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Pflegeversicherung der DEVK

Die DEVK gehört im Bereich der privaten Krankenversicherung zu den leistungsstärksten Anbietern am Markt. Im Bereich der Pflegeversicherung bietet sie eine Förderrente an, die den gesetzlich vorgeschriebenen Standards der PflegeBahr entspricht. Mit ihrem Pflegetagegeld bietet die DEVK dagegen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an, der den individuellen Versicherungsbedarf perfekt abdeckt.

Die DEVK Förderpflege

  • Mindestleistungen entsprechend PflegeBahr
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Kein Höchstalter

Das DEVK Pflegetagegeld

  • Individueller Versicherungsschutz nach Maß
  • Drei Tarifvarianten zur Auswahl
  • Altersabhängige Wechseloptionen ohne Gesundheitsprüfung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wie sich die Pflegeversicherung der DEVK im Vergleich darstellt, zeigt ein Blick auf den Vergleichsrechner. Er wird online aufgerufen und bietet mit wenigen Eingaben einen kompakten Überblick über die möglichen Tarife. Der Vergleichsrechner ist unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zugänglich.

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Die DEVK deckt sowohl die staatlich geförderte Pflegeversicherung als auch die nicht-geförderte Variante ab. Die Pflegeversicherung der DEVK ist im Bereich der staatlich geförderten Versicherung transparent und übersichtlich gehalten. Die Förderpflege besteht aus einem Tarif, der sich als Pflegeversicherung DEVK im Test bereits sehr gut behaupten konnte. Die nicht-geförderte Pflegeversicherung der DEVK besteht aus einem Pflegetagegeld, welches in drei Tarifvarianten angeboten wird. So erweisen sich die DEVK Pflegeversicherungen im Test als ernsthafte Konkurrenz zu den Wettbewerbern. Unabhängige Verbraucherschutzinstitutionen haben die DEVK Pflegeversicherungen im Test analysiert und mit guten Ergebnissen bewertet.

Anbieter

Die Pflegeversicherung der DEVK ist eine Ergänzung der privaten Krankenvollversicherung und der Zusatzversicherung. Das Pflegetagegeld war bereits vor der Einführung der Förderpflege ein gefragter Baustein in der Tariflandschaft der Pflegeversicherung DEVK. Mit der Förderpflege wurde das gut durchdachte Tarifspektrum um eine zusätzliche Variante erweitert, die die Versicherungslücke im Pflegefall durch eine staatlich geförderte Pflegeversicherung ergänzt.

Die DEVK Förderpflege

Die Förderpflege der DEVK umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Vorgesehen sind drei Pflegestufen, hinzu kommt die Pflegestufe Null für eine festgestellte Demenzerkrankung. Die Pflegestufe Null leistet zehn Prozent der vereinbarten Leistungen, die zwischen 60 und 147 Euro pro Monat liegen. In Pflegestufe Drei wird der volle vereinbarte Satz gezahlt, er beträgt zwischen 600 Euro und 1.470 Euro pro Monat. Eine Gesundheitsprüfung wird bei dieser Pflegeversicherung der DEVK nicht verlangt, auch ein Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Somit kann die Pflegeversicherung der DEVK in der geförderten Variante jederzeit abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherung der DEVK im Test wurde von der Zeitschrift €uro im Juni 2013 untersucht. Den DEVK Pflegeversicherungen im Test wurde bei der geförderten Variante das Gesamtergebnis „Gut“ attestiert. Damit überzeugen die DEVK Pflegeversicherungen im Test durch ein solides Preis-Leistungs-Verhältnis.

Das DEVK Pflegetagegeld

Zu den DEVK Pflegeversicherungen im Test gehört auch das DEVK Pflegetagegeld. Aktuelle Testergebnisse zu diesen Tarifen der DEVK Pflegeversicherungen im Test liegen derzeit nicht vor, da sich die neuesten Auswertungen vorerst auf die geförderte Pflegeversicherung konzentrieren. Ungeachtet dessen machte die Pflegeversicherung der DEVK im Test bereits einen sehr guten Eindruck. Mit einer Kombination aus der Förderpflege und dem Fördertagegeld kann der Versicherte eine solide Absicherung für den Pflegefall aufbauen. Die Pflegeversicherung der DEVK im Test zeigt, dass das Pflegetagegeld als modulares Tarifsystem aufgebaut ist. Der Versicherte kann lediglich die Variante Aktiv abschließen, er kann aber auch die ergänzenden Bausteine Komfort und Premium hinzu nehmen. In dieser Kombination ergibt die Pflegeversicherung der DEVK im Test ein leistungsstarkes Paket, welches den Versicherten im Pflegefall optimal unterstützt. So ist der Versicherungsbedarf durch die Pflegeversicherung der DEVK im Test individuell abzusichern, die Tagessätze sind frei wählbar. Wartezeiten sehen die Tarife nicht vor, in der Komfort- und Premium-Variante ergänzen attraktive Assistance-Leistungen das Spektrum. Im Premium-Tarif sieht die Pflegeversicherung der DEKV im Test außerdem eine Einmalzahlung in Höhe des hundertfachen Tagessatzes vor. Daraus sind Umbauten an Wohnungen vorzunehmen, wenn der Versicherte zu Hause betreut werden soll. Mit dem Gesamtpaket an Tarifen ist die Pflegeversicherung der DEVK im Test eine maßgeschneiderte Absicherung, welche die Versicherungslücke mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz schließen kann.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Das individuelle Tarifkonzept der DEVK muss sich bei der Förderpflege und bei der ungeförderten Versicherung im unabhängigen Vergleich zur Konkurrenz behaupten. Dazu ist ein neutraler Vergleich empfehlenswert. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich “ aufgerufen, und er zeigt mit einem kompakten Überblick, welcher Anbieter den gewünschten Versicherungsschutz besonders kostengünstig anbietet.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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