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Pflegegeld für Großeltern

  • Unterstützung für Pflegeeltern
  • Erziehungsauftrag darf nicht bei biologischen Eltern liegen
  • Generell kann jeder mit dem Pflegeauftrag betraut werden
  • Pflegegeld an Großeltern möglich

Pflegegeld Jugendamt für Großeltern: Ein Streitfall

  • Streit: Dürfen biologische Eltern mit im Haus wohnen?
  • Knackpunkt: Achtes Sozialgesetzbuch: Nicht im elterlichen Haushalt
  • OVG Niedersachsen: Räumliche Trennung nötig
  • BVerwG Leipzig: Räumliche Trennung nicht nötig
  • Pflegegeld an Großeltern auch mit Eltern im Haushalt

Der Aufbau des Pflegegeldes

  • Zweiteilung
  • Früher: „Unterhaltszahlungen“ und „Kosten für Erziehung“
  • Heute: „Sachaufwand“ und „Pflege und Erziehung“

Die Leistungen: Die Höhe des Pflegegeldes

  • Entscheidend ist das Kindesalter
  • O bis 6: 727 Euro (496 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung)
  • 6 bis 12: 805 Euro (574 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung)
  • 12 bis 18 Jahre: 891 Euro (660 Euro Sachaufwand und 231 Euro für Pflege und Erziehung)

Pflegegeld berechnen

Um schnell das eigene Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern zu berechnen, muss man lediglich auf den untenstehenden Button klicken. Hier kann man dann den Rechner der Seite verwenden.

  • Unterstützung für Pflegeeltern
  • Erziehungsauftrag darf nicht bei biologischen Eltern liegen
  • Generell kann jeder mit dem Pflegeauftrag betraut werden
  • Pflegegeld an Großeltern möglich

Pflegegeld Jugendamt für Großeltern: Ein Streitfall

  • Streit: Dürfen biologische Eltern mit im Haus wohnen?
  • Knackpunkt: Achtes Sozialgesetzbuch: Nicht im elterlichen Haushalt
  • OVG Niedersachsen: Räumliche Trennung nötig
  • BVerwG Leipzig: Räumliche Trennung nicht nötig
  • Pflegegeld an Großeltern auch mit Eltern im Haushalt

Der Aufbau des Pflegegeldes

  • Zweiteilung
  • Früher: „Unterhaltszahlungen“ und „Kosten für Erziehung“
  • Heute: „Sachaufwand“ und „Pflege und Erziehung“

Die Leistungen: Die Höhe des Pflegegeldes

  • Entscheidend ist das Kindesalter
  • O bis 6: 727 Euro (496 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung)
  • 6 bis 12: 805 Euro (574 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung)
  • 12 bis 18 Jahre: 891 Euro (660 Euro Sachaufwand und 231 Euro für Pflege und Erziehung)

Pflegegeld berechnen

Um schnell das eigene Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern zu berechnen, muss man lediglich auf den untenstehenden Button klicken. Hier kann man dann den Rechner der Seite verwenden.

 


 

Wenn die biologischen Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind zu erziehen und dieses in der Folge an Pflegepersonen gegeben wird, zahlt das Jugendamt an die Pflegeperson für jedes Kind ein Pflegegeld. Dieses Pflegegeld vom Jugendamt wird auch grundsätzlich an alle Personen gezahlt, die mit der Pflege amtlich betraut worden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie biologisch verwandt sind oder nicht. Eine Pflegegeld für Großeltern ist also grundsätzlich möglich.

Pflegegeld Jugendamt für Großeltern: Der Streit und die höchstrichterliche Entscheidung

Allerdings gab es lange Streit, ob Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern auch dann gezahlt werden dürfe, wenn die Eltern noch mit gleichem Haushalt leben. Entscheidend ist hier das achte Sozialgesetzbuch. Dieses sieht vor, dass die Erziehung außerhalb des Elternhauses zu erfolgen habe. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG Niedersachsen) urteilte deshalb (Az. 4 LB 257/09) 2011, dass eine räumliche Trennung zwischen Kind und biologischen Eltern stattfinden müsse. Pflegegeld für Großeltern könne deshalb immer dann gezahlt werden, wenn die biologischen Eltern nicht ebenfalls im Haushalt lebten. Sei dies der Fall, könne Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern nicht gezahlt werden. Dieses Urteil wurde allerdings durch eine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 aufgehoben (Az. 5 C 12.11). Nehmen Oma und Opa das Kind zur Pflege auf, ist Pflegegeld für Großeltern immer zulässig, so der Urteilsspruch – auch dann, wenn die Eltern mit im Haushalt leben. Zweck der finanziell unterstützten Vollzeitpflege sei es, Kindern und Pflegeeltern zu helfen. Eine räumliche Trennung dürfe deshalb nicht Bedingung für das Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern sein.

Der Aufbau des Pflegegeldes

Das Pflegegeld vom Jugendamt setzt sich aus Komponenten zusammen: Früher wurden diese als „Unterhaltszahlungen“ sowie als „Kosten für die Erziehung“ bezeichnet. Inzwischen wurden die Begriffe jedoch geändert. Heute spricht man von „Sachaufwand“ und „Pflege und Erziehung“.

Die Leistungen: Die Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld für Großeltern hat deshalb dieselbe Höhe wie die Mittel, die an andere Pflegepersonen gezahlt werden. Die konkrete Höhe orientiert sich am Alter des Kindes. Für Kinder zwischen null und sechs Jahren werden insgesamt 727 Euro (496 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung) gezahlt. Für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt das Pflegegeld für Großeltern 805 Euro (574 Euro Sachaufwand und 231 Euro Pflege und Erziehung). Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren 891 Euro (660 Euro Sachaufwand und 231 Euro für Pflege und Erziehung). Die Sätze werden vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge festgelegt. Sie sind für ein Jahr rechtsverbindlich.

Pflegegeld berechnen

Wer das Pflegegeld vom Jugendamt für Großeltern berechnen möchte, dass er zu bekommen hat, kann hierfür einen hier integrierten Tarifrechner nutzen. Um diesen zu verwenden, muss man nicht mehr tun, als auf den unten stehenden Button zu klicken.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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