Natürlich ist bei der Auswahl eines neuen Jobangebots nicht allein das Kriterium der Pflegeversicherung ausschlaggebend. Doch wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung sucht, muss einen Blick auf das Einkommen werfen. Wer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, unterliegt der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, wer höhere Bezüge erhält, darf sich privat versichern. Abzugrenzen sind Minijobs, hier fällt ein pauschaler Abzug für die Sozialversicherung an.
Versicherungspflicht und Befreiung
- Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze begründet Versicherungspflicht
- Höhere Einkommen erlauben Wechsel in private Versicherung
Minijobs mit Sonderregelungen
- Minijobs sind Jobs bis 450 Euro Verdienst pro Monat
- Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt
- Geringer Anspruch auf Pflegeversicherung
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Zur Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Tarifvergleich offenbart das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Online-Tarifrechner wird unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.
Natürlich ist bei der Auswahl eines neuen Jobangebots nicht allein das Kriterium der Pflegeversicherung ausschlaggebend. Doch wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung sucht, muss einen Blick auf das Einkommen werfen. Wer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, unterliegt der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, wer höhere Bezüge erhält, darf sich privat versichern. Abzugrenzen sind Minijobs, hier fällt ein pauschaler Abzug für die Sozialversicherung an.
Versicherungspflicht und Befreiung
- Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze begründet Versicherungspflicht
- Höhere Einkommen erlauben Wechsel in private Versicherung
Minijobs mit Sonderregelungen
- Minijobs sind Jobs bis 450 Euro Verdienst pro Monat
- Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt
- Geringer Anspruch auf Pflegeversicherung
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Zur Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Tarifvergleich offenbart das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Online-Tarifrechner wird unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.
5
Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, wird seine Entscheidung kaum davon abhängig machen, welche Art der Pflegeversicherung die Jobanzeigen beinhalten. Auch kommt die Pflegeversicherung bei Jobs unterschiedlich zur Anwendung. Die wichtigsten Unterschiede bestehen in der Pflegeversicherung für Jobangebote, die ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze vorsehen. Die Versicherungspflichtgrenze ist ausschlaggebend dafür, ob der Versicherte sich gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichern darf. Minijobs unterliegen dagegen einer anderen Regelung, die Pflegeversicherung für Jobs mit einem Einkommen unter 450 Euro pro Monat im Jahr 2013 wird pauschal vom Arbeitgeber abgeführt. Es lohnt sich, für die Pflegeversicherung die Jobbörse genau zu analysieren, wenn man ein Jobangebot findet. Häufig geht aus der Anzeige hervor, wie hoch der Verdienst etwa sein wird und wie sich die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gestaltet.
Anbieter
Arbeitnehmer mit einem Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze unterliegen ebenso wie Minijobber der Pflege-Pflichtversicherung, während Selbständige und Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen einen Vertrag mit einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer abschließen können. Trotzdem muss jeder Berufstätige eine Pflegeversicherung vorweisen. Minijobber finden eine Pflegeversicherung bei Jobs, die monatlich mit maximal 450 Euro entlohnt werden, bei der gesetzlichen Pflegekasse. Als Versicherter ist es gut zu wissen, wann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegekasse besteht und wann man sich privat versichern darf. Die Beiträge und die Leistungen sind in der Pflichtversicherung allerdings gleich. Lediglich die private Zusatzversicherung weicht von der Beitragsgestaltung und von den Leistungen ab, sie wird von jedem Berufstätigen bei Bedarf selbst abgeschlossen.
Versicherungspflicht und Befreiung
Arbeitnehmer, die ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der ihr angeschlossenen Pflegeversicherung versichert. Sie zahlen im Jahr 2013 einen Beitrag von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts, sofern sie Kinder haben. Auf Kinderlose entfällt ein Anteil von 2,3 Prozent. Weil die Pflegeversicherung für Jobangebote meist keine Relevanz hat, kann man nur bei genauerem Hinsehen erkennen, welche Pflegeversicherung die Jobs mit sich bringen. Ist von leitenden Angestellten die Rede, liegt das Einkommen häufig oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern und schließen dann einen Vertrag mit einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer ab. Auch bei einer selbständigen Tätigkeit unterliegt man nicht der Versicherungspflicht. Wer also für die Pflegeversicherung die Jobbörse genau untersucht, kann aus einigen Angaben erkennen, welche Form der Pflegeversicherung die Jobangebote mit sich bringen. Eine Besonderheit gilt für Minijobber. Wer dann nach der Pflegeversicherung die Jobbörse untersucht, sollte die pauschale Abführung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber kennen.
Minijobs mit Sonderregelungen
Wer wegen der Pflegeversicherung Jobangebote prüft, muss bei der Auswahl darauf achten, dass er sich nicht für einen Minijob entscheidet. Weil Angaben zur Pflegeversicherung die Jobbörse mit zu vielen Details belasten würden und weil es sich hier um sensible Daten handelt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann der Bewerber meist nur aus der Bezeichnung der Tätigkeit entnehmen, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle handelt oder ob es gar um einen Minijob geht. Ein Minijob mag als zusätzliche Einnahmequelle gut geeignet sein, doch bei der Pflegeversicherung für Jobangebote mit Minijob-Potenzial gilt, dass der Arbeitgeber lediglich einen pauschalen Betrag für die gesetzliche Pflegeversicherung abführt. Als Minijobber hat man selbst keine Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich aber um einen geringen Abzug handelt, ist der Beitrag für die Pflegeversicherung sehr überschaubar. Einen großen Anspruch erwirbt der Bewerber somit nicht, wenn er für die Pflegeversicherung Jobanzeigen für Minijobs prüft.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wer für seine Pflegeversicherung die Jobbörse prüft und eine Beschäftigung mit einer hohen Vergütung sucht, denkt vielleicht auch daran, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Sie dient der Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung und kann je nach Variante sogar staatlich gefördert sein. Sofern für die Pflegeversicherung bei Jobs mit einem hohen Verdienst noch ein finanzieller Spielraum bleibt, kann man eine solche private Pflegeversicherung in Betracht ziehen. Dann allerdings ist darauf zu achten, dass der gewählte Tarif ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Das lässt sich mit einem Online-Vergleichsrechner leicht überprüfen. Er ist zugänglich unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ und stellt die passende Tarifauswahl in einem leicht verständlichen Überblick zusammen.