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Pflegestufe nach Beinamputation

Eine Beinamputation kann das ganze Leben komplett verändern. Beschwerlicher wird der Alltag für Amputationspatienten auf jeden Fall. Dennoch gibt es nicht automatisch eine Pflegestufe für Beinamputationen. Die Zuteilung einer Pflegestufe hängt vom individuellen Einzelfall ab.

Beinamputation

  • Gründe können sein: verschiedene Erkrankungen und Infektionen, schlechte Lebensgewohnheiten, Verletzungen durch Unfälle
  • Folgen einer Amputation können sein: Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags, seelische Belastung bis hin zu Depressionen

Pflegeleistungen für Beinamputierte

  • nur nach Antrag bei der Pflegeversicherung
  • nur bei Einstufung in eine Pflegestufe

Einstufung je nach Pflegebedürftigkeit

  • bei der Grundversorgung – Körperpflege, Ernährung, Mobilität
  • bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe zur Pflegestufe I (wenn ein leichter Pflegebedarf besteht, die Voraussetzungen für Pflegestufe I noch nicht erfüllt sind)
  • Pflegestufe I – bei erheblichem Pflegebedarf
  • Pflegestufe II – bei schwerem Pflegebedarf
  • Pflegestufe III – bei schwerstem Pflegebedarf

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Eine Pflegezusatzversicherung ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten nur teilweise. Durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den seiteninternen Tarifrechner und können die besten Pflegezusatzversicherungstarife berechnen. Anschließend können Sie für eine Pflegezusatzversicherung online einen Vertrag abschließen.

Eine Beinamputation kann das ganze Leben komplett verändern. Beschwerlicher wird der Alltag für Amputationspatienten auf jeden Fall. Dennoch gibt es nicht automatisch eine Pflegestufe für Beinamputationen. Die Zuteilung einer Pflegestufe hängt vom individuellen Einzelfall ab.

Beinamputation

  • Gründe können sein: verschiedene Erkrankungen und Infektionen, schlechte Lebensgewohnheiten, Verletzungen durch Unfälle
  • Folgen einer Amputation können sein: Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags, seelische Belastung bis hin zu Depressionen

Pflegeleistungen für Beinamputierte

  • nur nach Antrag bei der Pflegeversicherung
  • nur bei Einstufung in eine Pflegestufe

Einstufung je nach Pflegebedürftigkeit

  • bei der Grundversorgung – Körperpflege, Ernährung, Mobilität
  • bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe zur Pflegestufe I (wenn ein leichter Pflegebedarf besteht, die Voraussetzungen für Pflegestufe I noch nicht erfüllt sind)
  • Pflegestufe I – bei erheblichem Pflegebedarf
  • Pflegestufe II – bei schwerem Pflegebedarf
  • Pflegestufe III – bei schwerstem Pflegebedarf

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Nach einer Beinamputation ändert sich das Leben der Betroffenen komplett. Plötzlich können viele Dinge, die vorher problemlos möglich waren, nicht mehr ohne fremde Hilfe machbar. Dennoch ist die Zuteilung einer Pflegestufe nach einer Beinamputation nicht zwangsläufig der Regelfall. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit kann die Bewilligung einer Pflegestufe für Beinamputierte durchaus auch abgelehnt werden.

Beinamputation – Gründe und Auswirkung

Es gibt viele Gründe, warum eine Amputation von Gliedmaßen medizinisch absolut notwendig werden kann. Häufig sind ein oder sogar beide Beine davon betroffen. Verschiedene Erkrankungen wie etwa Diabetes können zu einer derart schlechten Durchblutung der Beine führen, dass nur noch durch eine Amputation das Leben des Patienten gerettet werden kann. Schlechte Lebensgewohnheiten, wie beispielsweise das Rauchen, oder schwere Infektionen können ebenfalls eine Amputation notwendig machen. Darüber hinaus kommt es immer wieder nach Verletzungen und Unfällen zur Amputation. Für die Betroffen ändert sich mit der Beinamputation von einem Tag auf den anderen meist das gesamte Leben. Viele Dinge im Alltag sind plötzlich nur noch schwierig zu erledigen oder sind gar nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. Darüber hinaus ist eine Amputation auch immer eine starke seelische Belastung für den Betroffen. Die typischen Phantomschmerzen sind nur eine der vielen seelischen und emotionalen Beschwerden, die eine Amputation nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall können sich Depressionen entwickeln, die das Meistern des Alltags ohne fremde Hilfe zusätzlich erschweren. Trotzdem erhalten Betroffene nicht automatisch eine Pflegestufe nach der Beinamputation.

