pflegeversicherung bilden kann oder die Anwartschaften, die man erwerben kann, doch kritisiert werden die Leistungen und das starre und oft bürokratische Verfahren, was durch den besonderen Charakter der KVB resultiert. Es macht deshalb Sinn, die Kosten und die Leistungen mit anderen Anbietern zu vergleichen. Hierfür muss man lediglich auf den unteren Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“ klicken.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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