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Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung

  • In Deutschland zahlt die Versicherung die Kosten für die verschriebenen Medikamente
  • Patienten werden an den Kosten über Zuzahlungen beteiligt
  • Rezeptgebühren betragen zehn Prozent der Medikamentenkosten bis maximal zehn Euro

Wie wird die Rezeptgebühr berechnet

  • Gesetzgeber: Rezeptgebühren dürfen nicht grenzenlos belasten
  • Allgemeine Belastungsgrenze: Zwei Prozent des familiären Bruttoeinkommens
  • Belastungsgrenze für chronisch Kranke: Ein Prozent
  • Zu viel gezahlte Rezeptgebühren werden am Jahresende zurückerstattet

Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent

  • Wer in den Pflegestufen 1, 2, 3 ist, gilt als chronisch krank
  • Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld sind also chronisch krank
  • Pflegegeld ist kein Bruttoeinkommen, das für die Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen werden darf
  • Faktisch sind die meisten Pflegebedürftigen arbeitsunfähig und haben keine Einkünfte
  • Ihnen werden deshalb alle Rezeptgebühren zurückerstattet
  • Sie können bei der Versicherung um eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung ersuchen

Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?

  • Keine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung
  • Einige Pflegebedürftige haben Einkünfte
  • Würde Rechtsgrundsatz verletzen, dass es keine Spezialgesetzgebung für eine Gruppe geben darf

Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen

Wer sich dafür interessiert, ab wann er die Befreiung erreicht und wie viel Geld er zurückerstattet bekommt, der kann dafür den integrierten Rechner auf dieser Seite nutzen und ganz einfach alle wichtigen Zahlen ausrechnen.

  • In Deutschland zahlt die Versicherung die Kosten für die verschriebenen Medikamente
  • Patienten werden an den Kosten über Zuzahlungen beteiligt
  • Rezeptgebühren betragen zehn Prozent der Medikamentenkosten bis maximal zehn Euro

Wie wird die Rezeptgebühr berechnet

  • Gesetzgeber: Rezeptgebühren dürfen nicht grenzenlos belasten
  • Allgemeine Belastungsgrenze: Zwei Prozent des familiären Bruttoeinkommens
  • Belastungsgrenze für chronisch Kranke: Ein Prozent
  • Zu viel gezahlte Rezeptgebühren werden am Jahresende zurückerstattet

Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent

  • Wer in den Pflegestufen 1, 2, 3 ist, gilt als chronisch krank
  • Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld sind also chronisch krank
  • Pflegegeld ist kein Bruttoeinkommen, das für die Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen werden darf
  • Faktisch sind die meisten Pflegebedürftigen arbeitsunfähig und haben keine Einkünfte
  • Ihnen werden deshalb alle Rezeptgebühren zurückerstattet
  • Sie können bei der Versicherung um eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung ersuchen

Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?

  • Keine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung
  • Einige Pflegebedürftige haben Einkünfte
  • Würde Rechtsgrundsatz verletzen, dass es keine Spezialgesetzgebung für eine Gruppe geben darf

Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen

Wer sich dafür interessiert, ab wann er die Befreiung erreicht und wie viel Geld er zurückerstattet bekommt, der kann dafür den integrierten Rechner auf dieser Seite nutzen und ganz einfach alle wichtigen Zahlen ausrechnen.

 


 

In Deutschland werden verschriebene Medikamente nicht vom Patienten, sondern von seiner Versicherung gezahlt. Um Missbrauch vorzubeugen, hat der Gesetzgeber allerdings eine Rezeptgebühr festgelegt. Zehn Prozent der Kosten eines Medikaments bis maximal zehn Euro müssen demnach vom Versicherten selbst getragen werden. Wer allerdings gesetzliches Pflegegeld bekommt, kann schneller eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen bzw. zügiger eine Rückzahlung bekommen als die sonstigen Versicherten.

Wie wird die Rezeptgebühr berechnet

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Rezeptgebühren nicht die Bevölkerung nicht überlasten dürfen. Deshalb wurde eine Belastungsgrenze für die Zuzahlung zu Medikamenten eingerichtet. Diese liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens – damit ist nicht das persönliche Bruttoeinkommen, sondern das familiäre Bruttoeinkommen gemeint. Alle steuerpflichtigen Einkommen der im Haushalt lebenden Kernfamilie werden addiert. Für chronische Kranke sind zwei Prozent des Bruttoeinkommens allerdings zu viel. Sie dürfen sich schon ab einem Prozent ihres Bruttoeinkommens von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Pflegegeld und Rezeptgebührenbefreiung: Von einem Prozent auf null Prozent

Zu chronischen Kranken zählen alle Personen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 sind und damit Anspruch auf gesetzliches Pflegegeld haben. Tatsächlich zählt Pflegegeld zudem nicht zu dem Einkommen, das berücksichtigt wird. Nach Gesetzeslage muss der Empfänger des Pflegegeldes also ein Prozent seiner sonstigen Bruttoeinkünfte für die Rezeptgebühr ausgeben. Nur: Faktisch beträgt diese Summe null Euro, denn die meisten Personen, die in einer Pflegestufe sind, können keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich die zu viel bezahlten Rezeptgebühren – also faktisch alle Zuzahlungen – zurückerstatten. So müssen es sonstige Patienten machen, die ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben. Wer schwer pflegebedürftig ist und sich möglicherweise sogar in stationärer Versorgung befindet, kann aber ohnehin nicht mehr in die Apotheke gehen, um sich die Medikamente zu besorgen. Er kann bei der Krankenversicherung einen Antrag auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr stellen. Man wird in diesem Fall also von der Zahlung für die Medikamente befreit und muss sie gar nicht erst leisten.

Gibt es eine generelle Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung?

Aus pragmatischen Gründen könnte man Empfänger von gesetzlichem Pflegegeld also direkt von der Zuzahlung zu den Medikamenten befreien. Dies ist auch zwei Gründen unterblieben: Zum einen gibt es durchaus noch einige Empfänger von Pflegegeld, die zumindest einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zum anderen würde eine solche Regelung einen deutschen Rechtsgrundsatz verletzen: Es ist nicht erlaubt, eine Spezialgesetzgebung durchzuführen, um eine bestimmte Gruppe zu privilegieren oder zu diskriminieren. Deshalb gibt es keine generelle Befreiung von den Zuzahlungen.

Jetzt die mögliche Befreiung ausrechnen

Wer wissen möchte, wie groß die eigene Entlastung möglicherweise sein kann, der hat jetzt hier die Möglichkeit, seine Pflegegeld Rezeptgebührenbefreiung auszurechnen. Mit dem Rechner, den man über den unten folgenden Button erreicht, kann man problemlos das Bruttoeinkommen sowie den Anteil, der für die Rezeptgebühren aufgewendet werden müsste, berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich