Eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung ist in Form der Förderpflege mit Pflege Bahr beim VGH erhältlich.
staatliche Förderung
- ab einem Mindestbeitrag von 15 Euro Monat – staatliche Förderung von 5 Euro monatlich
Leistungen Förderpflege VGH
- in Pflegestufe 0 – 10 Prozent
- in Pflegestufe 1 – 20 Prozent
- in Pflegestufe 2 – 30 Prozent
- in Pflegestufe 3 – 100 Prozent
Abschlussvoraussetzungen
- abschließen kann jedes Mitglied in der gesetzlichen oder einer privaten Pflichtpflegeversicherung ab 18 Jahren
- keine Gesundheitsprüfung
Leistungseinschränkungen
- nach dem Abschluss 5 Jahre Wartezeit
- Ausnahme: Pflegebedürftigkeit nach Unfall
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Nutzen Sie unseren seiteninternen Tarifrechner für einen Versicherungsvergleich der besten und günstigsten Angebote zur Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Tarifberechnung haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung online abzuschließen.
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Die realen Kosten im Pflegefall sind erheblich höher als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine private Vorsorge zur Schließung der Kostenlücke ist deshalb sinnvoll. Eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung ist ein Möglichkeit. Eine Zusatzversicherung kann mit Pflege Bahr beim VGH abgeschlossen werden.
Pflege ist teuer
Im Pflegefall kommen hohe Kosten auf den Betroffenen zu. So muss für die Pflege in einem Pflegeheim schon heute mit monatlichen Kosten zwischen 3000 und 3500 Euro gerechnet werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten. Eine relativ neu Form der Pflegezusatzversicherung ist die Förderpflege nach Pflege Bahr. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Eine Zusatzversicherung ist auch mit Pflege Bahr beim VGH erhältlich. Ab einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro zahlt der Staat einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag von 5 Euro je Monat oder 60 Euro im Jahr.
Die Leistungen der Förderpflege nach Pflege Bahr beim VGH
Der Tarif Pflege Bahr vom VGH leistet ein individuell vereinbartes Pflegetagegeld von mindestens 600 Euro in Pflegestufe 3. Dieses wird, unabhängig von der Pflegeart, anteilmäßig nach Pflegestufe ausgezahlt. So erhalten Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 0 10 Prozent des vereinbarten Pflegegeldes. Bei Einstufung in die Pflegestufe 1 leistet die Zusatzversicherung mit Pflege Bahr des VGH 20 Prozent, in Pflegestufe 2 30 Prozent des vereinbarten Satzes. In der Pflegestufe 3 wird das Pflegetagegeld in kompletter Höhe ausgezahlt.
Abschlussvoraussetzungen und Leistungseinschränkungen
Die Zusatzversicherung mit Pflege Bahr des VGH kann von allen Versicherten in der gesetzlichen oder einer privaten Pflichtpflegeversicherung ab 18 Jahren abgeschlossen werden. Zum Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Für den Leistungsfall besteht jedoch eine Wartezeit von 5 Jahren. Ausgenommen ist die Pflegebedürftigkeit nach Unfall.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Private Vorsorge für den Pflegefall ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Die Tarife zur privaten Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung können in ihren Leistungen und Beiträgen recht unterschiedlich ausfallen. Klicken Sie auf das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten Tarife.