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Pflege Bahr von "DKV"

Die DKV bietet mit ihrer Pflege Bahr Versicherung eine gute Alternative zu den vielen anderen Angeboten, da die Versicherung mit einem Bonus arbeitet, der nach 15 Jahren der Mitgliedschaft zum Tragen kommt.

Beiträge

  • orientieren sich am Eintrittsalter
  • monatlicher Beitrag ab 10 Euro möglich

Leistungen

Bei einem Abschluss mit 30 Jahren:

  • Pflegestufe I – 271,62 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 633,78 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 995,94 Euro pro Monat

Bei einem Abschluss mit 50 Jahren:

  • Pflegestufe I – 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 420 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 660 Euro pro Monat

Preise und Leistungen der DKV berechnen

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie alle Preise und Leistungen der DKV Pflege Bahr Versicherung berechnen. Den Rechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Das Konzept der Pflege Bahr DKV hebt sich in einigen Punkten recht deutlich von den Angeboten der Mitkonkurrenten ab. Das Ziel, welches damit verfolgt werden soll, ist recht simpel. So möchte die Versicherung vor allen Dingen junge Menschen zum Abschluss einer Versicherung bewegen. Belohnt wird dies mit einem Bonus, der nach dem 15. Vertragsjahr gezahlt wird. Doch wie sehen die Beiträge und Leistungen der Bahr Pflege DKV im einzelnen aus?

Die Preise der Pflege Bahr DKV

Die Preise für die Bahr Pflege DKV sind recht niedrig, sodass man auch mit einem kleinen Einkommen einen guten Schutz erhalten kann. Besonders dann, wenn man sich schon in jungen Jahren für die Pflege Bahr DKV entscheiden kann, wird man im Alter recht deutlich davon profitieren können. So reicht ein monatlicher Beitrag von 10 Euro aus, wenn man die Versicherung mit 30 Jahren abschließt und vom Bonus nach 15 Jahren profitieren kann. Auch bei einem Abschluss mit 50 Jahren kann man immer noch vom Bonus profitieren und zahlt daher nur 19 Euro pro Monat in die Bahr Pflege DKV ein.

Die Leistungen Pflege Bahr DKV

Die Bahr Pflege DKV muss sich bezĂĽglich ihrer Leistungen nicht verstecken. Ohne den Bonus liegen diese bei den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen von 10%, 20%, 30% und 100%. kann man jedoch den Bonus nach 15 Jahren einstreichen, liegen die Leistungen bei 20%, 30%, 70% und 110%. In Euro bedeutet dies:

Bei einem Abschluss mit 30 Jahren:

  • Pflegestufe 0 – 181,08 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I – 271,62 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 633,78 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 995,94 Euro pro Monat

Bei einem Abschluss mit 50 Jahren:

  • Pflegestufe 0 – 120 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I – 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – 420 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – 660 Euro pro Monat

Man kann also eine deutliche Leistungssteigerung erreichen, wenn man die Versicherung so zeitig abschlieĂźt, dass man zwar nur 10 Euro pro Monat zahlt, durch die lange Laufzeit aber auch einen hohen Bonus erhalten kann.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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