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Pflegeheim – Kostenüberblick

Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, dann blickt jeder immer erst einmal besorgt auf die Kosten für diese Unterbringung. Zwar gelten die Pflegestufen im Altersheim genauso wie vorher, doch das Pflegegeld im Heim wird nicht mehr bezahlt. Vielmehr werden von der Pflegeversicherung Sachleistungen ausgezahlt, mit denen die Pflege im Heim zum Teil finanziert werden kann.

Kosten für Heimunterbringung

  • Kosten für Heimunterbringung orientieren sich an den Pflegestufen im Heim
  • Pflegestufe I: etwa 2.500 Euro im Monat
  • Pflegestufe II: etwa 3.000 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: etwa 3.500 Euro im Monat

Leistungen Pflegeversicherung

  • Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
  • Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat

Leistungen vergleichen & berechnen

Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung zahlt und welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen, dann schauen Sie sich bitte unseren Vergleichsrechner an. Er erstellt Ihnen einen Überblick und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf. Unteren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, dann blickt jeder immer erst einmal besorgt auf die Kosten für diese Unterbringung. Zwar gelten die Pflegestufen im Altersheim genauso wie vorher, doch das Pflegegeld im Heim wird nicht mehr bezahlt. Vielmehr werden von der Pflegeversicherung Sachleistungen ausgezahlt, mit denen die Pflege im Heim zum Teil finanziert werden kann.

Kosten für Heimunterbringung

  • Kosten für Heimunterbringung orientieren sich an den Pflegestufen im Heim
  • Pflegestufe I: etwa 2.500 Euro im Monat
  • Pflegestufe II: etwa 3.000 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: etwa 3.500 Euro im Monat

Leistungen Pflegeversicherung

  • Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
  • Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat

Leistungen vergleichen & berechnen

Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung zahlt und welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen, dann schauen Sie sich bitte unseren Vergleichsrechner an. Er erstellt Ihnen einen Überblick und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf. Unteren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die Pflegekasse wurde 1995 aus einem ganz speziellen Grund eingerichtet: Sie soll jedem Pflegebedürftigen eine allumfassende und selbstbestimmte Pflege ermöglichen. Und das unabhängig vom finanziellen Status des Betroffenen. Der erste Schritt, der dabei angestrebt wird, ist eine unterstützende Pflege in heimischer Umgebung. So lange es nur möglich ist, soll der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden. Nur wenn diese Pflege nicht mehr realisierbar ist, sollte ein Wechsel in ein Pflegeheim oder ein Altersheim vorgenommen werden. Doch wer übernimmt die Kosten für ein Pflegeheim? Und wie ändern sich die Leistungen Pflegeheim gegenüber den bisherigen Leistungen? Welche Pflegestufen im Pflegeheim gibt es und was muss bei der Beantragung beachtet werden?

Häusliche Pflege im Vergleich zur Pflege in einem Heim

Jeder Pflegebedürftige ist froh, wenn er so lange wie möglich in der Umgebung betreut und gepflegt werden kann, in der er über viele Jahre gelebt hat. Ein Wechsel in ein Heim ist daher immer mit einem tiefen Einschnitt in die bisherigen Lebensumstände verbunden. Eine neue Umgebung wartet ebenso auf den Betroffenen wie neue Menschen und ein deutlich kleinerer Wohnraum.

Doch nicht nur das. Auch in der Pflege und Betreuung ändert sich viel. Hatten dies in der Vergangenheit immer bekannte und liebgewonnene Gesichter übernommen, so muss man sich nun mit ständig wechselndem Pflegepersonal abgeben. Für viele Betroffene eine große Umstellung.

Zudem tut sich auch vieles bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Hat man vorher Pflegegeld und eventuell einige Sachleistungen bezogen, so gibt es nun nur noch Sachleistungen, die abgerufen werden können. Doch wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Heimaufenthalt? Und wie funktioniert die Kostenübernahme vom Pflegeheim?

Die Kostenübernahme der Leistungen für die Pflegeeinrichtung

Wer Anspruch auf eine Pflegestufe hat, erhält auch Leistungen der Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung. Die Leistungen der Pflegeversicherung Heim können formlos beantragt werden. Da die Pflegekasse bereits den Versicherten aufgenommen hat, ist die Umstellung vom Pflegegeld auf Sachleistungen für das Heim recht einfach und zudem schnell erledigt. Man muss daher nicht davon ausgehen, dass eine lange Bearbeitungsphase den Wechsel in eine Heimeinrichtung verzögert.

