Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegeversicherung DKV

-field_4fe2e57856c7e

Die DKV bietet Pflegeversicherungen in verschiedenen Varianten und Tarifen an.

Pflegetagegeldversicherung – Tarif KPET

  • Pflegestufe I – 25% bis 100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • .Pflegestufe II – 50 % bis 100 % des Satzes
  • Pflegestufe III – 75 % bis 100 % des Tagessatzes
  • Tagessatz wählbar zwischen 10 und 90 Euro

Pflegekostenversicherung – Tarif KPEK

  • für Hilfsmittel zur Pflege bis zu 62 Euro, für technische Hilfsmittel Zuzahlung von 10 %
  • Pflegestufe I – 117,50 Euro bis 775 Euro
  • Pflegestufe II – 220 Euro bis 775 Euro
  • Pflegestufe III – 350 Euro bis 959 Euro
  • in allen die Pflegestufen – 50 % Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes

KombiMed KPET und KPEK

  • Leistungen für Hilfsmittel aus Tarif KPEK
  • Leistungen im Pflegefalls aus Tarif KPET

Förderpflege

  • Leistungen ab Pflegestufe 0
  • kombinierbar mit Tarif KPEK
  • nach 15 Versicherungsjahren Pflegebonus

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Pflegezusatzversicherungen gibt es in unterschiedlichen Tarifen. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich mit dem seiteninternen Tarifrechner. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit der Berechnung. Anschließend kann ein Onlineabschluss getätigt werden.

 


 

Die Lücke zwischen den realen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird zunehmend größer. Eine private Vorsorge ist daher für jeden und in jedem Alter wichtig. Im Folgenden sollen Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV erläutert werden.

Pflegeversicherung der DKV – allgemeine Infos

Zusatz-Pflegeversicherung gibt es in unterschiedlichen Varianten auf dem Markt. Neben Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung kann alternativ auch eine Pflegetagegeldversicherung gewählt werden. Die Pflegeversicherungen der DKV können in unterschiedlichen Tarifen als Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung sowie als Pflege-Bahr-Förderung abgeschlossen werden. Die Pflegeversicherungen der DKV bieten ein gutes und umfassendes Leistungsangebot zu günstigen Beiträgen an.

Tarif KPET der DKV Pflegeversicherung im Test

Beim Tarif KPET handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall zahlt die Versicherung in der Pflegestufe I 25% bis 100 % des vereinbarten Tagessatzes. In Pflegestufe II erhält der Versicherte 50 % bis 100 % des Satzes und in Pflegestufe III 75 % bis 100 %. Der Prozentsatz ist abhängig von der erforderlichen Pflegeleistung. Die Höhe des vereinbarten Tagessatzes kann zwischen 10 und 90 Euro gewählt werden.

Tarif KPEK der DKV Pflegeversicherung im Test

Der Tarif KPEK ist eine Pflegekostenversicherung. In diesem Tarif gibt es für allgemeine Hilfsmittel zur Pflege bis zu 62 Euro monatlich, für technische Hilfsmittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 %. Im Pflegefall zahlt die DKV je nach erforderlicher Pflegeleistung in der Pflegestufe I von 117,50 Euro bis zu 775 Euro im Monat. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten Pflegekosten von 220 Euro bis 775 Euro. In Pflegestufe II zahlt die DKV Pflegekosten zwischen 350 und 959 Euro monatlich. In allen die Pflegestufen gibt es einen Zuschuss von 50 % zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.

Tarif KombiMed KPET und KPEK

Dieser Tarif zur Pflegeversicherung bei der DKV ist ein Kombinationsprodukt aus den Tarifen KPET und KPEK. Im Pflegefall erhält der Versicherte die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung KPET. Zusätzlich beinhaltet dieses Versicherungsprodukt die Leistungen der Pflegekostenversicherung KPEK für Hilfsmittel.

Förderpflege der DKV Pflegeversicherung im Test

Auch der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist bei der DKV in zwei Tarifvarianten erhältlich. Gemäß den Förderbedingungen können bei Abschluss dieser Tarifvarianten monatlich 5 Euro Förderung beantragt werden. Der Tarif KFP erbringt Leistungen im Pflegefall gemäß der Förderbedingungen ab Pflegestufe 0. Im Tarif KFP & KPEK sind zusätzlich die Leistungen der Pflegekostenversicherung KPEK für Hilfsmittel enthalten. In beiden Tarifen gibt es nach 15 Versicherungsjahren einen DKV Pflegebonus, wodurch sich die Leistungen im Pflegefall erhöhen.

Tarif KPET zur Pflegeversicherung der DKV – Beitrag

Im Tarif KPET der DKV Pflegeversicherung ist der Beitrag abhängig von der Höhe des Tagessatzes im Leistungsfall. Dazu kann ein Tagessatz zwischen 10 und 90 Euro gewählt werden. Mit der Höhe des gewählten Tagessatzes steigt in der DKV Pflegeversicherung der Beitrag. Ebenfalls eine Rolle spielt das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Abschlusses. Je jünger der Versicherte zum Abschlusszeitpunkt, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.

Tarif KPEK zur Pflegeversicherung der DKV – Beitrag

Die Beitragshöhe der Pflegekostenversicherung KPEK hängt in erster Linie vom Abschlussalter des Versicherungsnehmers ab. Auch hier bewirkt ein junges Abschlussalter, dass für die DKV Pflegeversicherung der Beitrag günstiger wird. Im Zuge der Unisex-Tarife für Versicherungen jeder Art spielt das Geschlecht für die Beitragshöhe keine Rolle mehr.

Förderpflege der Pflegeversicherung bei der DKV – Beitrag

Auch für die Pflege-Bahr-Fördertarife der DKV ist das Eintrittsalter in die Versicherung entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrages. Um die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat gezahlt werden.

Pflegeversicherung der DKV – Antrag stellen

Um zu entscheiden, welche der DKV Pflegeversicherungen die passende im individuellen Einzelfall ist, sollten immer mehrere Komponenten beachtet werden. So ist es vor der endgültigen Entscheidung sinnvoll, alle Modalitäten zu Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV zu betrachten. So können die Pflegeversicherungen der DKV in den Zusatztarifen KPET und KPEK bis zu einem Höchstalter von 70 Jahren abgeschlossen werden. Bei der Antragsstellung müssen nur einfache Gesundheitsfragen beantwortet werden. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch um den geeigneten Tarif zur Förderpflege auszuwählen, sollten Leistungen & Test sowie Antrag bei der DKV und Antrag auf Pflegegeld bei der DKV miteinander verglichen werden. Für die Förderpflege-Tarife gibt es für den Abschluss weder Altersbegrenzungen, noch Gesundheitsprüfungen. Dafür können Leistungen erstmalig nach fünf Jahren beansprucht werden. Ausgenommen davon ist die Pflegebedürftigkeit nach Unfall. Zum Erhalt von Versicherungsleistungen muss in allen DKV Tarifen ein Antrag gestellt werden. Einen Leistungsanspruch erkennt die Versicherung anhand der Einstufung in eine der Pflegestufen an. Dabei akzeptiert die DKV die vom MDK im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgenommene Einstufung.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um die passende Pflegeversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Klicken Sie dazu auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich