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Pflege Bahr der "AOK"

Die AOK bietet im Rahmen ihrer unterschiedlichen Zusatzversicherungen auch eine Pflege Bahr Versicherung in Zusammenarbeit mit der „Alte Oldenburger“ Versicherung an.

Preise

  • ab 10 Euro monatlicher Beitrag
  • zuzĂĽglich staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat

Leistungen

  • Pflegestufe 0 – 10% vom Tagessatz
  • Pflegestufe I – 20% vom Tagessatz
  • Pflegestufe II – 30% vom Tagessatz
  • Pflegestufe III – 100% vom Tagessatz

Erhöht werden können die Leistungen durch den Abschluss von einem Pflege Flex Tarif.

Leistungen und Preise berechnen und vergleichen

Wenn Sie sich ausführlich über das Angebot der AOK informieren möchten, dann können Sie dafür unseren Vergleichsrechner nutzen. Diesen erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflege Bahr Versicherung wird inzwischen von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Und auch einige Krankenkassen denken darüber nach, diese Versicherung als zusätzliche Option in ihr Portfolio aufzunehmen. So auch die AOK. Sie bietet in Zusammenarbeit mit der „Alte Oldenburger“ die Pflege Bahr AOK an. Es handelt sich dabei um eine private Zusatzversicherung wie beispielsweise die Zahnzusatzversicherung.

Wie die Pflege Bahr AOK funktioniert

Die AOK fungiert bei der Pflege Bahr AOK lediglich als Vermittler und bietet die Versicherung im Auftrag der „Alte Oldenburger“ an. Der Grund hierfür ist ganz simpel. Zum einen möchte die AOK ihren Versicherten ein umfangreiches Angebot an Leistungen rund um die Gesundheit bieten. Zum anderen sieht die Versicherung die Versorgungslücke, die sich im Pflegefall trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung auftut. Und diese gilt es bekanntlich zu schließen.

Die Preise fĂĽr die Pflege Bahr AOK

Die Preise für die Pflege Bahr AOK staffeln sich je nach Eintrittsalter und nach der Höhe der Leistungen, die gewünscht werden. Beginnend ab 10 Euro pro Monat, kann man sich als Versicherter entsprechende Leistungen für den Pflegefall aufbauen. Die 10 Euro gelten als Mindestbeitrag, damit die staatliche Förderung abgerufen werden kann.

Die Leistungen der Pflege Bahr AOK

Die Leistungen der Pflege Bahr AOK orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen. So erhält man:

  • Pflegestufe 0 – 10% vom Tagessatz
  • Pflegestufe I – 20% vom Tagessatz
  • Pflegestufe II – 30% vom Tagessatz
  • Pflegestufe III – 100% vom Tagessatz

Wünschen Sie höhere Leistungen, so besteht jederzeit die Möglichkeit, die Leistungen durch einen Pflege Flex Tarif zu erhöhen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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