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Pflege Bahr von "IDEAL"

Ähnlich wie viele andere Versicherungen will auch die IDEAL Versicherung in naher Zukunft eine Pflege Bahr Versicherung anbieten. Sie wird so strukturiert sein, dass man als Versicherter eine gute zusätzliche Absicherung für den Pflegefall erhält und nicht nur auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist.

Allgemeines

  • Versicherung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben
  • staatliche Förderung für alle Versicherungsnehmer
  • kein Ausschluss von Menschen mit Vorerkrankung

Alle Preise und Leistungen der IDEAL Versicherung vergleichen

Mit unserem Vergleichsrechner gelingt es Ihnen, alle Leistungen, Preise und Möglichkeiten der IDEAL Versicherungen rund um die Pflege Bahr Versicherung miteinander zu vergleichen. Unseren Vergleichsrechner finden Sie hinter dem Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die IDEAL Versicherungsgesellschaft bietet seit vielen Jahren ein umfangreiches Angebot an Versicherungen für den Pflegefall an. So gibt es Versicherungen, die ganz speziell junge Menschen ansprechen und Versicherungen, die die ältere Bevölkerung als Zielgruppe haben. Nun soll in nächster Zeit auch noch eine Pflege Bahr IDEAL hinzukommen, die die Menschen ansprechen soll, welche durch eine Vorerkrankung in keiner der anderen Pflegeversicherungen aufgenommen werden konnten. Basierend auf einer staatlichen Förderung bietet die Pflege Bahr IDEAL einen soliden finanziellen Schutz, der im Pflegefall für eine gute Pflege und Betreuung sorgen kann.

Informationen zur Pflege Bahr IDEAL

Da sich die Pflege Bahr IDEAL noch in der Entwicklungsphase befindet, können momentan nur allgemeine Informationen zur Versicherung gegeben werden. Sie werden bei uns aber unverzüglich darüber informiert, wenn die Pflege Bahr IDEAL erhältlich ist und zu welchen Konditionen dies sein wird.

Momentan steht nur fest, dass sich die Pflege Bahr IDEAL wie alle anderen Pflegeversicherungen mit staatlicher Förderung an die gesetzlichen Vorgaben halten muss. Der Gesetzgeber hat Richtlinien und Begrenzungen aufgestellt, die die Versicherten vor einer Unterversicherung schützen sollen. So muss ein Mindestbetrag an Leistungen ausgeschüttet werden. Zudem darf niemand von der Pflege Bahr IDEAL ausgeschlossen werden. Es darf auch kein höherer Beitrag wegen einer Vorerkrankung verlangt werden. Als Ausgleich dürfen die Versicherungen aber eine Wartezeit mit den Versicherten vereinbaren und müssen kein Aussetzen der Beitragszahlungen akzeptieren.

Es bleibt also abzuwarten, wie die IDEAL diese Vorgaben umsetzt und welche besonderen Konditionen sie ihren Kunden anbietet, damit diese die Versicherung dort abschließen. Bis dahin können wir Ihnen unseren Vergleichsrechner anbieten, der Ihnen andere gute Angebote rund um das Thema Pflege Bahr Versicherung aufzeigt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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