Folgende Leistungen der Pflegeversicherung bei Heimaufenthalt sind möglich

Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegeheim sind auf Sachleistungen und Leistungen für Hilfsmittel ausgelegt. Pflegegeld bei Heimunterbringung gibt es nicht mehr, da keine externen Pflegekräfte engagiert werden müssen. Das Pflegeheim oder das Altersheim übernimmt die komplette Pflege und Versorgung. Somit wandelt sich das Pflegegeld bei Heimunterbringung in Sachleistungen bei selbiger Unterbringung um. Die Höhe der Sachleistungen richtet sich dabei immer nach der Pflegestufe.

Die Pflegestufe im Heim

Die Pflegestufen im Heim weichen in der Regel nicht von der Pflegestufe ab, die man im Vorfeld hatte. Jedoch sollte bei einer deutlicheren Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein Antrag auf Überprüfung und neue Einstufung gestellt werden. Der MDK wird dann zu einer Begutachtung kommen und die Pflegestufen im Altersheim anpassen. Die Kosten für die Pflegestufen Altenheim werden dann ebenfalls entsprechend angepasst. Da das Altenheim oder Pflegeheim seine monatlichen Kosten an der Höhe der Pflegeaufwandes berechnen, ist diese Anpassung sehr wichtig. Würde dies nicht geschehen, müsste man aus privaten Mitteln die Differenz an den Kosten übernehmen, die sonst die Pflegeversicherung als Leistungen im Heim übernehmen würde. Doch wie hoch sind die Kosten für eine Heimunterbringung und welche Pflegeversicherung Leistungen im Altenheim erhält man?

Die Pflegeversicherung Leistungen bei Heimunterbringung

Was kostet ein Pflegeheim? Und welche Pflegeversicherung Leistungen Pflegeheim werden angeboten? Diese Fragen stellen sich viele Betroffene? Immer von der Angst begleitet, dass man sich eine solche Unterbringung gar nicht leisten kann. Dabei sind die Kosten recht klar strukturiert. So umfassen die Preise für ein Pflegeheim die gesamten Kosten für die Unterbringung, die Kosten für die Verpflegung, die Pflege und auch die anfallenden Investitionskosten. Diese werden immer pro Pflegestufe berechnet. Die Pflegestufen sind von Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 3 für Pflegeheim gestaffelt. Und so belaufen sich die Kosten bei:

  • Pflegestufe I auf ca. 2.500 Euro im Monat
  • Pflegestufe II auf ca. 3.000 Euro im Monat
  • Pflegestufe III auf ca. 3.500 Euro im Monat

Von diesen Kosten übernimmt die Pflegekasse bei:

  • Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
  • Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat

Doch was tun, wenn die Pflegestufe für Heimunterbringung nicht ausreicht und die Differenz, die zusätzlich für den Platz aufgebracht werden muss, nicht aus eigener Tasche gezahlt werden kann?

Wenn die Leistungen der Pflegestufe für Heimkosten nicht ausreichen

Sollte die Rente und das Ersparte nicht ausreichen, um die Kosten für eine Heimunterbringung aufbringen zu können, wird zwar die Pflegestufe für Pflegeheim oder die allgemeinen Zahlungen der Pflegekasse nicht angehoben. Doch die Angehörigen werden vom Gesetzgeber zur Zuzahlung für ihre Angehörigen angehalten. Kinder sind in solch einem Fall für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Liegt ihr Einkommen über der Bemessungsgrenze, müssen sie für die Heimunterbringung zuzahlen. Ist aber auf diesem Wege kein Geld zu holen, wird der Staat die Lücke füllen und das Sozialamt übernimmt die Kosten.

Zusatzversicherung kann Kosten auffangen

Auch wenn man besonders in jungen Jahren noch nicht an das Alter und die dann möglicherweise nötige Pflege denken möchte, so kann eine zusätzliche private Pflegeversicherung ein mögliches finanzielles Loch im Alter schließen und nicht nur die Angehörigen vor einer Zuzahlung bewahren, sondern auch dem Betroffenen einen angenehmen Lebensabend bescheren.

Übrigens: Je früher man die zusätzliche private Pflegeversicherung abschließt, umso niedriger fallen die Beiträge dafür aus.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich