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Die DKV bietet Pflegeversicherungen in verschiedenen Varianten und Tarifen an.
Pflegetagegeldversicherung – Tarif KPET
- Pflegestufe I – 25% bis 100 % des vereinbarten Tagessatzes
- .Pflegestufe II – 50 % bis 100 % des Satzes
- Pflegestufe III – 75 % bis 100 % des Tagessatzes
- Tagessatz wählbar zwischen 10 und 90 Euro
Pflegekostenversicherung – Tarif KPEK
- für Hilfsmittel zur Pflege bis zu 62 Euro, für technische Hilfsmittel Zuzahlung von 10 %
- Pflegestufe I – 117,50 Euro bis 775 Euro
- Pflegestufe II – 220 Euro bis 775 Euro
- Pflegestufe III – 350 Euro bis 959 Euro
- in allen die Pflegestufen – 50 % Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes
KombiMed KPET und KPEK
- Leistungen für Hilfsmittel aus Tarif KPEK
- Leistungen im Pflegefalls aus Tarif KPET
Förderpflege
- Leistungen ab Pflegestufe 0
- kombinierbar mit Tarif KPEK
- nach 15 Versicherungsjahren Pflegebonus
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Pflegezusatzversicherungen gibt es in unterschiedlichen Tarifen. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich mit dem seiteninternen Tarifrechner. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit der Berechnung. Anschließend kann ein Onlineabschluss getätigt werden.
Die Lücke zwischen den realen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird zunehmend größer. Eine private Vorsorge ist daher für jeden und in jedem Alter wichtig. Im Folgenden sollen Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV erläutert werden.
Pflegeversicherung der DKV – allgemeine Infos
Zusatz-Pflegeversicherung gibt es in unterschiedlichen Varianten auf dem Markt. Neben Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung kann alternativ auch eine Pflegetagegeldversicherung gewählt werden. Die Pflegeversicherungen der DKV können in unterschiedlichen Tarifen als Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung sowie als Pflege-Bahr-Förderung abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherungen der DKV bieten ein gutes und umfassendes Leistungsangebot zu günstigen Beiträgen an.
Tarif KPET der DKV Pflegeversicherung im Test
Beim Tarif KPET handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall zahlt die Versicherung in der Pflegestufe I 25% bis 100 % des vereinbarten Tagessatzes. In Pflegestufe II erhält der Versicherte 50 % bis 100 % des Satzes und in Pflegestufe III 75 % bis 100 %. Der Prozentsatz ist abhängig von der erforderlichen Pflegeleistung. Die Höhe des vereinbarten Tagessatzes kann zwischen 10 und 90 Euro gewählt werden.
Tarif KPEK der DKV Pflegeversicherung im Test
Der Tarif KPEK ist eine Pflegekostenversicherung. In diesem Tarif gibt es für allgemeine Hilfsmittel zur Pflege bis zu 62 Euro monatlich, für technische Hilfsmittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 %. Im Pflegefall zahlt die DKV je nach erforderlicher Pflegeleistung in der Pflegestufe I von 117,50 Euro bis zu 775 Euro im Monat. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten Pflegekosten von 220 Euro bis 775 Euro. In Pflegestufe II zahlt die DKV Pflegekosten zwischen 350 und 959 Euro monatlich. In allen die Pflegestufen gibt es einen Zuschuss von 50 % zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.
Tarif KombiMed KPET und KPEK
Dieser Tarif zur Pflegeversicherung bei der DKV ist ein Kombinationsprodukt aus den Tarifen KPET und KPEK. Im Pflegefall erhält der Versicherte die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung KPET. Zusätzlich beinhaltet dieses Versicherungsprodukt die Leistungen der Pflegekostenversicherung KPEK für Hilfsmittel.
Förderpflege der DKV Pflegeversicherung im Test
Auch der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist bei der DKV in zwei Tarifvarianten erhältlich. Gemäß den Förderbedingungen können bei Abschluss dieser Tarifvarianten monatlich 5 Euro Förderung beantragt werden. Der Tarif KFP erbringt Leistungen im Pflegefall gemäß der Förderbedingungen ab Pflegestufe 0. Im Tarif KFP & KPEK sind zusätzlich die Leistungen der Pflegekostenversicherung KPEK für Hilfsmittel enthalten. In beiden Tarifen gibt es nach 15 Versicherungsjahren einen DKV Pflegebonus, wodurch sich die Leistungen im Pflegefall erhöhen.
Tarif KPET zur Pflegeversicherung der DKV – Beitrag
Im Tarif KPET der DKV Pflegeversicherung ist der Beitrag abhängig von der Höhe des Tagessatzes im Leistungsfall. Dazu kann ein Tagessatz zwischen 10 und 90 Euro gewählt werden. Mit der Höhe des gewählten Tagessatzes steigt in der DKV Pflegeversicherung der Beitrag. Ebenfalls eine Rolle spielt das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Abschlusses. Je jünger der Versicherte zum Abschlusszeitpunkt, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.
Tarif KPEK zur Pflegeversicherung der DKV – Beitrag
Die Beitragshöhe der Pflegekostenversicherung KPEK hängt in erster Linie vom Abschlussalter des Versicherungsnehmers ab. Auch hier bewirkt ein junges Abschlussalter, dass für die DKV Pflegeversicherung der Beitrag günstiger wird. Im Zuge der Unisex-Tarife für Versicherungen jeder Art spielt das Geschlecht für die Beitragshöhe keine Rolle mehr.
Förderpflege der Pflegeversicherung bei der DKV – Beitrag
Auch für die Pflege-Bahr-Fördertarife der DKV ist das Eintrittsalter in die Versicherung entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrages. Um die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat gezahlt werden.
Pflegeversicherung der DKV – Antrag stellen
Um zu entscheiden, welche der DKV Pflegeversicherungen die passende im individuellen Einzelfall ist, sollten immer mehrere Komponenten beachtet werden. So ist es vor der endgültigen Entscheidung sinnvoll, alle Modalitäten zu Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV zu betrachten. So können die Pflegeversicherungen der DKV in den Zusatztarifen KPET und KPEK bis zu einem Höchstalter von 70 Jahren abgeschlossen werden. Bei der Antragsstellung müssen nur einfache Gesundheitsfragen beantwortet werden. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch um den geeigneten Tarif zur Förderpflege auszuwählen, sollten Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV miteinander verglichen werden. Für die Förderpflege-Tarife gibt es für den Abschluss weder Altersbegrenzungen, noch Gesundheitsprüfungen. Dafür können Leistungen erstmalig nach fünf Jahren beansprucht werden. Ausgenommen davon ist die Pflegebedürftigkeit nach Unfall. Zum Erhalt von Versicherungsleistungen muss in allen DKV Tarifen ein Antrag gestellt werden. Einen Leistungsanspruch erkennt die Versicherung anhand der Einstufung in eine der Pflegestufen an. Dabei akzeptiert die DKV die vom MDK im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgenommene Einstufung.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Um die passende Pflegeversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Klicken Sie dazu auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.