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Pflegeversicherung LVM

Pflegeversicherung LVM – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag

Wird der Mensch zu einem Pflegefall, laufen enorme Kosten auf, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur zu etwa 50 Prozent aufgefangen werden. Die Pflegeversicherung der LVM wird unter einer geförderten Variante und einer Pflegezusatzversicherung unterschieden, die zusammen ein optimales Paket ergeben.

Leistungen „Pflege-Bahr

  • jährlicher Zuschuss 60 Euro bei einer Mindesteigenleistung von monatlich 10 Euro
  • gültig für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr
  • Beantragung der Zuschussleistung durch die LVM
  • Wartezeit nach Vertragsabschluss: 5 Jahre
  • Wartezeit entfällt, wenn ein Unfall die Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist
  • doppelte Leistungen bei den Pflegestufen 0 und II durch die LVM

Leistungen Pflegezusatzversicherung

  • Tarif PZT-Komfort schließt die Versorgungslücken der gesetzlichen und geförderten Pflegeversicherung
  • Tagegeld zwischen 300 und 3.000 Euro monatlich abschließbar
  • dreijährige Wartezeit entfällt bei einem Eintrittsalter bis 60 Jahre
  • Pflegetagegeld wird selbst dann gezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen
  • dynamische Anpassung des Tagegelds bis zum Ende des 64. Lebensalters

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Um die Pflegeversicherung herauszufinden, die speziell zu den individuellen Bedürfnissen passt, kann der Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ genutzt werden. Darüber ist eine Beitragsberechnung möglich, ein Abschluss kann umgehend durchgeführt werden.

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Die LVM kann mittlerweile auf eine mehr als 100jährige Geschichte zurückblicken. Der Grundgedanke war im Jahr 1896 ursprünglich, eine Versicherung von Landwirten für Landwirte ins Leben zu rufen. So gründeten westfälische Landwirte einen Haftpflichtversicherungsverein. In den 60er Jahren wurde die LVM für das gesamte Bundesgebiet zugänglich, auch weitere Versicherungen kamen hinzu. Seit dem Jahr 1974 ist die Personenbeschränkung aufgehoben, die LVM steht jedem Bürger frei. Weitere Kooperationen mit anderen Partnern sichern die Erweiterung der Produktpalette zu. Auch eine Pflegeversicherung der LVM gehört zum Angebotspaket.

Definition Pflegeversicherung

Vor allem junge Leute setzen sich kaum mit dem Thema der Pflegeversicherung auseinander, jedoch gibt es bereits etwa zwei Millionen Pflegefälle in Deutschland, die aus allen Altersschichten stammen. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl bis zum Jahr 2030 verdoppeln wird. Daher wurde vom Staat die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt – allerdings decken diese gerade mal 50 Prozent. Damit die finanzielle Belastung für den Pflegebedürftigen sowie seine Angehörigen abgefangen werden können, stellt die LVM Pflegeversicherung eine gute Alternative dar. Die Pflegeversicherung der LVM ist als Pflegezusatzversicherung sowie als geförderte Pflegeversicherung erhältlich. Idealerweise sollte eine Absicherung beide Module umfassen.

Die geförderte LVM Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung der LVM mit staatlicher Förderung ist erst seit dem Januar 2013 erhältlich. Hierbei werden alle Versicherten unterstützt, die eigenverantwortlich für einen möglichen Pflegefall vorsorgen möchten. Die Absicherung, die auch als „Pflege-Bahr“ bekannt ist, wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst. Für die Gewährung ist eine Mindesteigenleistung von 10 Euro monatlich notwendig. Erhältlich ist sie für alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, die Zulage wird von der LVM Pflegeversicherung beantragt. In allen Pflegestufen werden Leistungen gezahlt, in der Pflegestufe III erhält der Versicherte minimal 600 Euro. In den Pflegestufen 0 und II erhält der Versicherte durch die Pflegeversicherung der LVM doppelte Leistungen. Nach dem Vertragsabschluss besteht eine fünfjährige Wartezeit, die allerdings dann entfällt, wenn ein Unfall die Ursache für die festgelegte Pflegestufe ist. Auch dies ist ein Plus der LVM Pflegeversicherung.

Die zusätzliche LVM Pflegeversicherung

Damit alle anfallenden Kosten, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen, optimal abgedeckt sind, empfiehlt sich der Tarif PZT-Komfort in der privaten, zusätzlichen Pflegeversicherung der LVM. Hier lässt sich ein Tagegeld zwischen 300 und 3.000 Euro monatlich abschließen. Bis zu einem Eintrittsalter von 60 Jahren wird auf die dreijährige Wartezeit verzichtet, was bedeutet, dass die private Pflegeversicherung der LVM sofort Leistungen erbringt, wenn eine Pflegebedürftigkeit in den Stufen 0 bis III anerkannt ist. Das Pflegetagegeld wird selbst dann erbracht, wenn die Pflege durch die Angehörigen durchgeführt wird. Damit steigende Kosten aufgefangen werden, hat der Versicherte das Recht auf eine dynamische Anpassung bis zum Ende des 64. Lebensjahres.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Damit jeder Versicherte die Pflegeversicherung erhält, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht, steht ein Versicherungsvergleich zur Verfügung, der über den Link „Zum Versicherungsvergleich“ erreichbar ist. Der interne Tarifrechner gibt Aufschluss über die genauen Beiträge sowie weiterführenden Informationen zum Thema.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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