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Pflegeversicherung Jobangebote

Natürlich ist bei der Auswahl eines neuen Jobangebots nicht allein das Kriterium der Pflegeversicherung ausschlaggebend. Doch wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung sucht, muss einen Blick auf das Einkommen werfen. Wer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, unterliegt der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, wer höhere Bezüge erhält, darf sich privat versichern. Abzugrenzen sind Minijobs, hier fällt ein pauschaler Abzug für die Sozialversicherung an.

Versicherungspflicht und Befreiung

  • Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze begründet Versicherungspflicht
  • Höhere Einkommen erlauben Wechsel in private Versicherung

Minijobs mit Sonderregelungen

  • Minijobs sind Jobs bis 450 Euro Verdienst pro Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt
  • Geringer Anspruch auf Pflegeversicherung

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Zur Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Tarifvergleich offenbart das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Online-Tarifrechner wird unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.

Natürlich ist bei der Auswahl eines neuen Jobangebots nicht allein das Kriterium der Pflegeversicherung ausschlaggebend. Doch wer nach einer neuen beruflichen Herausforderung sucht, muss einen Blick auf das Einkommen werfen. Wer ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, unterliegt der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, wer höhere Bezüge erhält, darf sich privat versichern. Abzugrenzen sind Minijobs, hier fällt ein pauschaler Abzug für die Sozialversicherung an.

Versicherungspflicht und Befreiung

  • Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze begründet Versicherungspflicht
  • Höhere Einkommen erlauben Wechsel in private Versicherung

Minijobs mit Sonderregelungen

  • Minijobs sind Jobs bis 450 Euro Verdienst pro Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt
  • Geringer Anspruch auf Pflegeversicherung

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Zur Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Ein Tarifvergleich offenbart das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Online-Tarifrechner wird unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.

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Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, wird seine Entscheidung kaum davon abhängig machen, welche Art der Pflegeversicherung die Jobanzeigen beinhalten. Auch kommt die Pflegeversicherung bei Jobs unterschiedlich zur Anwendung. Die wichtigsten Unterschiede bestehen in der Pflegeversicherung für Jobangebote, die ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze vorsehen. Die Versicherungspflichtgrenze ist ausschlaggebend dafür, ob der Versicherte sich gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichern darf. Minijobs unterliegen dagegen einer anderen Regelung, die Pflegeversicherung für Jobs mit einem Einkommen unter 450 Euro pro Monat im Jahr 2013 wird pauschal vom Arbeitgeber abgeführt. Es lohnt sich, für die Pflegeversicherung die Jobbörse genau zu analysieren, wenn man ein Jobangebot findet. Häufig geht aus der Anzeige hervor, wie hoch der Verdienst etwa sein wird und wie sich die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gestaltet.

Anbieter

Arbeitnehmer mit einem Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze unterliegen ebenso wie Minijobber der Pflege-Pflichtversicherung, während Selbständige und Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen einen Vertrag mit einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer abschließen können. Trotzdem muss jeder Berufstätige eine Pflegeversicherung vorweisen. Minijobber finden eine Pflegeversicherung bei Jobs, die monatlich mit maximal 450 Euro entlohnt werden, bei der gesetzlichen Pflegekasse. Als Versicherter ist es gut zu wissen, wann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegekasse besteht und wann man sich privat versichern darf. Die Beiträge und die Leistungen sind in der Pflichtversicherung allerdings gleich. Lediglich die private Zusatzversicherung weicht von der Beitragsgestaltung und von den Leistungen ab, sie wird von jedem Berufstätigen bei Bedarf selbst abgeschlossen.

Versicherungspflicht und Befreiung

Arbeitnehmer, die ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der ihr angeschlossenen Pflegeversicherung versichert. Sie zahlen im Jahr 2013 einen Beitrag von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts, sofern sie Kinder haben. Auf Kinderlose entfällt ein Anteil von 2,3 Prozent. Weil die Pflegeversicherung für Jobangebote meist keine Relevanz hat, kann man nur bei genauerem Hinsehen erkennen, welche Pflegeversicherung die Jobs mit sich bringen. Ist von leitenden Angestellten die Rede, liegt das Einkommen häufig oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern und schließen dann einen Vertrag mit einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer ab. Auch bei einer selbständigen Tätigkeit unterliegt man nicht der Versicherungspflicht. Wer also für die Pflegeversicherung die Jobbörse genau untersucht, kann aus einigen Angaben erkennen, welche Form der Pflegeversicherung die Jobangebote mit sich bringen. Eine Besonderheit gilt für Minijobber. Wer dann nach der Pflegeversicherung die Jobbörse untersucht, sollte die pauschale Abführung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber kennen.

Minijobs mit Sonderregelungen

Wer wegen der Pflegeversicherung Jobangebote prüft, muss bei der Auswahl darauf achten, dass er sich nicht für einen Minijob entscheidet. Weil Angaben zur Pflegeversicherung die Jobbörse mit zu vielen Details belasten würden und weil es sich hier um sensible Daten handelt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann der Bewerber meist nur aus der Bezeichnung der Tätigkeit entnehmen, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle handelt oder ob es gar um einen Minijob geht. Ein Minijob mag als zusätzliche Einnahmequelle gut geeignet sein, doch bei der Pflegeversicherung für Jobangebote mit Minijob-Potenzial gilt, dass der Arbeitgeber lediglich einen pauschalen Betrag für die gesetzliche Pflegeversicherung abführt. Als Minijobber hat man selbst keine Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich aber um einen geringen Abzug handelt, ist der Beitrag für die Pflegeversicherung sehr überschaubar. Einen großen Anspruch erwirbt der Bewerber somit nicht, wenn er für die Pflegeversicherung Jobanzeigen für Minijobs prüft.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer für seine Pflegeversicherung die Jobbörse prüft und eine Beschäftigung mit einer hohen Vergütung sucht, denkt vielleicht auch daran, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Sie dient der Ergänzung der Pflege-Pflichtversicherung und kann je nach Variante sogar staatlich gefördert sein. Sofern für die Pflegeversicherung bei Jobs mit einem hohen Verdienst noch ein finanzieller Spielraum bleibt, kann man eine solche private Pflegeversicherung in Betracht ziehen. Dann allerdings ist darauf zu achten, dass der gewählte Tarif ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Das lässt sich mit einem Online-Vergleichsrechner leicht überprüfen. Er ist zugänglich unter dem Text „Zum Versicherungsvergleich“ und stellt die passende Tarifauswahl in einem leicht verständlichen Überblick zusammen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich