Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, dann blickt jeder immer erst einmal besorgt auf die Kosten für diese Unterbringung. Zwar gelten die Pflegestufen im Altersheim genauso wie vorher, doch das Pflegegeld im Heim wird nicht mehr bezahlt. Vielmehr werden von der Pflegeversicherung Sachleistungen ausgezahlt, mit denen die Pflege im Heim zum Teil finanziert werden kann.
Kosten für Heimunterbringung
- Kosten für Heimunterbringung orientieren sich an den Pflegestufen im Heim
- Pflegestufe I: etwa 2.500 Euro im Monat
- Pflegestufe II: etwa 3.000 Euro im Monat
- Pflegestufe III: etwa 3.500 Euro im Monat
Leistungen Pflegeversicherung
- Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
- Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
- Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat
Leistungen vergleichen & berechnen
Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung zahlt und welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen, dann schauen Sie sich bitte unseren Vergleichsrechner an. Er erstellt Ihnen einen Überblick und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf. Unteren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, dann blickt jeder immer erst einmal besorgt auf die Kosten für diese Unterbringung. Zwar gelten die Pflegestufen im Altersheim genauso wie vorher, doch das Pflegegeld im Heim wird nicht mehr bezahlt. Vielmehr werden von der Pflegeversicherung Sachleistungen ausgezahlt, mit denen die Pflege im Heim zum Teil finanziert werden kann.
Kosten für Heimunterbringung
- Kosten für Heimunterbringung orientieren sich an den Pflegestufen im Heim
- Pflegestufe I: etwa 2.500 Euro im Monat
- Pflegestufe II: etwa 3.000 Euro im Monat
- Pflegestufe III: etwa 3.500 Euro im Monat
Leistungen Pflegeversicherung
- Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
- Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
- Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat
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Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung zahlt und welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen, dann schauen Sie sich bitte unseren Vergleichsrechner an. Er erstellt Ihnen einen Überblick und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf. Unteren Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Die Pflegekasse wurde 1995 aus einem ganz speziellen Grund eingerichtet: Sie soll jedem Pflegebedürftigen eine allumfassende und selbstbestimmte Pflege ermöglichen. Und das unabhängig vom finanziellen Status des Betroffenen. Der erste Schritt, der dabei angestrebt wird, ist eine unterstützende Pflege in heimischer Umgebung. So lange es nur möglich ist, soll der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden. Nur wenn diese Pflege nicht mehr realisierbar ist, sollte ein Wechsel in ein Pflegeheim oder ein Altersheim vorgenommen werden. Doch wer übernimmt die Kosten für ein Pflegeheim? Und wie ändern sich die Leistungen Pflegeheim gegenüber den bisherigen Leistungen? Welche Pflegestufen im Pflegeheim gibt es und was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Häusliche Pflege im Vergleich zur Pflege in einem Heim
Jeder Pflegebedürftige ist froh, wenn er so lange wie möglich in der Umgebung betreut und gepflegt werden kann, in der er über viele Jahre gelebt hat. Ein Wechsel in ein Heim ist daher immer mit einem tiefen Einschnitt in die bisherigen Lebensumstände verbunden. Eine neue Umgebung wartet ebenso auf den Betroffenen wie neue Menschen und ein deutlich kleinerer Wohnraum.
Doch nicht nur das. Auch in der Pflege und Betreuung ändert sich viel. Hatten dies in der Vergangenheit immer bekannte und liebgewonnene Gesichter übernommen, so muss man sich nun mit ständig wechselndem Pflegepersonal abgeben. Für viele Betroffene eine große Umstellung.
Zudem tut sich auch vieles bei den Leistungen der Pflegeversicherung. Hat man vorher Pflegegeld und eventuell einige Sachleistungen bezogen, so gibt es nun nur noch Sachleistungen, die abgerufen werden können. Doch wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Heimaufenthalt? Und wie funktioniert die Kostenübernahme vom Pflegeheim?
Die Kostenübernahme der Leistungen für die Pflegeeinrichtung
Wer Anspruch auf eine Pflegestufe hat, erhält auch Leistungen der Pflegeversicherung bei einer Heimunterbringung. Die Leistungen der Pflegeversicherung Heim können formlos beantragt werden. Da die Pflegekasse bereits den Versicherten aufgenommen hat, ist die Umstellung vom Pflegegeld auf Sachleistungen für das Heim recht einfach und zudem schnell erledigt. Man muss daher nicht davon ausgehen, dass eine lange Bearbeitungsphase den Wechsel in eine Heimeinrichtung verzögert.
Folgende Leistungen der Pflegeversicherung bei Heimaufenthalt sind möglich
Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegeheim sind auf Sachleistungen und Leistungen für Hilfsmittel ausgelegt. Pflegegeld bei Heimunterbringung gibt es nicht mehr, da keine externen Pflegekräfte engagiert werden müssen. Das Pflegeheim oder das Altersheim übernimmt die komplette Pflege und Versorgung. Somit wandelt sich das Pflegegeld bei Heimunterbringung in Sachleistungen bei selbiger Unterbringung um. Die Höhe der Sachleistungen richtet sich dabei immer nach der Pflegestufe.
Die Pflegestufe im Heim
Die Pflegestufen im Heim weichen in der Regel nicht von der Pflegestufe ab, die man im Vorfeld hatte. Jedoch sollte bei einer deutlicheren Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein Antrag auf Überprüfung und neue Einstufung gestellt werden. Der MDK wird dann zu einer Begutachtung kommen und die Pflegestufen im Altersheim anpassen. Die Kosten für die Pflegestufen Altenheim werden dann ebenfalls entsprechend angepasst. Da das Altenheim oder Pflegeheim seine monatlichen Kosten an der Höhe der Pflegeaufwandes berechnen, ist diese Anpassung sehr wichtig. Würde dies nicht geschehen, müsste man aus privaten Mitteln die Differenz an den Kosten übernehmen, die sonst die Pflegeversicherung als Leistungen im Heim übernehmen würde. Doch wie hoch sind die Kosten für eine Heimunterbringung und welche Pflegeversicherung Leistungen im Altenheim erhält man?
Die Pflegeversicherung Leistungen bei Heimunterbringung
Was kostet ein Pflegeheim? Und welche Pflegeversicherung Leistungen Pflegeheim werden angeboten? Diese Fragen stellen sich viele Betroffene? Immer von der Angst begleitet, dass man sich eine solche Unterbringung gar nicht leisten kann. Dabei sind die Kosten recht klar strukturiert. So umfassen die Preise für ein Pflegeheim die gesamten Kosten für die Unterbringung, die Kosten für die Verpflegung, die Pflege und auch die anfallenden Investitionskosten. Diese werden immer pro Pflegestufe berechnet. Die Pflegestufen sind von Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 3 für Pflegeheim gestaffelt. Und so belaufen sich die Kosten bei:
- Pflegestufe I auf ca. 2.500 Euro im Monat
- Pflegestufe II auf ca. 3.000 Euro im Monat
- Pflegestufe III auf ca. 3.500 Euro im Monat
Von diesen Kosten übernimmt die Pflegekasse bei:
- Pflegestufe I: 1.023 Euro im Monat
- Pflegestufe II: 1.279 Euro im Monat
- Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat
Doch was tun, wenn die Pflegestufe für Heimunterbringung nicht ausreicht und die Differenz, die zusätzlich für den Platz aufgebracht werden muss, nicht aus eigener Tasche gezahlt werden kann?
Wenn die Leistungen der Pflegestufe für Heimkosten nicht ausreichen
Sollte die Rente und das Ersparte nicht ausreichen, um die Kosten für eine Heimunterbringung aufbringen zu können, wird zwar die Pflegestufe für Pflegeheim oder die allgemeinen Zahlungen der Pflegekasse nicht angehoben. Doch die Angehörigen werden vom Gesetzgeber zur Zuzahlung für ihre Angehörigen angehalten. Kinder sind in solch einem Fall für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Liegt ihr Einkommen über der Bemessungsgrenze, müssen sie für die Heimunterbringung zuzahlen. Ist aber auf diesem Wege kein Geld zu holen, wird der Staat die Lücke füllen und das Sozialamt übernimmt die Kosten.
Zusatzversicherung kann Kosten auffangen
Auch wenn man besonders in jungen Jahren noch nicht an das Alter und die dann möglicherweise nötige Pflege denken möchte, so kann eine zusätzliche private Pflegeversicherung ein mögliches finanzielles Loch im Alter schließen und nicht nur die Angehörigen vor einer Zuzahlung bewahren, sondern auch dem Betroffenen einen angenehmen Lebensabend bescheren.
Übrigens: Je früher man die zusätzliche private Pflegeversicherung abschließt, umso niedriger fallen die Beiträge dafür aus.