Pflegestufe nach Beinamputation – es kommt auf den Einzelfall an

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll im Pflegefall eine Grundsicherung für die Betroffenen gewährleisten. Um jedoch Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, gibt es eine strenge Reglementierung in Form der Pflegestufen. Jeder, der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten möchte, muss neben einem Antrag auf Leistungen in eine der Pflegestufen 0 bis III eingestuft sein. Die Versicherungsleistungen orientieren sich in ihrer Höhe genau an diese Pflegestufen. Eine Beinamputation an sich ist noch kein Grund, automatisch in eine Pflegestufe nach der Beinamputation eingestuft zu werden. Der Beinamputierte muss genau wie jeder andere Antragssteller eine leistungsberechtigte Pflegebedürftigkeit nachweisen. Es gibt Fälle, in denen eine Pflegestufe nach einer Beinamputation abgelehnt wurde. Allerdings gibt es auch Beinamputierte, denen die höchste Pflegestufe zugeteilt wurde. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Wie wird die Pflegestufe ermittelt?

Eine Pflegestufe wird grundsätzlich durch die gesetzliche Pflegeversicherung bewilligt. Dazu fordert die Versicherung zunächst ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit vom MDK ein. Auf der Grundlage dieses Gutachten legt die Pflegeversicherung die Pflegestufe fest oder lehnt sie ab, sofern die Bedingungen zu Erhalt einer Pflegestufe nicht erfüllt sind. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) kommt ins Haus und beurteil anhand verschiedener Kategorien zum Grundbedarf und zur hauswirtschaftlichen Unterstützung die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Zum Grundbedarf gehören die Kategorien Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Unter den Begriff Mobilität fallen die Alltagsverrichtungen Gehen, Stehen und Treppensteigen sowie der Unterstützungsbedarf bei Aufsuchen und Verlassen der eigenen Wohnung. Die Kategorie Ernährung umfasst das mundgerechte Zubereiten sowie die Aufnahme der Nahrung. Zur Körperpflege gehören Waschen, Duschen, Baden sowie die Zahnpflege, Kämmen und Rasieren. Darüber hinaus fallen Darm- und Blasenentleerung ebenfalls in diese Kategorie. Zum hauswirtschaftlichen Pflegebedarf zählen Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen, Spülen und das Heizen der Wohnung. Erst wenn eine oder mehrere Verrichtungen aus den Kategorien der Grundversorgung sowie zusätzlich aus der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht mehr ohne fremde Hilfe erledigt werden können, erhält der Antragssteller eine Pflegestufe nach einer Beinamputation. In welche Pflegestufe er nach Beinamputation eingestuft wird, hängt von der Intensität der benötigten Hilfe ab.

Die Pflegestufen

Pflegestufe 0 ist im eigentlichen Sinne keine Pflegestufe, sondern eine Vorstufe zur Pflegestufe I. Die Pflegestufe 0 wird vergeben, wenn zwar ein leichter Pflegebedarf besteht, die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe I jedoch noch nicht erfüllt sind. Pflegestufe I wird zugeteilt, wenn mindestens einmal täglich bei mindesten zwei Verrichtungen aus den Grundversorgungskategorien Hilfe benötigt wird. Zum Erhalt der Pflegestufe II muss mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten bei mindestens drei Verrichtungen aus den Grundversorgungskategorien fremde Hilfe benötigt werden. Pflegestufe III erhalten Pflegebedürftige, die eine Rundum-Betreuung benötigen, also auch nachts. Für den Erhalt einer der Pflegestufen I bis III muss zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist empfehlenswert, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie die besten Tarife mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Anschließend kann ein Onlineabschluss erfolgen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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