- In Deutschland zahlt die Versicherung die Kosten für die verschriebenen Medikamente
- Patienten werden an den Kosten über Zuzahlungen beteiligt
- Rezeptgebühren betragen zehn Prozent der Medikamentenkosten bis maximal zehn Euro
Wie wird die Rezeptgebühr berechnet
- Gesetzgeber: Rezeptgebühren dürfen nicht grenzenlos belasten
- Allgemeine Belastungsgrenze: Zwei Prozent des familiären Bruttoeinkommens
- Belastungsgrenze für chronisch Kranke: Ein Prozent
- Zu viel gezahlte Rezeptgebühren werden am Jahresende zurückerstattet
Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent
- Wer in den Pflegestufen 1, 2, 3 ist, gilt als chronisch krank
- Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld sind also chronisch krank
- Pflegegeld ist kein Bruttoeinkommen, das für die Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen werden darf
- Faktisch sind die meisten Pflegebedürftigen arbeitsunfähig und haben keine Einkünfte
- Ihnen werden deshalb alle Rezeptgebühren zurückerstattet
- Sie können bei der Versicherung um eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung ersuchen
Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?
- Keine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung
- Einige Pflegebedürftige haben Einkünfte
- Würde Rechtsgrundsatz verletzen, dass es keine Spezialgesetzgebung für eine Gruppe geben darf
Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen
Wer sich dafür interessiert, ab wann er die Befreiung erreicht und wie viel Geld er zurückerstattet bekommt, der kann dafür den integrierten Rechner auf dieser Seite nutzen und ganz einfach alle wichtigen Zahlen ausrechnen.
- In Deutschland zahlt die Versicherung die Kosten für die verschriebenen Medikamente
- Patienten werden an den Kosten über Zuzahlungen beteiligt
- Rezeptgebühren betragen zehn Prozent der Medikamentenkosten bis maximal zehn Euro
Wie wird die Rezeptgebühr berechnet
- Gesetzgeber: Rezeptgebühren dürfen nicht grenzenlos belasten
- Allgemeine Belastungsgrenze: Zwei Prozent des familiären Bruttoeinkommens
- Belastungsgrenze für chronisch Kranke: Ein Prozent
- Zu viel gezahlte Rezeptgebühren werden am Jahresende zurückerstattet
Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent
- Wer in den Pflegestufen 1, 2, 3 ist, gilt als chronisch krank
- Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld sind also chronisch krank
- Pflegegeld ist kein Bruttoeinkommen, das für die Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen werden darf
- Faktisch sind die meisten Pflegebedürftigen arbeitsunfähig und haben keine Einkünfte
- Ihnen werden deshalb alle Rezeptgebühren zurückerstattet
- Sie können bei der Versicherung um eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung ersuchen
Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?
- Keine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung
- Einige Pflegebedürftige haben Einkünfte
- Würde Rechtsgrundsatz verletzen, dass es keine Spezialgesetzgebung für eine Gruppe geben darf
Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen
Wer sich dafür interessiert, ab wann er die Befreiung erreicht und wie viel Geld er zurückerstattet bekommt, der kann dafür den integrierten Rechner auf dieser Seite nutzen und ganz einfach alle wichtigen Zahlen ausrechnen.
–
In Deutschland werden verschriebene Medikamente nicht vom Patienten, sondern von seiner Versicherung gezahlt. Um Missbrauch vorzubeugen, hat der Gesetzgeber allerdings eine Rezeptgebühr festgelegt. Zehn Prozent der Kosten eines Medikaments bis maximal zehn Euro müssen demnach vom Versicherten selbst getragen werden. Wer allerdings gesetzliches Pflegegeld bekommt, kann schneller eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen bzw. zügiger eine Rückzahlung bekommen als die sonstigen Versicherten.
Wie wird die Rezeptgebühr berechnet
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Rezeptgebühren nicht die Bevölkerung nicht überlasten dürfen. Deshalb wurde eine Belastungsgrenze für die Zuzahlung zu Medikamenten eingerichtet. Diese liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens – damit ist nicht das persönliche Bruttoeinkommen, sondern das familiäre Bruttoeinkommen gemeint. Alle steuerpflichtigen Einkommen der im Haushalt lebenden Kernfamilie werden addiert. Für chronische Kranke sind zwei Prozent des Bruttoeinkommens allerdings zu viel. Sie dürfen sich schon ab einem Prozent ihres Bruttoeinkommens von der Rezeptgebühr befreien lassen.
Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent
Zu chronischen Kranken zählen alle Personen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 sind und damit Anspruch auf gesetzliches Pflegegeld haben. Tatsächlich zählt Pflegegeld zudem nicht zu dem Einkommen, das berücksichtigt wird. Nach Gesetzeslage muss der Empfänger des Pflegegeldes also ein Prozent seiner sonstigen Bruttoeinkünfte für die Rezeptgebühr ausgeben. Nur: Faktisch beträgt diese Summe null Euro, denn die meisten Personen, die in einer Pflegestufe sind, können keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich die zu viel bezahlten Rezeptgebühren – also faktisch alle Zuzahlungen – zurückerstatten. So müssen es sonstige Patienten machen, die ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben. Wer schwer pflegebedürftig ist und sich möglicherweise sogar in stationärer Versorgung befindet, kann aber ohnehin nicht mehr in die Apotheke gehen, um sich die Medikamente zu besorgen. Er kann bei der Krankenversicherung einen Antrag auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr stellen. Man wird in diesem Fall also von der Zahlung für die Medikamente befreit und muss sie gar nicht erst leisten.
Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?
Aus pragmatischen Gründen könnte man Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld also direkt von der Zuzahlung zu den Medikamenten befreien. Dies ist auch zwei Gründen unterblieben: Zum einen gibt es durchaus noch einige Empfänger von Pflegegeld, die zumindest einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zum anderen würde eine solche Regelung einen deutschen Rechtsgrundsatz verletzen: Es ist nicht erlaubt, eine Spezialgesetzgebung durchzuführen, um eine bestimmte Gruppe zu privilegieren oder zu diskriminieren. Deshalb gibt es keine generelle Befreiung von den Zuzahlungen.
Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen
Wer wissen möchte, wie groß die eigene Entlastung möglicherweise sein kann, der hat jetzt hier die Möglichkeit, seine Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung auszurechnen. Mit dem Rechner, den man über den unten folgenden Button erreicht, kann man problemlos das Bruttoeinkommen sowie den Anteil, der für die Rezeptgebühren aufgewendet werden müsste, berechnen.